Schlagwort-Archive: Einladung WEG-Versammlung

Einladung zur WEG-Versammlung, Einladung zur Eigentümerversammlung

Einladungsfrist zur Eigentümerversammlung ausdehnen auf mehrere Wochen

Vorgeschrieben wird die Einladungsfrist für Versammlungen der Wohnungseigentümergemeinschaft im Wohnungseigentumsgesetz von 1951.

Dort heißt es:
Wohnungseigentumsgesetz:
§ 24 Einberufung, Vorsitz, Niederschrift
(4) Die Einberufung erfolgt in Textform. Die Frist der Einberufung soll, sofern nicht ein Fall besonderer Dringlichkeit vorliegt, mindestens zwei Wochen betragen.

Vorgeschrieben wird also eine Frist von mindestens 2 Wochen vorgeschrieben.

Und nicht, wie von einigen Verwaltern gerne behauptet, “von zwei Wochen”.
Viele Verwalter wissen es entweder nicht oder ignorieren absichtlich das kleine Wörtchen “mindestens”.

Gerade unseriöse Verwalter bemühen sich, diese Frist so kurz wie möglich zu halten. Sie scheuen sich vor einer längeren Frist. Warum?

Der Grund: je kürzer die Einladungsfrist, desto geringer sind die Chancen,
– daß jemand die Abrechnungsunterlagen einsehen möchte
– daß die Abrechnungsunterlagen genau geprüft werden und hierzu Fragen auf der Versammlung gestellt werden
– daß sich Miteigentümer untereinander austauschen und ggf. Kritik an der Abrechnung oder dem Verwalter üben
– daß Eigentümer persönlich anwesend sein können und deshalb gezwungen sind, sich per Vollmacht (am besten noch zu Gunsten des Verwalters!) vertreten lassen.

Unsinns-Beschlüsse vermeiden – durch klare Vorabinfos zu WEG-Tagesordnungspunkten (TOPs)

Oft gehen Miteigentümer in eine Eigentümerversammlung und wissen nicht genau, über was sie zu beschließen haben. Wenn sie rausgehen wissen sie nicht mehr. Nur dann ist es zu spät.

Dies ist kein Zufall – dies hat Methode: es handelt sich um strategisches “Dummhalten” der Wohnungseigentümer durch unseriöse Hausverwalter und ihre Beiräte.

Denn unseriösen Hausverwaltern manipulieren gerne.  Dabei hilft die Intransparenz.
Je weniger die Eigentümer wirklich wissen – je besser. Dies kann durch fehlende Information erzielt werden oder durch falsche oder zu viele Informationen. Im letzten Fall werden Miteigentümer vor den Versammlungen regelrecht “zugemüllt” von zahlreichen Unterlagen und dicken Stapeln Anlagen, von denen der Verwalter hofft, dass sie sowieso nicht gelesen werden.

Dem unseriösen Verwalter ist nicht daran gelegen, dass die Eigentümer wirklich verstehen, welches Thema behandelt wird.
Ziel des “Verwirrspiels”  ist es, gewisse Beschlüsse – gerne zum persönlichen Vorteil des unseriösen Verwalters oder seiner Verwalter-nahen Beiräte – von der Eigentümergemeinschaft “absegnen” zu lassen.
Wenn die Eigentümer später verstehen, um was es wirklich ging, ist es oft zu spät: ohne Beschlußanfechtung ist der Beschluss – so unsinnig er sein mag – einen Monat nach dem Versammlungstag  meist rechtskräftig (Beschlußanfechtungsfrist: 1 Monat nach Versammlung).

