Schlagwort-Archive: Eigentümergemeinschaft

“Datenschutz” zu Ungunsten der Miteigentümer

Von unseriösen WEG-Hausverwalter am meisten fürchtet: Kontakt + Informationsaustausch zwischen den einzelnen Wohnungseigentümern

Und in der Tat wissen viele Wohnungseigentümer nicht, wer sie gegenüber vertritt, d.h. wie die einzelnen Verwaltungsbeiräte heißen und wie sie kontaktiert werden können!

Dieses fehlende Wissen versuchen unseriöse Hausverwaltungen nicht zu beheben – sondern  aktiv zu vertiefen:  Fragen an die Hausverwaltung, wer im Beirat sei und wie die Person zu kontaktieren sei, werden mit Bezug auf den “Datenschutz” verweigert.
Oft wissen die betroffenen Beiräte nicht, dass ihre Kontaktdaten verweigert werden und wundern sich über die geringe Ansprache der übrigen Miteigentümer.
So wählen die Wohnungseigentümer in einer Versammlung eine Vertretung (“Verwaltungsbeirat”), die ihre Interessen gegenüber der Hausverwaltung wahren sollen.
Möchte jedoch ein Wohnungseigentümer einen Beirat kontaktieren, blockt die Verwaltung. Und dies als Dienstleister, der den Bedürfnissen ihres Auftraggebers (= Eigentümergemeinschaft) entgegenkommen sollte.
Sie tut aber das Gegenteil, behindert den Kontakt und Informationsaustausch zwischen den Eigentümern, um Kritik an der Hausverwaltung zu verhindern.
Weiterlesen

Hallo Herr Nachbar, sind Sie “Würstchen”?

WLAN hat nicht nur Vorteile. Die Nachteile sind gewaltig.
Die Strahlungen erzeugen oft Kopfschmerzen, Kopfdruck, Unruhe und Schlafstörungen.
Eine Alternative bietet a) eine Kabelverbindung von Fritzbox zu PC, verbunden mit b) der Funktion “off” beim Schalter WLAN.
Diese Erkenntnis ist leider bei vielen Mitmenschen noch nicht angekommen.
Wohl aber bei einem Luxushotel in Baden-Baden, dass spezielle “Wlan- und Elektrosmog-freie” Wohnräume anbietet.

Auszug aus der Beschreibung von Villa Stéphanie / Hotel BRENNERS Parkhotel Baden-Baden:

Brenners-Park-Hotel-Spa

“DIGITAL DETOX FÜR EINEN GESUNDEN SCHLAF

Die Villa Stéphanie setzt auf „Digital Detox“ und unterstreicht damit die Wichtigkeit und revitalisierende Wirkung von gesundem Schlaf. Denn wer ausreichend schläft hat mehr vom Leben. Nicht weniger. In allen Zimmern und Suiten haben Sie als Gast die Wahl, vom Nachttisch aus per Knopfdruck das gesamte Zimmer von Stromnetz und WLAN zu trennen, um für sich ein hohes Maß an Entspannung und Erholung während Ihrer Regenerationsphasen zu gewährleisten.
‘The World’s Best Digital Detox’ by Tatler Spa Guide 2015: ‘Villa Stephanie takes switching off to a whole new level.’
Um störenden Elektrosmog als Quelle der Belastung auf ein Minimum zu reduzieren, ist jedes einzelne Kabel innerhalb des Gebäudes dreifach isoliert. Technisch anspruchsvoll, sind alle Wände mit einem abschirmenden Metallgewebe ausgestattet, um eine ausreichende Abschirmung zu den Nachbarzimmern zu gewährleisten. So müssen Sie als Gast tagsüber auf keinerlei Komfort verzichten, können jedoch ganz beruhigt zu Bett gehen. Die Villa Stéphanie bietet Ihnen ein entspanntes Umfeld, um Ruhe und Erholung abseits der Hektik des Alltags zu erlangen.”
https//www.brenners.com/ger/spa-medical-care/spa/detox-ernaehrung/digital-detox/

Empfohlene Maßnahmen:
was den Reichen recht ist, sollte auch anderen genehm sein: reduzieren Sie Ihre WLAN-Nutzung auf ein Minimum.  Wenn Sie es nicht nutzen, z.B. bei Abwesenheit, Urlaub oder nachts – schalten Sie es aus. Dies kommt nicht nur Ihnen zu Gute sondern auch Ihren Nachbarn, denn die Strahlen belasten auch die Nachbarwohnungen: oben, unten, rechts und links.
Besonders wenn dort Kinder, Jugendlichen und Kranke (Ältere) wohnen sollte Rücksicht genommen werden und die WLAN-Einschaltung reduziert werden.

