WEG-Versammlung: vereinfachte Abstimmung “per Handzeichen” – wenn der Schuss nach hinten losgeht…

[Beitrag 8086]
Zur Vereinfachung der Abstimmung wird in großen Eigentümergemeinschaften gerne per Handzeichen abgestimmt, auch wenn die Teilungserklärung eine Abstimmung nach “Miteigentumsanteilen (MEA) vorsieht.

Bei einer Abstimmung nach MEA liegt meist die Wohnungsgröße zugrunde. d.h. kleinere Wohnungen haben geringere MEA und größere mehr MEA.
Wenn also eine Abstimmung nach Handzeichen erfolgen soll, dann bietet diese ich vor allem an, wenn alle Wohnungen die gleiche Größe oder die gleichen Miteigentumsanteile haben.
Dumm wirds wenn einige Wohnungen doppel so groß wie die übrigen sind.

Da von vielen Hausverwaltern die “Uninformiertheit der Wohnungseigentümer” gefördert wird, ist es nicht verwunderlich, dass viele Eigentümer nichts oder wenig über die Größe der übrigen Wohnungen wissen und deshalb keine Kritik vorbringen.
Auch manche Verwalter sind so schlecht informiert, dass sie dies ignorieren und nur den einfachsten Weg suchen, Abstimmungen durchzuführen.
Im vorliegenden Fall hat der Verwalter nicht nur nach Stimmen abgestimmt – er hat auch nach Stimmen protokolliert! Das geht ja nun gar nicht. Eine Eigentümerversammlung ist kein Wunschkonzert!

Um hier Abhilfe zu schaffen, empfiehlt sich folgender Antrag zur Tagesordnung (TOP):

“TOP Abstimmung „per Handzeichen“ – Protokollierung nach MEA
Da die Teilungserklärung eine Abstimmung per Miteigentumsanteil (MEA) vorsieht und der Einfachheit halber in der Vergangenheit „per Handzeichen“ abgestimmt wurde, sollte man der Tatsache Rechnung tragen, dass viele Wohnungen doppelt so groß sind wie andere und über einen doppelt so hohen Miteigentumsanteil verfügen.
Wird dies nicht berücksichtigt, verfälscht sich der Eindruck während der Abstimmung, wie in der Vergangenheit des öfters geschehen.
Ich bitte darum, dass die Eigentümer der 2-Zimmer-Wohnungen – im Gegensatz zu den 1-Zimmer-Wohnungen – entsprechend berücksichtigt werden und z.B. 2 Abstimmkarten erhalten. Für die Gewerbeeinheiten wäre ähnlich zu verfahren.

Ich mache darauf aufmerksam, dass die Protokollierung der Beschlüsse im Protokoll zwingend nach Miteigentumsanteilen (MEA) zu erfolgen hat! – und nicht nach „Stimmen“, siehe Protokoll der Versammlung vom 19.12.20XX!
Ich bitte die Verwaltung XX, dies künftig zu beachten!”

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