Wie dem entgegenwirken?
1. Die genaue “Bezeichnung / Benennung” der Tagesordnungspunkte in der Einladung.
Das Wohnungseigentumsgesetz fordert, dass die Tagesordnungspunkte in der Einladung müssen genau “benannt” / bezeichnet werden.
D.h. der Miteigentümer soll über die Einladung nützliche Informationen zu den zu fassenden Beschlüssen erhalten, dass er sich vorbereiten, ggf. Alternativvorschläge erarbeiten und später unterbreiten, die Unterlagen prüfen und bei verhinderter Teilnahme eine Stimmvollmacht mit “Weisung” erteilen kann.
Bei Ungenauigkeit der Tagesordnungspunkt auf der Einladung drohen Ladungsfehler und die Anfechtbarkeit der WEG-Beschüsse. Weiterlesen

Verwalter-Entlastung: psychologischer Druck durch Verbindung von 2 TOPs

Um die Wahrscheinlichkeit einer Hausverwalter-Entlastung auf der jährlichen Wohnungseigentümerversammlung möglichst sicher entgegensehen zu können wenden (unseriöse) Verwalter gerne folgenden Trick an: sie verbinden zwei völlig verschiedene Themen und “zwingen” die Eigentümer damit psychologisch zur Entlastung.

Beispiel:
Aufgelistet auf der Einladung findet sich der Tagesordnungspunkt (TOP):
“TOP 3 – Danksagung Beirat und Entlastung Verwaltung mit Beschluss”

Verbunden werden hier die “Danksagung an den Beirat für seine ehrenamtliche Tätigkeit während des letzten Jahres” mit dem Beschluss “Entlastung des Hausverwalters in Bezug auf seine Tätigkeit des letzten Jahres”.
Der Verwalter versucht den Eigentümern zu suggerieren, diese beiden unterschiedlichen Themen wären verbunden, würden zusammengehören und es wäre nur selbstverständlich sie in einem Tagesordnungspunkt zu präsentieren.

Im Protokoll findet sich der TOP später wie folgt:
“TOP 3 – Danksagung Beirat und Entlastung Verwaltung mit Beschluss
Der Verwalter bedankt sich für die WEG bei dem Beirat für seine ehrenamtliche Tätigkeit.
Die Entlastung des Verwalters wird beschlossen.”

Upps,  nach Lektüre der Einladung hätte man vermuten sollen, dass sich die Eigentümergemeinschaft beim Beirat bedankt. Nach Lektüre des Protokolls bedankt sich nun der Verwalter.
Ein Beispiel für zu knapp formulierte  und irreführende Tagesordnungspunkte – oder eine unkorrekte Protokollierung des Beschlusses? – Wer an der Versammlung nicht teilnehmen konnte wird es nie erfahren.

Durch die Verbindung “Dank an den Beirat”  und “Entlastung des Verwalters” fühlten sich auch in diesem Fall die meisten Eigentümer dazu verpflichtet, bei diesem Beschluss mit JA zu stimmen.

Das Abstimmungsergebnis im Protokoll wird wir folgt aufgeführt:
Dafür: 7450,14 MEA – Dagegen: 803,53 MEA – Enthaltung: 0
Der Plan des Verwalters ging also auf.

Einzig eine Partei wollte dieses Spiel nicht mitmachen und stimmte mit “Nein”. Nicht nur weil das Verbinden von 2 verschiedenen Themen unkorrekt ist – sondern auch weil grundsätzlich eine Entlastung des Verwalters abgelehnt wird.

Wie so oft, so auch hier:  “Abweichler” werden abgestraft.
In dem an alle Miteigentümer versendeten Protokoll, wurde die Nein-Stimme auffällig mit einem Kreuz und dem Namen des Abweichlers versehen.

Warum? Um den “Abweichler Schulte” bloßzustellen und als künftige Warnung an alle anderen Miteigentümer.

Empfohlene Maßnahme:
Bitten Sie den Verwalter schriftlich, künftig grundsätzlich die Tagesordnungspunkte “Dank an den Beirat” und “Entlastung des Verwalters” zu trennen. So gäbe es die Möglichkeit, dem Beirat zu danken ohne zwangsweise den Verwalter entlasten zu müssen.

Im übrigen: DANK an diesen Verwalter, denn er gibt sich durch dieses Verhalten als unseriöser Verwalter zu erkennen.

