Muster-Antrag zur Tagesordnung (TOP): Rück-Erstattung der Sonderumlage für Heizkosten 20.000 €

[Beitrag 7920]
In der letzten Eigentümerversammlung wurde auf Initiative der WEG-Hausverwaltung eine Sonderumlage in Höhe von 20.000 € beschlossen. Der Grund: man wolle Heizöl kaufen.
Dabei wies das Bankkonto einen Betrag von über 100.000 € aus.

Hier ein Auszug aus dem Bericht der Hausverwaltung (Protokoll vom Vorjahr):
“Liquidität:
das Girokonto der WEG wies am 31.12. des Vorjahres einen Stand von 2.112,58 € aus.
Der Kontostand des Erhaltungsrücklagenkonto betrug 126.037,65 €
Die beschlossene Zuführung zur Instandhaltungsrücklage in Höhe von 25.000 € konnte in voller Höhe vorgenommen werden.”

 

-> Und mit welchem Betrag wurde in der  Versammlung Panik gemacht, man könne das Heizöl nicht mehr bezahlen? – Mit den 2.112 € auf dem Girokonto!!
Vergeblich wurde von intelligenterer Seite auf die 126.000 € auf dem anderen Bankkonto verwiesen…. die Ohren waren Taub, die Angst vor einer nicht heizbaren Wohnung war den Anwesenden erfolgreich in die Knochen getrieben worden.
Statt den Wirtschaftsplan anzupassen wurde – eingeschüchtert und dumm – eine Zuführung zur Rücklage beschlossen

Ziel der Verwaltung war es im Grunde, die Rücklagen weiter zu erhöhen, um im folgenden Jahr unseriöse und “windige” Sachverständige zu engagieren, die überteuerte Sanierungsmaßnahmen vorschlagen sollten.
Denn: ginge es wirklich um die erhöhten Kosten für das zu kaufende Heizöl, hätte es gereicht, im Wirtschaftsplan die Position der Heizkosten-Vorauszahlung entsprechend zu erhöhen!

Hier nochmals der Unsinns-Beschluss vom Vorjahr über die Sonderumlage 20.000 € wegen der erhöhten Ölpreise:

 

Nun bleibt nur noch der Versuch, das Geld durch eine Rück-Zahlung zu retten. Denn auf der Bank wird es auch nicht mehr und wirklich dringende Sanierungsmassnahmen nicht nötig.
Hier der Antrag zur Tagesordung:

“TOP Erstattung Sonderumlage Heizöl 20.000 €
In der letzten Eigentümerversammlung vom 02.07.2022 wurde auf Rat der Verwaltung diese Sonderumlage zur Finanzierung von Heizöl beschlossen. Grundsätzlich fließen Kosten für gekauftes Heizöl in die Heizkostenabrechnung ein und sind Teil der Betriebskosten bzw. des Wirtschaftsplans, der entsprechend anzupassen ist. Es ist deshalb nicht nachvollziehbar, warum die Hausverwaltung letztes Jahr eine Erhöhung der „Instandhaltungsrücklage“ vorschlug. Zumal das gemeinschaftliche Bankkonto letztes Jahr – wie auch dieses Jahr – einen hohen Betrag ausweist und keine Sonderzahlungen auf das Bankkonto nötig waren.

Beschlussvorschlag:
Die Eigentümergemeinschaft beschließt, die Rückerstattung und Rückabwicklung der Sonderumlage in Höhe von 20.000 € (siehe Beschluss 9 der Eigentümerversammlung vom 02.07.2022). Rückzahlungsfrist: 6 Wochen nach Beschluss.“