Jede WLAN-Station/jede Fritzbox hat eine eigene Bezeichnung.
Welche WLANs in Ihrem Umfeld aktiv sind stellen Sie fest, indem Sie das Wlan auf Ihrem Smartphone einschalten.
Die stärksten Wlan-Stationen mit 3-4 Balken sind die wichtigsten.
Gehen Sie durch den Hausflur – ein Blick auf das Smartphone zeigt Ihnen, welche Station wo aktiv ist und wie sie heißt (z.B. “Fritzbox Fon”, “Unitiymedia Wifispot”, “Sonne” usw.. – oder “Würstchen”) 🙂

Vielleicht lernen Sie so auch Ihre Nachbarn näher kennen. 🙂

Neu in der Eigentümergemeinschaft. Über welche Unterlagen sollten Sie verfügen?

Als Eigentümer einer Wohnung in einer Eigentümergemeinschaft erleichtern Sie sich die nächsten Jahre, indem Sie von Anfang an Ordnung halten.

Legen Sie zunächst einen Ordner “Stammdaten” an.
Hier legen Sie die “bewegungsarmen” Unterlagen ab, wie:

– Verwaltervertrag (ein MUSS!)
– andere Infos zum Verwalter, wie Öffnungszeiten, Anfahrtswege…
– Eigentümerliste, immer wieder aktualisiert, wobei empfohlen wird, “alte” Eigentümerlisten noch etwas aufzubewahren
– Teilungserklärung
– ggf. Lagepläne (Wohnung, Haus)
– Auszug Grundbuch
– Grundsteuer und Einheitswert
– GEZ, Strom, Gas
– Wohnungserwerb: Makler, Kaufvertrag usw.
– Rechtschutzversicherung für die Wohnung
– ggf. Kopie der Gebäudeversicherung

Sollte man Ihnen eine Kopie des Verwaltervertrags verweigern, was heute nur noch wenige hartgesottene, wirklich unseriöse Verwalter wagen, dann könnte einiges auf Sie zukommen….
Eine Kopie sollten Sie dann vom Beirat erbitten.
Wenn Sie mögen, legen Sie danach einen weiteren Ordner an: “WEG”
Für Einladungen zur WEG-Versammlung, Protokolle der WEG-Versammlung, Beschluss-Sammlung, Schriftverkehr, Kostenvoranschläge für Sanierungsmaßnahmen – am besten alles chronologisch abgelegt.
Holen Sie auch gerne diese Unterlagen der letzten Jahre ein. Seriöse Verkäufer werden sie Ihnen gerne zur Verfügung stellen.

Vernachlässigt wird gerne die Bedeutung der Einladungen. Doch schon hier kann abgelesen werden, wie es um die Hausverwaltung bestellt ist.
Prüfen Sie, ob Beschlussvorlagen beigefügt.
Oder ob sich im Protokoll Beschlussformulierungen zum TOP Sonstiges finden, die in der Einladung nicht bekanntgemacht worden sind.

Willkommen in Småland!

Sie sitzen in einer Eigentümerversammlung und kommen sich vor wie im Kindergarten?
Wenn nein – wunderbar, Glückwunsch!
Wenn ja – keine Sorge, Sie sind nicht der einzige!smaland

Man muss es erlebt haben, um zu glauben, was in manchen WEG-Versammlungen los ist.
Zur Erinnerung: es handelt sich um eine wichtige und ernstzunehmende Versammlung, in der über Kosten und Ausgaben von mehreren Tausend € beschlossen wird.
Man sollte erwarten, dass sich die Eigentümer vorbereitet haben, dass sie Mitschriften des Besprochenen anfertigen, dass kritische Fragen gestellt werden und über Alternativen diskutiert wird.

Stattdessen: eine lebhafte, fröhliche Stimmung, lautes Geschnattere wie auf einem Kindergeburtstag.
Austausch von Photos der Enkelkinder, dem Verwalter werden Geschenke (Windeln) für die Mitarbeiterin überreicht, die gerade ein Kind bekommen hat.
Animiert wird dieses Verhalten vom manipulativen Hausverwalter, der alles tut, um diese Versammlung aufs “Emotionale” zu ziehen – zu Ungunsten des Intellekts. Dieser wurde bereits an der Garderobe – oder bei Eintritt in den Versammlungsraum – abgegeben. Für die nächsten Stunden ist das individuelle und selbständige Denken ausgeschaltet.

Kritische, fachkundige Miteigentümer werden vom Verwalter mit spitzen Bemerkungen gleich zu Beginn der Versammlung diffamiert, ihre wichtigen, zuvor eingereichten Tagesordnungspunkte schon im Vorfeld lächerlich gemacht und als absurd dargestellt.
Mit den so “eingestimmten” und lenkbar gemachten Eigentümern kann der Verwalter praktisch jeden Beschluss verabschieden lassen, so unsinnig er auch sei.