Gefahr: “Nichtssagende” Einladungen zu WEG-Versammlungen

Wieviel Mühe darf man WEG-Hausverwaltern zumuten?
Dass sie die meist nur einmal im Jahr stattfindende Versammlung der Wohnungseigentümer sorgfältig und informativ für alle vorbereiten?
Dass sie Beschlüsse der Wohnungseigentümer so vorbereiten, dass eine bestmögliche Entscheidung getroffen wird?
Dass sie deshalb zeitig und im Vorfeld alle wichtigen und kostenintensiven Entscheidungen durch Zusatzinfos (Kostenschätzungen, Kostenvoranschläge, Stellungnahmen usw.) untermauern?
Dass sich die Eigentümer so mit vielfältigen Informationen versorgt zur WEG-Versammlung einfinden?

Für manchen WEG-Verwalter ist dies zu viel.
Und ein Tabu für unseriöse Hausverwalter.
Denn für diese gilt: je weniger Vorabinfos die Eigentümer v o r   der Versammlung erhalten, desto weniger können sie diese noch vorher prüfen und ggf. in Frage stellen.
Deshalb: kurz, knapp und inhaltslos.

Diese Strategie funktioniert, solange die Miteigentümer “eingelullt” werden können, nicht wach werden und sich von der unseriösen Verwaltung gut umsorgt fühlen.
Dies kann Jahrzehnte dauern. Und ein kleines Vermögen kosten.

Denn wer wichtige Informationen bewusst vorenthält, der tut dies mit Absicht.
Typisch: überteuerte und völlig unnötige Sanierungsmaßnahmen.
Oder es werden Kosten der Gemeinschaft aufgelastet, die eigentlich ein (verwalternaher) Sondereigentümer tragen müsste.
Oder es werden Hausgeld-Rückstände von einigen (ggf. verwalternahen) Sondereigentümern nicht eingefordert und “vergessen”, bis sie verjährt sind.


Beispiel für eine “nichtssagend” gehaltene Einladung zur nächsten WEG-Versammlung (Anlagen nicht vorhanden)

“Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:
1. Bericht des Verwalters über das Wirtschaftsjahr 20…
2. Bericht des Verwaltungsbeirates über das Wirtschaftsjahr 20…
3. Verabschiedung der Wohngeldabrechnung 20…
4. Entlastung und Neuwahl des Verwaltungsbeirates
5. Beschluss über den Wirtschaftsplan 20…

6. Beschluss über die Erneuerung der Spielgeräte auf dem Kinderspielplatz
7. Beschluss über die Erneuerung des Daches des Hauses W…. str. 13
8. Beschluss über die Sanierung der Betonwände in der Tiefgarage B…straße und im Aussenbereich am Müllplatz W…Str. 15, entlang der Tiefgaragenzufahrt W…straße
9. Beschluss über die Umsetzung des Beschlusses zu Tagesordnungspunkt 9 der Versammlung von 20… [Vorjahr]
10. Beschluss über die Sanierung der  Terrasse von Frau ….., B…str. 9
11. Allgemeine Aussprache.”

einladung-s1_ausschnitt_kl

Analyse dieser Einladung

Tagesordnungspunkte (TOPs) 1. – 5: Abrechnung, Stellungnahme, Wirtschaftsplan
Obwohl die Einladung ca 14 Tage vor dem Versammlungstermin am 13.10.20…. eintraf – liegt den Eigentümern die Abrechnung und der Wirtschaftsplan immer noch nicht vor!
Dies ist ungewöhnlich, da meist Einladung und Abrechnung gemeinsam versendet werden- oder auch die Abrechnung  zuerst und zu einem späteren Zeitpunkt die Einladung zur Versammlung.

