Archiv der Kategorie: Trick: Rechnungen. mit Pauschal-Positionen

WEG-Hausgeld-Jahresabrechnung der Eigentümergemeinschaft: in den Unterlagen werden Rechnungen mit nicht detaillierten “Pauschal-Positionen” aufgedeckt

Irre Pauschal-Positionen auf Handwerkerrechnungen

Praxisbeispiel: Entsorgen einer durch den Wind gefallener Pappel

Rechnung:
Sehr geehrte Damen und Herren, für folgende Arbeiten auf dem oben genannten Grundstück am 05. Juli 2022 erlauben wir uns wie vereinbart entsprechend unserem Angebot 06/06/2022 vom 03.06.2022 inklusive SKT, Bodensicherung und  Entsorgung zu berechnen:
Pos. 1- Anfahrt – 65,00 €
Pos. 2 – Abbau und Entsorgung einer vom Wind ins Wasser geworfenen Pappel – 4.190,00 Gesamt Netto: 4.255,00 €
19% MwSt: 808,45 €
Gesamt Brutto: 5.063,45 €
– 2% Skonto: 151,90 €
zu überweisen: 4.962,45 € – Ein Schnäppchen!!! 🙂

Interessant die Anmerkung zu der Aufteilung von Arbeit und Material:
“100% bzw. den anteiligen Betrag der Rechnung sind Lohn- und Arbeitskosten gemäß § 35a EStG.”
Also, der Pauschalbetrag von 4.190 € entspricht zu 100% den Arbeitskosten.

Dann rechnen wir doch mal:
Ein Gartenbau-Mitarbeiter berechnet pro Stunde 45 € netto.
4.190 € / 45 € = 93,11 Stunden => 11,64 Tage (je 8 Std.). —> -WIE BITTE???!

Bezeichnenderweise gab es hier auch nur ein einziges Angebot…. Die Abzocke riecht man gegen den Wind..

Handwerker-Rechnungen mit Pauschalbeträgen braucht NIEMAND

Wer braucht diese Art Rechnungen?
Warum ist aus dieser Rechnung nicht die Arbeitszeit und das Arbeitsmaterial zu entnehmen?
Denn jede Tätigkeit kann in Zeitaufwand und Material untergliedert werden.
Um unberechtigte und zu hohe Rechnungen stellen stellen kann, die vom unseriösen Hausverwalter zuvorkommend bezahlt werden?
Vielleicht ist der Dank der Dienstleister gegenüber der Hausverwaltung…. für die Möglichkeit, deutlich überhöhte Rechnungen stellen zu können, so groß, dass er sich in Worte allein nicht ausdrücken lässt…..

Übrigens eine typische Rechnung, wie sie der Verwalter als Privatperson für sein Privathaus oder seine Eigentumswohnung nie akzeptieren würde: ist ja nicht vergleichbar!
Aber für die (depperten( Wohnungseigentümer soll es genau richtig sein?
Es wird zweierlei Mass angelegt!

Praxisfall:

WEG-Versicherungsfälle: Dienstleister mit “Pauschal-Rechnung”

[Beitrag 6611] – Auch bei Versicherungsfällen überteuerte Abrechnung mit “Pauschal-Positionen”

Da Arbeiten, die im Zusammenhang mit Versicherungsfällen stehen, von der Versicherung erstattet werden (z.B. Gebäudeversicherung im Fall von Wasserschäden) und die Eigentümer somit weniger betreffen, beauftragen unseriösen Hausverwaltungen gerne nahestehende Dienstleister, die dann überteuert abrechnen. Die Versicherungen zahlen, werden aber später ggf. ihre Versicherungsprämien erhöhen – zum finanziellen Nachteil der Eigentümer.

Das Mittel zum Zweck sind “Pauschalrechnungen”.

Praxisbeispiel:
Die Firma “Facility Management……” wird von der Hausverwaltung beauftragt nach einem Wasserschaden die Wohnung eines Wohnungseigentümers zu trocknen.
In den WEG-Abrechnungsunterlagen findet sich folgende Rechnung:
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WEG-Abrechnung: und wieder grüßt der Pauschalbetrag….

