Verwalter verbucht ausstehende Kaltmiete – statt auf das Konto der Kaltmiete – auf das Konto der Nebenkostenvorauszahlung und schädigt durch diese fehlerhafte Zuordnung den Vermieter.
Praxisbeispiel:
oder anders dargestellt:
D.h. statt einer Soll-Vorauszahlung von 1.657 € wurden nur 1.487,05 € gezahlt.
Dieser Betrag wird später der zu erstellenden Nebenkosten-Abrechnung zugrundegelegt.
Es ist zwar zu bemängeln, dass nicht der vereinbarte Betrag von insges. 1.657 € gezahlt wurde – doch noch ist dem Vermieter kein Schaden entstanden.
Ein Schaden entsteht nur, wenn Beträge aufgeführt werden, die nicht in dieses Konto “Nebenkostenvorauszahlung” gehören, dort aber gutgeschrieben werden.
Wie z.Z. die Nachzahlung einer säumigen Kaltmiete aus dem Vorjahr.
Dieser Zahlungseingang in Höhe von 205,35 € hat im Konto Nebenkosten-Vorauszahlung nichts zu tun und wird dem Mieter zu Unrecht gutgeschrieben.
Als Nebenkostenvorauszahlung wurden später 1.692,40 € angesetzt – statt 1.487,05 €
Den Schaden trägt der Vermieter.
Empfohlene Maßnahmen:
Auch bei einer beauftragten Mietverwaltung, die den Vermieter eigentlich entlasten soll, soviel wie möglich prüfen.