Grund für die verzögerte Zusendung der Abrechnung scheint bei dieser Hausverwaltung eine unangenehme Erfahrung zu sein:
je früher die Jahresabrechnung den Miteigentümern zukommt, desto größer ist die Gefahr, dass sie sich die Jahresabrechnung ansehen.
Und wer sie sich ansieht, er stellt sich und der Hausverwaltung ggf. Fragen.
Der “schlimmsten Fall” für eine unseriöse Hausverwaltung ist die Ankündigung einer Prüfung, einer genauen Akten- und Belegeinsicht, die für den prüfenden Miteingentümer oft “fruchtbar” verläuft.
Aus dieser schmerzlichen Erfahrung scheint diese Hausverwaltung gelernt zu haben – und versendet die Abrechnung wahrscheinlich erst wenige Tage vor der Versammlung.
Bezeichnend für eine unseriöse und abzuwählende Hausverwaltung.

TOP 6: “Beschluss über die Erneuerung der Spielgeräte auf dem Kinderspielplatz”
Bei der WEG handelt es sich um eine größere Anlage, bestehend aus mehreren Häusern und einem Kinderspielplatz.
Veränderungen vorzunehmen heißt auch ein Budget von mehreren Tausend Euro.
Information zu einer Kostenschätzung der Verwaltung? –  Fehlanzeige!
Beigefügte Kostenvoranschläge? – Fehlanzeige!
Beschlussvorlage, die es insbesondere abwesenden Miteigentümern erlauben würde, ihre Stimmvollmacht sinnvoll einzusetzen? – Fehlanzeige!

TOP 7: “Beschluss über die Erneuerung des Daches des Hauses W…. str. 13”
Siehe vorherigen TOP.
Wen interessieren schon die Kosten einer Dacherneuerung?
Angebote? – Fehlanzeige.
Das Thema sollte schon im letzten Jahr von der Verwaltung “durchgeschoben” werden – wurde aber durch eine ärgerliche Vorab-Prüfung eines kritischen Wohnungseigentümers torpediert.
Der Kostenrahmen wurde im Vorjahr mit über 300.000 € angegeben. Ein Lapalie!
Auch lag kurz vor der Versammlung nicht ein einziges der 3 gesetzlich benötigten Angebote vor.

Weiter: das Dach ist völlig in Ordnung. Es ist dicht und gut gepflegt.
Lediglich der Schornsteinfeger benötigt eine Erneuerung der Zugangsleiter. Die ältere, hölzerne war mit den Jahren morsch geworden. Eine Metallleiter wäre eine gute Alternative und wäre ohne Probleme anzubringen. So der Schornsteinfeger auf Nachfrage gegenüber dem kritischen Eigentümer.
Die WEG-Verwaltung stattdessen: das mit dem Leiterersatz wäre nicht so einfach. Und das Dach sei ja auch schon (!!) 30 Jahre alt” (Zitat Hausverwaltung).
Und deshalb würde sich eine komplette Dacherneuerung dringend empfohlen.

Info: unnötige oder überteuerte Dachsanierungen scheinen eine besonders günstige Möglichkeit, vor allem unseriöse Hausverwaltungen und die Dachdeckerfirma finanziell zu “sanieren”.
Wie in diesem Fall. Denn wo viel Geld unsinnigerweise fließt, geht auch manches hier und da verloren.
Oder: der Dank der beauftragten Dienstleiter kann mit Worten alleine nicht ausgedrückt werden.

TOP 8: Beschluss über die Sanierung der Betonwände in der Tiefgarage B…straße und im Aussenbereich am Müllplatz W…Str. 15, entlang der Tiefgaragenzufahrt W…straße
Wo genau ist das Problem? Woher kommen die Probleme? Besteht eine Gefahr oder handelt es sich nur um eine optische Verbesserung? Welche Alternativen gibt es?
Kostenrahmen? Vorliegende Angebote? Beschlussvorlage? – Wieder Fehlanzeige!
Null Info.