[Beitrag 6651] – Ohne schriftliches Angebot, inhaltlich nicht nachvollziehbar, 50% überteuert, insolvente Dienstleister…

Praxisfall:
Rechnung des Handwerkers, wie er im Abrechnungsordner der Hausgeldabrechnung der Eigentümergemeinschaft vorgefunden wurde: 
“Masse 1,0  – Schaden an der Dämmung durch bauseitige Verlegung des Fallrohrs: Fassadendämmung mit Steinwolle füllen, verspachteln, Gewerbe einbettend verspachteln, ca. 10 cm auf den alten Putz überlappend, Putzgrund vorstreichen, 3 mm Kratzputz auftragen und verscheibeln, Schlussanstrich mit Fassadenfarbe angleichen an die übrige Fassade.
Achtung: es werden Ansätze sichtbar bleiben!
inkl. aller Materialien, inkl. mehrfacher trocknungsbedingter An- und Abfahrten
netto €: 390,00
zzgl. 19 % MwSt. 74,10
brutto €: 464,10 “

Von der Hausverwaltung wurde dieser Betrag am 11.06. “kontrolliert”.
Also muss ein ordnungsgemäßer Auftrag vorliegen.
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WEG-Hausgeldabrechnung: …und immer wieder “Pauschal”-Rechnungen!

Grundsätzliches
Rechnungen von Dienstleistern (Handwerker usw.), die – entgegen ihrer üblichen Praxis – nicht detaillierte Rechnungen mit Ausweis von Arbeitszeit, Stundenlohn, Material- und Anfahrtskosten ausweisen, sind ungewöhnlich.
Hier lohnt es immer genauer hinzuschauen!

Die Handwerkskammer teilte, dass Rechnungen mit Pauschalpositionen nur dann zu akzeptieren sind, wenn sie zuvor genau so in Auftrag gegeben wurde.

Für eine Eigentümergemeinschaft heißt dies aufpassen: tauschen bei der Belegeinsicht Rechnungen mit Pauschalpositionen auf -> sofort die schriftliche Beauftragung einsehen.
Wenn diese vorhanden ist -> den Verwalter zur Rede stellen, warum er von einer üblichen Beauftragung mit Ausweis von Arbeitsstunden, Stundensatz und Materialkosten abgewichen ist.
Denn die Kosten sind für die Eigentümer nicht prüfbar und nachvollziehbar.
Die Erfahrung zeigt, dass diese Rechnungen mit Pauschalpositionen zu ca. 50% überteuert sind.

Unklare Darstellungen, wie als Pauschalpositionen / Pauschalbeträge, sollen immer etwas kaschieren oder verstecken. Was möchte der Verwalter, der doch als Dienstleister die Interessen der Eigentümer zu vertreten hat, verstecken? Vor wem? Vor den Eigentümern? Was möchte er verstecken? Dass er ggf. “gemeinsame Sache” mit dem Dienstleister macht und sich den Gewinn der überhöhten Rechnung mit ihm teilt?

Nein, ein Schelm der Böses hierbei denkt.
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WEG: unnötige + überteuerte Wartungverträge – “Dachrinnenwartung”

[Beitrag 6592] – Immer wieder die gleiche Masche: “Pauschalpositionen” zu Lasten von Mietern und Eigentümern

Die Jahresabrechnung weist unter Betriebskosten die Position “Dachrinnenreinigung – 1.261,40 €”. Wie kommt es zu diesem hohen Betrag?

Eine Belegeinsicht empfiehlt sich.
Die Rechnung einer Dachdeckerfirma werden kleinere Reparaturen und Reinigungsarbeiten auf dem Dach aufgeführt.
Die Wartung wird pauschal in Rechnung gestellt:
1 Stk. Dachwartung – 530 € netto (davon Materialverbrauch. 22,80 €,  Lohnarbeit: 507,20 €)

Warum? Welchen Vorteil hat hiervon die Eigentümergemeinschaft?
Antwort: Keinen!
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Vom Verwalter akzeptiert: überteuerte Handwerker-Rechnungen mit Pauschalpositionen

Von Handwerkern erstellte Pauschalrechnungen sind weder vergleichbar noch nachvollziehbar und oft maßlos überteuert.

