In jeder Wohnungseigentümergemeinschaft werden Vertreter gewählt, die gegenüber der WEG-Hausverwaltung die Interessen der Eigentümer vertreten sollen. Gleichzeitig sollen sie die Verwaltung kontrollieren und so möglichen Schaden von der Gemeinschaft frühzeitig abwenden.
Verwaltungsbeiräte, die auf Anerkennung aus, unkritisch und konfliktscheu sind – sind denkbar ungeeignet. Wenn zudem grundlegendes Wissen zum Thema Hausverwaltung und Prüfung der Abrechnung fehlt, dass sieht das nicht gut aus.
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Archiv der Kategorie: Beiräte: unwissend / naiv
Muss man bringen: Zusendung des Protokolls nach über 3 Monaten
[Beitrag 7197] – Strategie des Verwalters zur Vermeidung von Beschlussanfechtungen
Muss man erst mal bringen: das Protokoll der Wohnungseigentümerversammlung vom 29. Mai wurde den Eigentümern nach mehr drei Monaten, am 09. September und nur als Entwurf (!!) zugesendet. Sozusagen “vorab” und ohne Unterschrift. Das unterschriebene Protokoll kam noch später….
Auszug aus dem Protokoll:
“Protokoll der Eigentümerversammlung WEG…
Am 29.05. trafen sich die Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft WEG… in … zur Eigentümerversammlung….. Weiterlesen
Freie Beiratswahlen gibt’s nicht: WEG-Verwalter bestimmt Beirat und ernennt “Beirat auf Probe”
[Beitrag 7151] – KEINE Beschlussvorlagen bei Beiratswahlen, da so Weisungen in Vollmachten missbraucht werden und andere Bewerber ggf. ausgeschlossen werden
KEINE Beschluss-Vorlagen bei Beiratswahlen, da so Weisungen in Vollmachten missbraucht werden und anderen Bewerber ausschließen
Die Welt steht Kopf, wenn sich naive Wohnungseigentümer alles gefallen lassen.
Das Wunschdenken unseriöser Hausverwalter wird wahr. Der Dienstleister macht dem Auftraggeber klarmacht, wer seine Interessen gegenüber dem Dienstleister zu vertreten hat und nicht!
Praxisfall:
In der anstehenden WEG-Versammlung soll der Beirat neu gewählt werden. In der Einladung findet sich folgender TOP:
“TOP Beschlussfassung über die Wahl eines weiteren Beiratsmitgliedes
Der Verwaltungsbeirat unterstützt den Verwalter bei der Durchführung seiner Aufgaben. Der Wirtschaftsplan, die Abrechnung über den Wirtschaftsplan, Rechnungslegung und Kostenvoranschläge werden, bevor die Wohnungseigentümerversammlung über sie neu beschließt, durch ihn geprüft bzw. mit dem Verwaltungsbeirat abgestimmt. Weiterlesen
Und ab in die Jahresabrechnung: Aufwandsentschädigung für Zeugenvernehmung nach Diebstahl
Laut Verwaltungsbeirat war es beschlossene Sache gewesen, die nicht gekennzeichneten Fahrräder im Fahrradraum zu entsorgen. “Das haben wir doch beschlossen!” meinte der freundliche aber unkompetente ältere Herr aufgebracht. Und deshalb müsse man dem Hausmeister, der sich darum gekümmert hat, auch die Aufwandsentschädigung wegen Zeugenvernehmung bei der Polizei erstatten!
Dass es überhaupt zu einer Anzeige eines Geschädigten gekommen ist kann er nicht nachvollziehen. Der Hausmeister hätte die Fahrräder zu Recht entsorgt. Und deshalb “müsse man ihm nun auch die Aufwandsentschädigung erstatten”. Seine beim Hausverwalter eingereichte Rechnung befände sich deshalb zu Recht in der Jahresabrechnung der WEG! Warum dies denn nun bemängelt würde kann er nicht verstehen…!
Nun, “bemängelt” wird einerseites, dass es nie einen Beschluss zur Entsorgung von Fahrrädern gab. Alle Räder waren gesichert und befanden sich in einem verschlossenen, hierfür vorgesehenen Fahrradraum, wo sie niemanden störten.
Weiter wird “bemängelt”, dass nach angekündigter Entsorgung zahlreiche Fahrräder fehlten. Unter anderem zwei des Bemängelnden.
Denn aus unbekannten Gründen drängte es den Verwalter und den Hausmeister zum Entfernen dieser nicht störenden Räder. Vielleicht lag es daran, dass es neben älteren Fahrrädern auch hochwertige Markenräder gab, die niemandem zu gehören schienen…….