TOP 9. “Beschluss über die Umsetzung des Beschlusses zu Tagesordnungspunkt 9 der Versammlung von 20… [Vorjahr]”
Alles klar?!
Hier hat sich diese unseriöse WEG-Verwaltung ein Denkmal gesetzt: die “Krönung der Kommunikation”.
Nichtsagender geht nicht.
Thema? – Unbekannt! Es sei denn, man sucht in den Unterlagen des Vorjahres ….
Beschlussvorlagen? – Inexistent!
Kostenrahmen und Angebote? – ???
Unfassbar aber wahr: Die Verwaltung kann ohne Sorge sein.
Denn so unkritisch wie sich viele Miteigentümer dieser WEG verhalten, ist davon auszugehen, dass auch dieser TOP mehrheitlich beschlossen wird. 🙂

TOP 10. “Beschluss über die Sanierung der  Terrasse von Frau…., B…str. 9”
Wieder: Wo genau ist das Problem? Woher kommen die Probleme und die Verursachung?
Trifft ggf. den Sondereigentümer eine Schuld?
Wie sind die Kostentragungsregeln?
Handelt es sich um Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum?
Würden die Kosten ggf. von einer Versicherung übernommen?
Besteht eine Gefahr oder handelt es sich nur um eine optische Verbesserung? Welche Alternativen gibt es?
Kostenrahmen? Vorliegende Angebote? Beschlussvorlage? – Wieder Fehlanzeige!
Null Info.

 

Empfohlene Maßnahmen:
Vor der Versammlung sollten pro neuem, unbekanntem Tagesordnungspunkt vorliegen:
– Kurze Beschreibung des Themas (2-3 Sätze)
– Kostentragung: Gemeinschaft oder Sondereigentümer?
– Info zur Notwendigkeit, Dringlichkeit oder Aufschiebbarkeit
– Kostenschätzung und mögliche Alternativen
– mehrere Kostenvoranschläge
– Beschlussvorlage

Sollte dies bisher nicht so gehandhabt werden, schlagen Sie es Ihrer Hausverwaltung vor.
Stellen Sie ggf. einen Antrag zur nächsten Tagesordnung.
Stellen Sie ggf. Überlegungen zu alternativen Hausverwaltungen an.

Anträge zur Tagesordnung – Nehmen Sie JETZT das Ruder in die Hand, bevor es zu spät ist!

Unseriöse Verwalter versuchen immer wieder die Wohnungseigentümer zu überrumpeln und ihnen keine Gelegenheit zu geben, auf die Tagesordnung Einfluss zu nehmen.
Denn sobald bekannt wird, dass der – oft unfähige, unwissende und nur eigene Interessen verfolgende – Beirat die Abrechnung geprüft hat – ist die Einladung inklusive aller Tagesordnungspunkte schwupp! schon im Briefkasten und der Versammlungstermin auf ein Datum in 14 Tagen festgelegt.

Das, was wichtig ist und unbedingt besprochen bzw. beschlossen werden muss – kommt zu spät. Denn ist die Einladung da, ist es meist zu spät: alle Tagesordnungspunkte müssen mindestens 14 Tage vor Versammlungstermin vorliegen.
Indem die Einladung gerade 14 Tage vor Termin eingeht, schließt der unseriöse Verwalter das Einreichen von Anträgen zur Tagesordnung aus.

Deshalb die Empfehlung: Verfassen Sie Ihre Anträge zur Tagesordnung so früh wie möglich! Gerne gleich zum Jahresanfang oder sobald Sie den Bedarf sehen. Sollte sich ein Thema erledigt haben, können Sie es jederzeit zurückziehen.

Wichtig:

VOR der WEG-Versammlung
1. der Hinweis zur “nächsten” Eigentümerversammlung, der Ihnen erlaubt ohne Kenntnis eines konkreten Datum diesen Antrag jederzeit einzureichen. Denn wenn Ihnen der Termin bekannt wird – ist es ja meist zu spät für einen Antrag.