Von Vorbereitung und Mitschrift bei den Eigentümern keine Spur. Manche fangen erst in der Versammlung an, die Einladung zu lesen, andere kommen zu spät, was eine große  Begrüßungswelle auslöst, Freudenrufe, Küsschen hier Küsschen da, die Versammlung wird fürs erste unterbrochen.  Das macht der Verwalter sehr gerne, lehnt sich abwartend und väterlich-wohlwollend zurück, da er weiß, dass viel Emotion das Denken unterdrückt. Ist ja auch nicht so wichtig, Hauptsache, es wird gezeigt, dass man sich mag, auch wenn man dies jeden Tag im Treppenhaus zeigen könnte, wohnt man doch im gleichen Haus………

 

Empfohlene Maßnahmen:
D u r c h h a l t e n!
Und wie bei jeder WEG-Versammlung alles mitprotokollieren/mitschreiben – auch wenn Sie der einzige sind.

Verwalter-Missetaten aufdecken und bekanntmachen

Jede Erkenntnis ist so bedeutend wie ihre Bekanntmachung.
D.h. ohne Information an die übrigen Miteigentümer wird sich die Konsequenz und die Wirkung der aufgedeckten Fehler der WEG-Hausverwaltung in Grenzen halten.

Es gibt Miteigentümer, die sind beratungs- und erkenntnisresistent.
Hier verschwenden Sie Ihre Zeit mit der Vermittlung von Informationen, hier werden die übrigen Miteigentümer erst bei einer Beschlussanfechtung wach.

In allen anderen Fällen, empfiehlt sich das Verfassen und Versenden eines Schreibens an die übrigen Miteigentümer.
Dabei kommt es nicht nur auf die Übermittlung von Fakten an.
Es zählt nicht das, was Sie wissen oder was Sie aufgedeckt haben – im Ende zählt nur das, was beim Empfänger ankommt.
Gehen Sie immer davon aus, dass der Leser ggf. ermüdet und unkonzentriert ist.
Dabei hilft es, beim Verfassen des Schreibens folgendes zu berücksichtigen:

Formal:
a) die Schrift sollte nicht zu klein und gut lesbar sein. Beispiel: Arial oder Tahoma 11
b) etwas Zeilenabstand erleichtert das Lesen. Beispiel: Zeilenabstand 1,5 oder Zeilenabstand 12-14 pt
c) optisch ansprechende Gestaltung des Schreibens (“das Auge liest mit”): Seitenränder, Seitennummerierung, wichtige Begriffe fett oder unterstrichen darstellen, möglichst wenig Tippfehler….
d) die Gliederung sollte auf den ersten Blick gut erkennbar sein, Abschnitte deutlich hervorgehoben sein
e) Länge des Schreibens: so kurz wie irgend möglich, auf das Wesentliche begrenzt. Nach mehr als 2 Seiten tritt oft Ermüdung ein.

Inhaltlich:
a) versuchen Sie, die Adressaten “mit auf die Reise” zu nehmen, entwickeln Sie die Gedanken und Argumente so, dass auch ein Aussenstehender oder dem Thema fremder dies nachvollziehen kann
b) heben Sie hervor, wo die Hausverwaltung fehlerhaft handelt, verweisen Sie auf Abweichungen zu bisherigen Informationen der WEG-Hausverwaltung und auf Abweichungen zum Gesetz
c) heben Sie den finanziellen Nachteil der Miteigentümer hervor. Dies ist oft der erste Punkt, bei dem alle wach werden. Wenn sich die Verwaltung über das Gesetz stellt, dann ist es viele noch egal – wenn’s aber dadurch teuer wird, dann sieht alles anders aus!
d) geben Sie nicht alle Schlussfolgerungen vor. Sprechen Sie nicht alle offensichtlichen oder logischen Konsequenzen aus, denn auf manche Dinge muss der Leser auch selber kommen. So aktiviert er sein Denken und hat gleichzeitig ein “Erfolgserlebnis”, dank Erkenntnisgewinns.

Argumentation:
a) Sprechende Abschnittstitel , z.B: “TOP 1 – ………..”
b) Beschreibung der vorgefundenen Situation
z.B.: “Im Protokoll lesen wir…..”, Sie teilten uns in der Einladung zur WEG-Versammlung mit….”
c) Beschreibung des für richtig gehaltenen Sachverhalts
z.B.: “Bei der Durchsicht der angeforderten Handwerkerangebote finden wir nur Pauschalangebote vor..”, “In der Versammlung jedoch beschloss die WEG etwas ganz anderes, nämlich….”
d) Fragestellung / Klärungsbedarf
z.B.: “Wie kann es sein, dass….” “Warum widersprechen Sie sich…. “, “Warum wurden die Eigentümer auf der Versammlung falsch informiert…”?