Grund genug für den Verwalter in Eigeninitiative Aushänge in der Wohnanlage aufzuhängen: wer sein Fahrrad nicht bis zu…(Datum)… markiert hat, dessen Fahrrad würde entsorgt werden.
Einen Beschluss hierzu gab es nie. Auch wenn der Beiratsvorsitzende es anders in Erinnerung hat.
Einige Wochen später waren mehrere Fahrräder verschwunden. Von einem der Geschädigten wurde eine Anzeige wegen Diebstahlt gestellt. Daraufhin lud die Polizei den Verwalter und den Hausmeister zu einem Gespräch ein.
Im Gespräch mit der Polizei stellte sich heraus, dass die Entsorgung der Fahrräder zwar vom Hausmeister angekündigt und der Hausmeister hiermit beauftragte worden war (eine entsprechende Entsorgungs-Rechnung (!) wurde erstellt, bezahlt und musste später noch gefälscht werden), aber…. an dem Verschwinden der Räder tragen sie keine Schuld….
Für den Zeitaufwand der Zeugenbefragung stellt der Hausmeister und Rad-Entsorger – in vorheriger Absprache mit dem Hausverwalter – eine Rechnung, die der Verwalter zeitnahe bezahlt und in die WEG-Jahresabrechnung, Position “Sonstige Kosten” einfliessen läßt.
Abrechnung für Aufwandsentschädigung für Zeugenvernehmung am 14.06.20…Polizei Abschnitt……..
6,5 Std. Entschädigung für:
. Fahrt von … nach…. (8:45 Uhr bis 9:08 Uhr)
. Weiterfahrt S-Bahn (ca. 9:30 Uhr)
. Fußweg ca. 15 Min.
. Vernehmung (10:45 Uhr bis 12:10 Uhr)
. Fußweg zurück ca. 15 Min.
. Rückfahrt S-Bahn (ca. 12:30 Uhr)
. Rückfahrt von … nach …. (13:12 Uhr bis 15:15 Uhr)
6,5 Std. à 32,00 € = 208,00 €
1 Stk. Fahrkarte Tageskarte Regeltarif Verkehrsverbund 13,80 €
Summe 221,80 € + MwSt = 263,94 €
Beirat beantragt “Zwangsenteignung” kritischer Eigentümer
Eine weitere Anekdote aus dem Bereich “Kurioses/Humor”.
Praxisfall:
Zwei langjährige, unseriöse Beiräte, die es gewohnt waren nach Gutsherrenart zu agieren, hatten – in Abstimmung mit dem verständigen WEG-Hausverwalter – das Abstimmungsergebnis bezüglich einer größeren Sanierungsmaßnahme nachträglich verfälscht.
Dadurch hatte sich die Stimmauszählung und das Abstimmungsergebnis verändert, was zu einem ganz anderen Beschluss und somit einer anderen Sanierungsvariante führte.
Obwohl Beirat und Verwalter direkt nach Zusendung des unkorrekten Protokolls von kritischen Miteigentümern zur Rede gestellt wurden, wollten sie das Protokoll nicht ändern. So blieb nur die Anfechtungsklage, die sie später verloren und deren Gesamtkosten 20.000 € betrug.
Im Laufe des Verfahrens kam es öfters zu Verhandlungstagen bei Gericht. An einem dieser Tage fanden sich alle bei Gericht wieder. Der Richter war mit der Erörterung des Prozesses beschäftigt, als mitten in der Verhandlung dem schlichteren der beiden Beiräte, einem Mann der Tat, “der Kragen platzte” und er dem Richter die Lösung aller Probleme vorschlug: die zu Unrecht klagenden Miteigentümer sollen doch ausziehen!
Ganz richtig, der Richter “solle doch entscheiden”, dass die klagenden Miteigentümer “ihre Wohnungen verkaufen und ausziehen müssen!”
Dieser “Antrag” des Beirats wurde todernst, sehr lautstark und mit Nachdruck vorgebracht. Alle Anwesenden, inkl. der verdutzten Rechtsanwälte, bemühten sich – der würdigen Situation im Gerichtsraum entsprechend – die Haltung zu bewahren, konnten sich das Lächeln aber schwer verkneifen…. 🙂
„Wird schon stimmen!“ – Verwaltungsbeiräte zur nicht geprüfte Jahresabrechnung
Verwaltungsbeiräte: Aufgaben und Haftung
Zitat aus einem Beitrag von Monika Hillemacher:
Wer eine Wohnung besitzt, ist nicht nur für seine eigenen vier Wände zuständig. Das Haus muss auch verwaltet werden
Wer im Beirat mitbestimmen will, muss aber beachten, dass er damit bei Verlusten auch in der Haftung ist
Günther Meier gehört dem Verwaltungsbeirat seiner Eigentumswohnanlage an. Die Jahresabrechnung haben er und seine beiden Kollegen regelmäßig durchgewinkt: “Wird schon stimmen.”