2. Achten Sie bei der Formulierung des Textes, dass das Wort “beschließt” aufgenommen wird (“Die Eigentümergemeinschaft beschließt, die Umstellung der Konten…“). Formulierungen wie “die Eigentümer bitten den Verwalter”.. sind vage und unverbindlich und bringen hier nichts.

3. Achten Sie auf die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte! Diese wird von unseriösen WEG-Hausverwaltern gerne zu ihrem Zwecke missbraucht: so werden wichtige Themen gerne ganz zum Ende der Versammlung behandelt, wenn die Anwesenden bereits ermüdet oder uninteressiert sind. So braucht ein Antrag zum Ausschluss eines Beirats nicht n a c h  der erneuten Beiratswahl besprochen werden – sondern vorher. Beispiel: “Bitte setzen Sie diesen Tagesordnungspunkt v o r den TOP …[Beiratswahl, Jahresabrechnung, usw….]

4. Bei wichtigen Themen: Stellen Sie einen Antrag auf “namentliche Abstimmung” und “namentliche Protokollierung”. (“Ich bitte um namentliche Abstimmung und namentliche Protokollierung.”)

5. Fordern Sie die Wiedergabe Ihres Beschlussantrags genau so wie S i e  es formuliert habe! Unseriöse Verwalter kürzen gerne ab oder verändern gerne komplett den Inhalt
(“Ich bitte Sie, meiner berechtigten Forderung fristgerecht nachzukommen und den Tagesordnungspunkt genau so wie von mir formuliert aufzunehmen.”)

6. Integrieren Sie eine “Fristsetzung” für die Umsetzung des Beschlusses
(Frist: Umstellung innerhalb von 3 Monaten nach Versammlung.”).
Unseriöse Hausverwaltungen sind sehr erfinderisch, wenn es darum geht, Dinge auf die lange Bank zu schieben. Durch eine Fristsetzung wird dies vermieden.

7. Fordern Sie vom WEG-Verwalter eine Rückantwort und Bestätigung, dass Ihre eingereichten Tagesordnungspunkte auch aufgenommen werden und in der Einladung erscheinen. Stellen Sie hierfür eine Frist (“Ich bitte um Bestätigung bis zum .. [ca. 14 Tage Frist].”

8. Eine “Begründung” zu Ihrem Antrag können Sie abgeben, brauchen es aber nicht.
Die Bezeichnung des Themas und wichtig! der detaillierte Beschluss-Formulierung (Beschlussvorlage) reicht.

9. Ein doppeltes Zusenden, per Fax/email und zusätzlich per Post (ggf. per Einschreiben) ist empfohlen, da Anträge beim unseriösen Hausverwalter gerne “verloren” gehen.

10. Prüfen Sie bei Erhalt der Einladung, ob Ihr Antrag und Ihre Beschlussvorlage richtig wiedergeben wieder.

WÄHREND der Eigentümerversammlung
11. Notieren Sie in der Versammlung ganz genau (!) den gefaßten Beschlusstext und das genaue Abstimmungsergebnis! Auch die Fristen zur Umsetzung sollten nicht vergessen werden.

NACH der Versammlung
12. Prüfen Sie bei Erhalt des Protokolls, ob alles korrekt wiedergegeben ist.

13. Falls die Befürchtung besteht, das Protokoll würde erst nach der Beschlussanfechtungsfrist von 1 Monat nach Versammlung zugesendet werden, warten Sie nicht, sondern nehmen Sie schon 3-4 Tage nach der Versammlung Einblick in die Beschluss-Sammlung im Büro des Verwalters. Prüfen Sie dort, ob der Beschlusstext und das Abstimmungsergebnis korrekt wiedergegeben werden.

14. Prüfen Sie nach der vereinbarten Frist, ob der Beschluss wirklich umgesetzt wurde.

Musterantrag mit dem Beispiel “Umstellung von Treuhandkonten auf Fremdgeldkonten”
musterantrag

Aufnahme des zusätzlichen Antrags
Umstellung der Konten der Wohnungseigentümergemeinschaft von Treuhandkonten auf offene Fremdgeldkonten mit der Eigentümergemeinschaft als Kontoinhaberin“
in die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung
Antrag von Herrn/Frau…… –

WEG ……………
c/o Hausverwaltung …………..
Musterstraße
Musterort
Vorab per Email an………….zw. Fax-Nr. …………………

Ort, den 01.01.20….


