Ein Miteigentümer hatte für den geplanten WEG-Versammlungstermin, dem 12.05., bereits eine Reise gebucht. Deshalb besuchte er den WEG-Verwalter am 03.05. in seinem Büro, besprach verschiedene Themen und überließ ihm seine Stimmvollmacht.
Beim Ausfüllen des Formulars bestand der Verwalter auf einem “Ausstellungsdatum” identisch dem des Versammlungstermins.
So unterschrieb der Miteigentümer mit Datum vom 12.05.
Am 06.05. kam jedoch ins Gespräch mit einem Nachbarn (Miteigentümer) und bat nun diesen, stellvertretende für den Verwalter, seine Stimmvollmacht auszuüben. Da bereits die Vollmacht an den Verwalter ausgestellt war, wurde eine erneute Vollmacht ausgestellt, diesmal auf den Namen des Nachbarn und datiert auf den 06.05.
Zusätzlich wurde vermerkt, dass “alle zuvor ausgestellten Vollmachten, insbesondere zugunsten der Hausverwaltung, ungültig” seien.
Am Tag der Versammlung wurde diese Vollmacht dem Verwalter überreicht.
“Die Vollmacht gebe ich Ihnen gleich wieder zurück, die können Sie wieder mitnehmen. Ich habe eine Vollmacht neueren Datums.”
Auf die erstaunten Blicke des bevollmächtigen Miteigentümers hin, entgegnet der Verwalter: “Diese Vollmacht hat mir Herr XY gestern in die Hand gedrückt. Er war zufällig in der Gegend und ist ins Büro gekommen.”
Der bevollmächtigte Miteigentümer zeigte sich erstaunt und bat den Verwalter um eine Kopie dieser Vollmacht “vom Vortag”. Dies wurde ihm verweigert, doch konnte ein Photo gemacht werden.
Der verreiste Miteigentümer konnte leider erst am Folgetag erreicht werden.
Er war in der Tat verreist und war n i c h t am Vortag der Versammlung, wie vom Verwalter behauptet, in dessen Büro gewesen.
Der Verwalter hatte nicht nur eine Vollmacht absichtlich – und zu seinem Zwecke – vordatieren lassen, so dass jede später ausgestellte Vollmacht automatisch ungültig werden würde. Er lügt auch und redet völligen Unsinn in Bezug auf den Besuchstermin des Miteigentümers, der am 03.05. stattgefunden hatte – und nicht am 11.05.