Irgendwann fehlen 10 000 Euro in der Kasse, das Geld verlangen die anderen Eigentümer von Meier zurück. In diesem – fiktiven – Fall wird das ehrenamtliche Engagement im Verwaltungsbeirat teuer. Dessen Mitglieder haften generell für Fehler – und zwar einzeln. “Es haftet jeder selbst, nicht das Organ”, erläutert Gerold Happ vom Eigentümerverein Haus & Grund.
Demnach wird für alles gehaftet, was mit Geld zu tun hat. Die lasche Prüfung des Verwalters, der Abrechnung oder der Belege gehören zu den klassischen Fällen, für die Beiratsmitglieder geradestehen müssen. “Generell greift die Haftung, wenn jemand seine Pflichten nicht erfüllt hat”, sagt Happ. Die Messlatte hängt niedrig: Es gilt die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) beschriebene allgemeine Sorgfaltspflicht, “das, was ein vernünftiger denkender Mensch gemacht hätte”.
Hätte Meier bewusst eine falsche Jahresrechnung geduldet, hätte er nicht nur nachlässig gehandelt, sondern nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs sogar schuldhaft (Az.: V ZR 44/09).
Dass die Mitgliedschaft im Verwaltungsbeirat eine ehrenamtliche Tätigkeit ist, schützt nicht vor Schadenersatzforderungen.
Es existiert keine finanzielle Obergrenze – theoretisch kann das komplette eigene Vermögen verloren gehen. Meist steht jedoch “ein Haftungsrisiko bis etwa 3000 Euro im Vordergrund”, meint Oliver Elzer, Richter am Kammergericht Berlin und Fachautor.
Unterschlägt ein Verwalter Geld, kann es schnell um fünf- bis sechsstellige Beträge gehen.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte 1997 ein Beiratsmitglied zu 10 000 Mark Schadenersatz, der Schaden selbst betrug 330 000 Mark (Az.: 3 Wx 221/97). In dem Fall handelte es sich nur um eine Teilklage. Normalerweise könne die Zahlung immer in voller Höhe des Schadens von jedem Beirat verlangt werden.
Je mehr Aufgaben ein ehrenamtlicher Beirat übernimmt, desto größer wird das Haftungsrisiko.
Eva Günther, die im Verein Wohnen im Eigentum in Bonn ein vom Bundesverbraucherministerium gefördertes Netzwerk für Verwaltungsbeiräte leitet, plädiert dafür, sich zum eigenen Schutz auf die im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) festgelegten Aufgaben zu konzentrieren und darüber hinaus “nie zu sagen: Ich entscheide mit”. Etwa bei der Abnahme von Gewerken. “Hat der Handwerker schlampig gearbeitet, der Beirat die Arbeit abgenommen, und jetzt muss Geld nachgeschossen werden, wäre ein Haftungsfall da.” Rausreden unter Hinweis auf fehlenden Sachverstand klappt nicht.
Wer sich dennoch um teure Vorhaben wie Sanierung oder Fassadenanstrich kümmert, sollte Art und Umfang der eigenen Aufgaben von der Eigentümergemeinschaft präzise regeln lassen – und die Erlaubnis, den Rat von Fachleuten einzuholen. Bei Bedarf kann ein Haftungsausschluss oder eine Haftungsfreistellungsvereinbarung festgeschrieben werden. Sie bezieht sowohl einzelne als auch alle Mitglieder oder bestimmte Aufgaben ein. Den Abmachungen müssen im Vorfeld alle zustimmen. Formulierungshilfen hat das Netzwerk in einem im Internet veröffentlichten kostenlosen Informationsblatt zusammengefasst.
Ganz aus dem Schneider sind die Beiräte nicht. “Haftung für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz bleibt bestehen“, betont Jurist Happ. Als grob fahrlässig wertet das WEG unter anderem den Verzicht auf eine Belegprüfung. Außerdem sollten Beiräte auf ihre jährliche Entlastung Wert legen. “Sie bedeutet Verzicht auf bis dahin entstandene und erkennbare Schadenersatzansprüche”, erläutert Richter Oliver Elzer.
Eine Versicherung kann das Risiko für Beiräte beschränken. Es gibt drei Varianten.
Erste Variante: Vermögenshaftpflicht.
