Den Tagesordnungspunkt (TOP) scheinen gewissen Hausverwaltungen mit Freude dahingehend zu nutzen, um alle möglichen, ihnen gefälligen jedoch nicht gefassten Beschlüsse unterzubringen.
So auch folgendes Beispiel.
Auszug aus der Einladung zur WEG-Versammlung: TOP 14 Sonstiges (ohne weitere Infos).
In dem Protokoll, dass die Beiräte brav unterschrieben hatten, finden wir jedoch folgenden – nicht gefassten (!) – Beschluss:
TOP 14 Sonstiges:
“Es wurde festgestellt, dass ein Durchbruch, der zwischen 2 benachbarten Wohnungen ausgeführt wurde, nicht den derzeit geltenden baurechtlichen Vorschriften entspricht. Nach Recherche der Hausverwaltung gab es bis ins Jahr 1999 einen Herrn R., der beide Wohnungen besaß. Bis zum heutigen Tag wechseltgen die Besitzer bis zu dreimal. Um Herrn R. bzw. Erben ausfindig und Ansprüche gegen ihn geltend zu machen zu können, müsste ein Anwalt beauftragt werden. Die Kosten würden den Aufwand, diesen Durchbruch nach geltenden Vorschriften zu schliessen, übersteigen. Nachdem es isch um eine Gemeinschaftseigentum handelt, werden Angebote eingeholt, um den Durchbruch fachgerecht zu verschliessen. Kosten werden über die laufende Instandhaltung gedeckt.”
Fehler der Hausverwaltung:
1. Es kann nichts beschlossen werden, was in der Einladung nicht ausdrücklich erwähnt wurde. In diesem Fall wurde unter “Sonstiges” in der Einladung nicht ein einziges Wort erwähnt – es kann also auch keinen Beschluss geben!
2. Die Verwaltung protokollierte Wunschdenken.
Die Angelegenheit des leichteren Mauerwerks (ehemaliger Durchbruch) zwischen 2 Wohnungen wurde erst vor kurzem festgestellt, hatte also 17 Jahre lang niemanden gestört.
Die Sache wurde nun erstmalig diskutiert und zur Kenntnis gegeben.
Auch wurde die Verwaltung beauftragt, sich im Grundbuch zu erkunden, wem die Wohnung zuvor gehört hatte.
Die Erkenntnis, dass dort zuvor ein Herr R. gewohnt hatte, war zum Zeitpunkt der Versammlung noch unbekannt.
Nicht beauftragt wurde die Verwaltung auch, Angebote einzuholen und Arbeiten ausführen zu lassen.
Von einer Kostendeckung durch die Instandhaltung war nie die Rede.
Ein typisches Beispiel einer grund-unseriösen Hausverwaltung.
Empfohlene Maßnahmen:
alles Prüfen und ggf. mit Beschlussanfechtung drohen bzw. umsetzen.