“Da kommt der Chef!”

Erfreuter Ausruf eines Verwaltungsbeirats-Mitglieds bei der Sicht des herannahenden WEG-Hausverwalters. Warum Ihnen bei diesem Ausruf grauen sollte?

1. Weil dieser Beirat die Rollen vollkommen verkehrt sieht. Denn: der Verwalter als “Chef” – das ist die Welt auf den Kopf gestellt.
Nicht der WEG-Hausverwalter ist der “Chef”, sondern die Wohnungseigentümer.
Leider haben dies viele noch nicht verinnerlicht, auch Beiräte sind davon betroffen.

2. Weil nun richtig viel Arbeit auf Sie zukommt.
Denn ein Beirat, der den Verwalter als “Chef” betrachtet wird immer brav das gemacht haben, was der “Chef” sagte und vorgab.
Wenn der Beirat zudem einen wenig fachkundigen Eindruck macht, dürfen Sie sich mit dem Gedanken anfreunden, dass alle vergangen WEG-Jahresabrechnungen, alle Kostenvoranschläge und Sanierungsmaßnahmen, die Vollmachten und die Protokolle auf Richtigkeit überprüft werden sollten. Es ist zu befürchten, dass diese Beiräte lediglich ihre Unterschrift dort hingesetzt haben, wo sich das vom  Verwalter vorbereitete Kreuzchen befand.

Empfohlene Maßnahme:
Auch wenn dieser Beirat noch so nett ist – es hilft nur ein kritischer, fachkundiger Beirat.
Alles andere schadet sogar der Eigentümergemeinschaft, da sich die Wohnungseigentümer auf die gewissenhafte Tätigkeit der Beiräte, zu denen auch genaues Prüfen diverser Unterlagen gehört, verlassen.
Wählen Sie andere Beiratsmitglieder.

„Der Eigentümer ist der Chef! Der Hausverwalter und der Beirat sind es nicht.”

Ein Beitrag der “Schutz-Gemeinschaft für Wohnungs-Eigentümer und Mieter e.V.”:

In vielen Wohnungseigentümergemeinschaften ist das Rechtssystem auf den Kopf gestellt worden. Hier bestimmen Hausverwalter und Beiräte das Geschehen.

Es muss deshalb daran erinnert werden: Der Wohnungseigentümer bezahlt einen Verwalter dafür, dass er ihm die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums an einer Immobilie ordnungsgemäß abnimmt.

Der Verwalter bietet gegen Entlohnung seine Dienste dafür an, jedenfalls dem Wortlaut seiner Bewerbung nach.
Daraus ergibt sich, wer der Chef ist: es ist der Eigentümer und weder der Verwalter, noch der Beirat und schon gar nicht der Hausmeister!

“Wer sich seit jetzt fast 10 Jahren die Schilderungen von Wohnungseigentümern anhörte, so wie ich, gewinnt den Eindruck, dass zu viele Verwalter ihre Position falsch einschätzen – oftmals gestützt durch Beiräte, die ihre eigene Stellung ebenfalls überschätzen und § 29 WEG nicht kennen“, stellt Norbert Deul fest, Vorstand der Schutzgemeinschaft für Wohnungseigentümer.

Dieses verdrehte Verständnis der eigenen Kompetenz führt dann bei Verwaltern zur Ignoranz von Eigentümerrechten wie z.B.:

– Verweigerung von Einsichtnahmen in Verwaltungsunterlagen,
– der Verweigerung von Kopien anlässlich der Einsichtnahme, z.B. auch auf einem mitgebrachten Kopiergerät,
– Verweigerung der Aufnahme beantragter Tagesordnungspunkte zur Versammlung,
– Wortentzug auf den Versammlungen bis hin zur Zurechtweisung,
– Verweigerung von mehreren vergleichbaren Angeboten für größere Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten.
– Entzug der Kompetenz, den geeigneten Handwerker selbst aussuchen zu können.

Die Liste der nicht zu akzeptierenden Fehlleistungen von Verwaltern ist noch länger.
Ein Verwalter wird sich aber stets nur das erlauben, was sich die Eigentümer gefallen lassen. Deshalb liegt es am Wohnungseigentümer, was er als Chef hinzunehmen gewillt ist. Manche Rechte kann der Eigentümer als Einzelner durchsetzen, die anderen aber
nur mit einer Mehrheit.

“Deshalb wird jedem Wohnungseigentümer empfohlen, sich mit seinen Rechten und Pflichten intensiv vertraut zu machen. Nur dann ist man Chef in der Wohnanlage, kann den Vorteil einer Eigentumswohnung genießen und sich vor wirtschaftlichem Schaden schützen“, meint Norbert Deul und hilft Eigentümern weiter dabei, sich das erforderliche Basiswissen anzueignen.
logo hausgeld-vergleich 2