Diese Police soll dem Netzwerk Verwaltungsbeiräte zufolge mindestens den Jahresumsatz der Wohnanlage umfassen. Sinnvoll ist die Versicherung auf Kosten der Gemeinschaft abzuschließen, weil alle von der Beiratsarbeit profitieren. Zur Zustimmung reicht laut Haus & Grund ein Mehrheitsbeschluss.
Zweite Variante: über die Hausverwaltung absichern. Dritte Variante: prüfen, ob die Privathaftpflicht auch bei ehrenamtlicher Tätigkeit einspringt.
Die Verwaltungsbeiräte in Eigentumsanlagen haben in der Regel immer drei Mitglieder. Hat ein einzelnes Mitglied Bedenken gegen eine von den anderen getroffene Entscheidung mit finanzieller Tragweite, sollte der “Bedenkenträger” das auch öffentlich kundtun. Dies sollte auf jeden Fall dann in einem Protokoll oder auf der Eigentümerversammlung festgehalten werden. Das beuge dem möglichen Vorwurf des persönlichen Verschuldens und damit verbundenen Haftungsfragen vor, heißt es beim Eigentümerverband Haus & Grund. „
Verwalter: “Vermögensstatus? – Den kriegen Sie nicht!” – Beirat: “Vermögensstatus? – Den brauchen wir auch nicht!”
Das, was sich auf dieser Eigentümerversammlung abspielte, ähnelte einem schlechten Film.
Da das Mahn-Management der als unseriös bekannten Hausverwaltung seit Jahren inexistent war, d.h. es wurde praktisch nie gemahnt und war deshalb in der Vergangenheit öfters zu verjährten Hausgeldforderungen gekommen, forderte ein kritischer Miteigentümer vom Verwalter den Vermögensstatus, den er in den Unterlagen der kürzlich verteilten Hausgeld-Jahresabrechnung nicht vorfand.
Der Vermögensstatus gibt Auskunft über den Stand der Bankenkonten – und über alle Forderungen und Verbindlichkeiten der WEG.
Hierzu zählen auch die Hausgeldnachzahlungen des aktuellen Jahr sowie der Vorjahre.
Ggf handelt es sich um hohe Beträge von mehreren Zehntausend Euro.
Doch auf diese Bitte antwortete der Verwalter – an diesem Abend im feinem Zwirn und Lackschuhen gekleidet, um von seiner Haudegen-Manier abzulenken – in bekannt-diktatorischem Ton: “Den kriegen Sie nicht!”
Die übrigen Miteigentümer reagierten zunächst nicht.
Scheinbar wussten sie nicht, was unter einem “Vermögensstatus” zu verstehen war. Doch nach der enormen Verärgerung des Verwalter zu schließen … musste es schon etwas arg Unanständiges sein. Etwas, mit dem man in den feinen Kreisen dieser WEG nichts zu tun haben wollte.
“Wollen Sie den Verwalter absichtlich verärgern?” raunte es vom Nachbartisch.
Doch schon erwiderte der Beiratsvorsitzende und kam dem aufgebrachten Verwalter in vorauseilendem Gehorsam entgegen: “Wir bilanzieren. Einen Vermögensstatus brauchen wir auch nicht!”
Diese absurde Szene spiegelt das Problem vieler Eigentümergemeinschaften wieder.
Statt einen (unseriösen) Hausverwalter zur Rede zu stellen und überaus wichtige Unterlagen vehement einzufordern – wenn sie denn wider Erwarten nicht automatisch von der Hausverwaltung zur Verfügung gestellt werden – meiden die Eigentümer jeglichen Konflikt.
“Bloß nicht den Verwalter verstimmen” scheint es in ihren Köpfen zu warnen.
Diese Herrschaften haben weder verstanden, dass der Hausverwalter nur Dienstleister ist – noch verfügen sie über grundlegendes Wissen zur WEG und zur Abrechnung.
Statt dessen: kuschen, brav sein und bloß keine “dummen” Fragen stellen.
Doch was nützt alles unselige Gerede zur “Bilanzierung” – wenn doch niemand weiß, welche Hausgeldnachzahlungen in der Tat noch offen sind?
Ein Beirat, der bei einem solch wichtigen Thema bewußt abwehrend reagiert, kommt selber unter Verdacht.
Nicht selten werden Außenstände (Nachzahlungen, Erstattungen usw.) von Beiräten oder Verwalter-nahen Miteigentümern … “vergessen”.
Denn sie erscheinen nur auf dem Vermögensstatus.
Und diesen wollte in dieser WEG niemand sehen….. Warum??
Empfohlenen Maßnahmen:
Vermögensstatus immer einfordern.
