Muster-Antrag zur Tagesordnung (TOP): Bericht des Beirats in schriftlicher Form und vorab mit der Einladung zur WEG-Eigentümerversammung

[Beitrag 7881]  Leider lassen sich zu viele WEG-Verwaltungsbeiräte von Hausverwaltung manipulieren, vereinnahmen und einspannen.  So befinden sich diejenigen, die das Vertrauen der übrigen Wohnungseigentümer genießen und die deren Interessen vertreten, plötzlich auf der anderen Seite. Macht und Geld verlockt und macht gefügig.
So verwundert es nicht, wenn Abrechnungen totz besseren Wissens für fehlerfrei erklärt werden oder Machenschaften und Geldverschwendung der Hausverwaltung gedeckt werden.
Der Tagesordnungspunkt “Bericht des Beirats” wird deshalb oft schnell und unverbindlich abgewickelt, nach dem Motto “Alles fein, alles gut” oder “Ja, wir hatten Fragen, die wurden beantwortet. Wir danken der Hausverwaltung”.
Nach einer solch entlastenden “Stellungnahme des Beirats” beginnt die Verwaltung ihrerseits die gute Zusammenarbeit mit dem Beirat darzulegen….. Kurz: es wird um die Wette gelogen und geschleimt.

Nicht fürchtet ein unseriöser Beirat so sehr, wie “festgenagelt” zu werden, weshalb dies ein gutes Mittel ist ihm “auf den Zahn” zu fühlen: Stellen Sie einen Antrag zur Tagesordnung auf einen schriftlichen Bericht des Verwaltungsbeirat, der sinnvollerweise schon mit der Einladung  zur anstehenden Eigentümerversammlung allen zugesendet werden soll.!

Muster-Antrag zur Tagesordnung der nächsten Versammlung: Bericht des Beirats vorab mit der Einladung und in schriftlicher Form:

“TOP Bericht des Beirats schriftlich und vorab mit der Einladung zugesendet
Den Bericht des Beirats erbitte ich künftig in schriftlicher Form und zusammen mit der Einladung. Die Stellungnahme sollte sich einerseits auf das vergangene Jahr beziehen, für das eine Jahresabrechnung vorliegt, als auch auf das laufende Jahr.
Der Grund: Miteigentümer, die aus beruflichen oder privaten Gründen nicht an der Eigentümerversammlung teilnehmen können, sollen ebenfalls informiert werden.”

Hinweis: Dieser TOP ist bisher formuliert als Bitte und ohne Beschlussfassung.
Dies bietet sich an, bei einem verständigen Verwalter und vernünftigen Beirat.
Ist das Gegenteil der Fall, wir solte unbedingt eine Beschlussvorlage beigefügt werden, wie z.B.:

Beschlussfassung:
“Um besser auf die jährlich anstehenden Eigentümerversammlung vorbereitet zu sein, beschließt die Eigentümergemeinschaft die schriftliche Zusendung des Beiratsberichts zeitgleich mit der Einladung zur Versammlung. ”

TIPP 1: HInzufügen können Sie die Bitte, um Beifügung des Prüfungsprotokolls.
Dies ist ein Protokoll, das der  Beirat nach Prüfung der Abrechnungsunterlagen unterschreibt.
Sie ersehen hieraus die Anforderungen, die der Verwalter an den Beirat hierzu stellt (oft erschreckend niedrig!), das Datum der Prüfung und der Name des Beirats der prüfte.

TiPP 2: Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden – dann stimmt irgendetwas nicht mit dem Beirat, mit der Verwaltung oder der Eigentümergemeinschaft!
Wiederholen Sie deshalb diesen Antrag im nächsten Jahr und stellen Sie gerne den Antrag gleich nach Erhalt des Protokolls.