Betreff:
Ergänzung der Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung um den Tagesordnungspunkt (TOP):
„Umstellung der WEG-Konten von Treuhandkonten auf offene Fremdgeldkonten mit der WEG als Kontoinhaberin

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitte ich Sie, den nachfolgenden Tagesordnungspunkt in die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung und mit der Einberufung zur Versammlung bekannt zu geben.

Beschlussantrag / Beschlussvorlage:
Umstellung der WEG-Konten von Treuhandkonten (Kontoinhaber ist der Verwalter) auf offene Fremdgeldkonten mit der WEG als Kontoinhaberin
Die Eigentümergemeinschaft beschließt, die Umstellung der Konten der Eigentümergemeinschaft, die bisher alsTreuhandkonten“ mit dem Verwalter als Kontoinhaber geführt wurden, alsoffene Fremdgeldkonten“ mit der Eigentümergemeinschaft als Kontoinhaberin einzurichten.
Frist: Umstellung innerhalb von 3 Monaten nach Versammlung.”

[zur Info: der Beschlussantrag bzw. die Beschlussvorlage ist genau der Text, der auf der Einladung und später im Protokoll sowie in der Beschluss-Sammlung wiederzufinden sein sollte]

Begründung:
Die Konten unserer Eigentümergemeinschaft werden immer noch als Treuhandkonten mit dem Verwalter als Kontoinhaber geführt, obwohl es heutzutage ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, diese Konten als offene Fremdgeldkonten einzurichten und die Eigentümergemeinschaft als Kontoinhaber einzusetzen.
Da Treuhandkonten nicht ausreichend gesichert sind, z.B. vor Pfändung oder Insolvenz des Verwalters und es bei seinem unerwarteten Tod oder Verwalterwechsel zu größeren Problemen kommen kann, ist eine Umstellung der WEG-Konten auf offene Fremdgeldkonten dringend geboten.

Da dieser Beschlussantrag den Grundsätzen ordentlicher Verwaltung entspricht,
bitte ich um die Aufnahme dieses Tagesordnungspunktes in die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung. Ich bitte Sie, meiner berechtigten Forderung fristgerecht nachzukommen und den Tagesordnungspunkt genau so wie von mir formuliert aufzunehmen. Ich bitte um Bestätigung bis zum ..……….. [ca. 14 Tage Frist].
Besten Dank! MfG….

Im Sinne aller Eigentümer: Antrag auf Ausweitung der Einladungsfrist auf 4-5 Wochen

[Beitrag 3179]  Um nach Zusendung der Hausgeld-Jahresabrechnung noch Gelegenheit zu haben, diese zu prüfen und ggf. die Belege des Verwalters einzusehen braucht man Zeit.
“Wer keine Zeit zum Prüfen hat, der wird kaum prüfen” – denken sich unseriöse Hausverwalter und informieren oft nur 14 Tage im voraus über den Termin der anstehenden Eigentümerversammlung.

Ein weiterer Vorteil dieser kurzen Einladungsfrist: diejenigen Eigentümer, die beruflich und zeitlich sehr eingebunden sind, die ggf. Verantwortung tragen und sich nicht nach Lust und Laune Abende freinehmen können werden von der Versammlung oft ausgeschlossen.
So sind es gerade diese Menschen, die mit beiden Beinen im Leben stehen, die aus Termingründen abwesend sind. Ein unseriöser Verwalter wünscht sich nichts mehr.

Auch ein Nachreichen von Tagesordnungspunkten wird erschwert: diese müssen 14 Tage vor der Versammlung bekanntgegeben werden: flattert die Einladung erst 14 Tage vorher ins Haus, hat sich die Sache erledigt.