Ein Handwerker, der diese Art von Rechnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber ausstellt, will “Kasse machen”. Dies geht nur in Abstimmung mit einem unseriösen Hausverwalter, denn ein seriöser würde sich gegen diese Art Rechnung wehren.
Und wenn der Handwerker sehr gut verdient – ist das Wohl des unseriösen Hausverwalters auch nicht weit entfernt. All dies geht zu finanziellen Lasten der Eigentümergemeinschaft.

Denn die Gemeinschaft wird bei einem verwaltertreuen Beirat über diese Art der Unregelmäßigkeit nicht informiert. Warum auch? Wo ein “Happen” für den Verwalter abfällt ist auch ein “Happen” für den Beirat möglich.

Beispiel für ein Rechnung mit Pauschalpositionen:
In diesem Fall muss angenommen werden, dass der “Schimmel” in der Wohnung durch einen Haar-Riß im oberliegenden Balkon verursacht wurde, verbunden mit wochenlang stehendem Wasser, da der Ablauf über längere Zeit unzufriedenstellend war.

Kurioserweise werden die Malerarbeiten von der gleichen Firma ausgeführt, die zuvor den oberliegenden Balkon bearbeitet hatten. Es ist selbstredend, dass die Ursache für die Feuchtigkeit in der unterliegenden Wohnung “natürlich nicht” in einem Fehler in der Bearbeitung des oberliegenden Balkons zu finden ist.

Der Architekt, mit dem die Balkonsanierung zuvor stattgefunden hatte, hatte diese Handwerkerfirma finanziell “kurz gehalten”, so dass auf ihren Rechnungen manche Positionen nicht bezahlt und gestrichen wurden.
Nun werden sie von der Hausverwaltung beauftragt ihren eigenen Schaden zu reparieren und haben dazu die Möglichkeit, dies ohne begleitenden Architekt zu tun, dem die Unverhältnismäßigkeit dieser Rechnung sicher aufgefallen wäre.
Also eine Möglichkeit, ausgefallenen Gewinn einzuholen.
Denn Verwalter und Beirat prüfen nicht auf Sinn und Sinnhaftigkeit der Rechnung.

Die Handwerkskammer teilte auf Nachfrage mit, dass ein Handwerker diese Art Pauschal-Rechnung nur erstellen darf, wenn er die Zustimmung des Auftraggebers (Verwalters) hat bzw. zuvor ein entsprechendes “Pauschal-Angebot” eingereicht hatte, das akzeptiert wurde.

Ein Verwalter ist verpflichtet wirtschaftlich zu handeln.
Dies ist hier eindeutig  n i c h t  der Fall, sondern das Gegenteil.
Der Verwalter hat in mehrfacher Weise unwirtschaftlich und entgegen den Interessen der Eigentümer gehandelt.

Wir fassen zusammen:
die Handwerksfirma behebt ihren eigenen Schaden und berechnet diese Arbeiten

die Handwerksfirma reicht ein Pauschal-Angebot ein bzw. der Hausverwalter akzeptiert eine nicht nachprüfbare, nicht vergleichbare Rechnung aus Pauschalpositionen

ein Vergleichs-Angebot von einem anderen Handwerker holte der Verwalter nicht ein

die vorherigen Rechnungen für die Balkonsanierung dieser Handwerkerfirma waren zuvor vom Architekten gekürzt worden

die Summe der Pauschalrechnung von über 4000 € scheinen deutlich zu hoch

Die Positionen der Rechnung, die nur aus Pauschalpositionen besteht:
1,00 pschl. Abdecken und Abkleben …150,00 €
1,00 pschl. Staubwand erstgellen und Entfernen … 350,00 €
1,00 pschl. Reinigen der befallenen Schadstellen … 50,00 €
1,00 pschl. Tapete entfernen … 100,00 €

1,00 pschl. Decke- und Wandflächen mit Kalkglätte …1.750,00 €
aufbringen und Glätten (Kalziumsilikatplatten kleben)
vorgenannten Fläche mit Silikatgrundierung streichen und rollen,
wie vor mit einer Innensilikatfarbe, weiss leicht getönt streichen und rollen.

2,00 Trocknungsgerät aufstellen à 75 € … 150,00 €
2,00 Miete für 11 Tage à 30,00 € … 660,00 €

1,00 Stk Baustelle einrichten … 100,00 €
1,00 Stk fachgerechte Entsorgung … 75,00 €

Summe 3.385,00 € + MwSt. 643,15 € = 4.028,15 €