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Manipulierte Wiederwahl durch Einleiten von Sanierungsmaßnahmen, die über die aktuelle Ende der Verwalterbestellung hinausgehen

Braucht niemand: Gutachten für nicht vorhandenen Sanierungsbedarf

[Beitrag 6955] – Ein zu hohes WEG-Rücklagenkonto weckt Begehrlichkeiten

Typischer Fall von “zu viel Geld” auf dem Bankkonto der Eigentümergemeinschaft – oder “Einleitung von größeren Sanierungsmaßnahmen kurz vor Verlängerung des Verwaltervertrags/Neuwahl Hausverwalter”.
Hervorzuheben sei, dass der Verwalter ohne Beschluss diese Gutachten auf Kosten der Eigentümergemeinschaft in Auftrag gab. Weiter ist positiv zu bemerken, dass ich der Gutachter als auch Hausmeister neutral verhielten,  n i c h t  als verlängerter Arm des Hausverwalters.

Praxisfall
Nicht schlecht staunten die Eigentümer einer WEG als sie auf der Jahres-Hausgeldabrechnung folgende Position entdeckten: “Ingenieur- und Architektenleistung: 1.720,58 €”.
-> Warum, wieso? Wo ist das Problem? Feuchtigkeitsprobleme waren bisher unbekannt.
-> Auch einen entsprechenden Beschluss der Eigentümer für die Beauftragung eines Gutachters hatte es nie gegeben.
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Hebel zur gewünschten Wiederwahl: Initiierung neuer Sanierungsmaßnahmen kurz vor WEG-Verwalter-Neuwahl

Hausverwalter lassen sich einiges einfallen, um alle paar Jahre erneut als Hausverwalter bestätigt zu werden.
Fakt ist, dass es während der Planung und Ausführung größerer Sanierungsarbeiten selten zum Verwalterwechsel, bzw. zur befürchteten Verwalterabwahl, kommt.

So kann man beobachten, dass gerne im Jahr  v o r der anstehenden Verwalterwahl mit der Planung neuer Sanierungsarbeiten – gerne unter Einbindung eines Architekten, damit es noch länger dauert – begonnen wird.

Dahinter steckt der psychologische Gedanke, dass nur mit dieser, gerade tätigen WEG-Verwaltung das Unternehmen ohne finanziellen Schaden zu Ende geführt werden
könne. Eine neue Verwaltung würde sich nicht so schnell in das laufende Projekt einfinden können, es würde so mehr kosten als es evtl. nutzen würde.
Angesichts größerer Projekte scheuen viele Miteigentümer den Wechsel der Hausverwaltung.

Ein etwas entferntes Beispiel ist die Wiederwahl von Präsidenten und Regierungen in Zeiten, in denen Kriege geführt werden.

Empfohlene Maßnahmen
Schauen Sie bei der Mitteilung der Hausverwaltung, dass größere Sanierungsmaßnahmen anstehen auch auf den Termin der nächsten Verwalterwahl.
Dazu ist es unabdingbar, dass Ihnen der unterschriebene Verwaltervertrag in Kopie vorliegt.
Wenn Sie dass Gefühl haben, hier soll die Eigentümergemeinschaft durch strategisches Einfädeln einer evtl. nicht sehr dringenden Sanierungsmaßnahme künstlich an die aktuelle Hausverwaltung gebunden werden –  beantragen Sie eine Verschiebung des Beschlusses der Sanierung!