Das Wohnungseigentumsgesetz stammt aus dem Jahr 1951 und aus einer Zeit, die deutlich anders war, lange nicht so schnelllebig und voller Termindruck war wie heute.

Wenn damals festgehalten wurde, dass die Einladungsfrist mindestens 2 Wochen betragen sollte, dann war dies ein gut planbarer Zeitraum. Die Menschen lebten und arbeiteten vor Ort, waren lange nicht so mobil; man reiste selten mit dem Zug und ans Fliegen war gar nicht zu denken.
einladungsfrist weg 1951 kl

Seitdem haben sich die Gewohnheiten geändert, auch die Anforderungen und Verpflichtungen von Berufstätigen.
Stellen Sie deshalb – im Interesse aller – einen Antrag zur Erweiterung der Einladungsfrist auf 4-5 Wochen.

Ein unseriöse Verwalter meidet die Ausdehnung des Zeitraums wie der Teufel das Weihwasser und wird folgende Argumente vortragen:
– “‘Das Gesetz schreibt eine Einladungsfrist von genau 2 Wochen vor. “
– “Dann kommen wir mit der Versammlung in die Schulferien!”
– “Wenn die Frist mehr als 2 Wochen beträgt, besteht die Gefahr, dass die Eigentümer den Versammlungstermin wieder vergessen haben. Deshalb lieber wie bisher nur zwei Wochen, dann haben es alle noch in Erinnerung.”

Hören Sie sich gerne all diese unsinnigen Erklärungen an, dann wissen Sie wie Sie Ihren Verwalter einzuschätzen haben. Wer vorausschauend planen kann, für den ist die Einhaltung von Terminen kein Problem.
Nur so kann gewährleistet werden, dass möglichst viele Miteigentümer an der Eigentümerversammlung teilnehmen können, nur so bleibt Zeit, die Hausgeldabrechnung in Ruhe zu prüfen und ggf. Belege und Akten eingesehen. Desweiteren können wichtige Tagesordnungspunkte noch eingereicht werden können.

MUSTERANTRAG
Aufnahme
des zusätzlichen Antrags „Ausweitung der Einladungsfrist auf
4-5 Wochen”
in die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung
Antrag von Herrn/Frau…… –

WEG ……………
c/o Hausverwaltung …………..
Musterstraße
Musterort
Vorab per Email an………….zw. Fax-Nr. …………………

Ort, den 01.01.20….


Betreff:
Ergänzung der Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung um den Tagesordnungspunkt (TOP):
„Ausweitung der Einladungsfrist auf 4-5 Wochen”

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitte ich Sie, den nachfolgenden Tagesordnungspunkt in die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung und mit der Einberufung zur Versammlung bekannt zu geben.

Beschlussantrag / Beschlussvorlage:
„Ausweitung der Einladungsfrist auf 4-5 Wochen”
Mit Rücksicht auf diejenigen Miteigentümer, die beruflich oder privat sehr eingebunden sind und deren Terminplan im voraus gefüllt ist, beschließt die Eigentümergemeinschaft die Einladung zur anstehenden Eigentümerversammlung künftig 4-5 Wochen im voraus bekanntzugeben.”

Da dieser Beschlussantrag den Grundsätzen ordentlicher Verwaltung entspricht bitte ich um die Aufnahme dieses Tagesordnungspunktes in die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung.
Ich bitte Sie, meiner berechtigten Forderung fristgerecht nachzukommen.

Mit freundlichen Grüßen,
……

Stellen Sie den Antrag jetzt. Nach Erhalt der Einladung ist es zu spät.
Achten Sie darauf, dass der Antrag und die Beschlussvorlage vom Verwalter genau so wiedergegeben werden.
Denken Sie daran, der WEG-Verwalter ist Dienstleister der Eigentümergemeinschaft.
Dass er nun 2-3 Wochen weiter im voraus plant, sollte zuzumuten sein.