Lassen Sie ihn sich vom Beirat oder vom Verwalter genau und verständlich erklären.
Verwalterwillkür: Entsorgung von Fahrrädern ohne WEG-Beschluss
Traditionell willkürlich verhält sich dieser WEG-Hausverwalter.
Er entscheidet – ohne Beschluss der Eigentümergemeinschaft – Fahrräder der Eigentümer und Mieter aus dem Fahrradkeller zu entfernen.
Einen Beschuss der Wohnungseigentümergemeinschaft gab es nie und gibt es nicht.
Auch meint der selbstbewußte Verwalter, es genüge ein Aushang im Treppenhaus, um alle Eigentümer – auch diejenigen, die ihre Wohnung vermietet haben und ausserhalb wohnen – zu informieren:
Entsorgung von “Fahrradleichen”
Guten Tag werte Bewohner/Eigentümer,
in der …. Str. … [Name der WEG] stehen wieder einige “Schrottfahrradräder”.
Wir bitten die Bewohner höflichst Ihre Fahrräder in den jeweiligen Kellerverschlag unterzustellen oder falls diese gar nicht mehr genutzt werden, die Fahrräder entsprechend zu entsorgen.
Fahrräder, die offensichtlich fahruntauglich oder lange nicht benutzt worden sind, werden durch den Hauswart-Service mit roten Bändern markiert.
Wir bitten um Verständnis, dass wir hier eine Frist bis zum 10.02.2016 setzen müssen und nach Ablauf dieser Frist, die Fahrräder im Keller der …. Str. … unterstellen und nach weiteren 4 Wochen, die Entsorgung veranlassen werden.
Wir hoffen, dass es soweit nicht kommen muss und bitten um entsprechende Veranlassung.
Vielen Dank.
Es grüßt gez. K. H.
Beim Betreten des Fahrradkellers stellt sich heraus, dass fast die Hälfte der dortigen Fahrräder mit einem roten Band markiert wurde.
Die Auswahl fand willkürlich statt: auch gute, teure Fahrräder waren zur Entsorgung markiert. Es reichte, dass sie – nach den langen Wintermonaten, in denen die Räder kaum benutzt wurden – etwas verstaubt waren oder dass die Luft der Reifen herausgegangen war: sofort wurde dieses Rad als “Schrottrad” markiert und für den Abtransport vorgesehen.
Die ganze Aktion hatte weniger den Anschein, für mehr Platz im Fahrradkeller sorgen zu wollen – für das der Verwalter übrigens auch einen Vorab-Beschluss der Eigentümergemeinschaft und eine Beauftragung erhalten hätte müssen.
Nein, das Ganze hatte den Anschein eines sehr routinierten Nebengewerbes: in enger Zusammenarbeit mit dem Hausmeisterdienst, der dem Verwalter sehr nahe stand, scheinen beide aus der willkürlichen und grundlosen Entsorgung von Fahrrädern (der Eigentümer und Mieter) eine Art Handel zu betreiben.
Fakt ist, dass der Verwalter hier seine Kompetenzen überschreitet.
Das es ihm selber nicht auffällt, zeigt wie er seinem Gutherren-Denken verhaftet ist.
Die Eigentümer sind leider naiv und seit langem zu abgestumpft durch die Bevormundung des Verwalters.
Aufklärungsversuche blieben fruchtlos. Selbst der Beirat, zusammengesetzt aus 3 freundlichen, aber dumm-einfältigen Eigentümern, sah keinen Handlungsbedarf und lässt den Verwalter gewähren.
Empfohlene Maßnahme:
Zeigen Sie den Hausverwalter an!
Musteranzeige wird in den nächsten Tagen in den Blog gestellt.
Einsicht in die Jahresabrechnung verweigert!
Die Willkür mancher Hausverwalter scheint schier grenzenlos.
Nachdem ein Miteigentümer mehrmals um einen Termin zu Einsicht in die Jahresabrechnung bat und keine Antwort erhielt erreichte ihn schliesslich folgende email der Hausverwaltung:
Sehr geehrter Herr….,
die Belegprüfung für die WEG xx wurde von den Beiräten am 16.06.2016 durchgeführt.
Die Beiräte haben alle Rechnungen und Belege für das Abrechnungsjahr 2015 geprüft und hatten nichts zu beanstanden.
Es wurden auch die Tagesordnungspunkte der Versammlung besprochen.
Sollten Sie Fragen zu den Belegen haben, so können Sie sich gerne an Frau B. und Herrn J. wenden.
Da die Belege schon geprüft sind, lehnen wir eine weitere Prüfung aus Zeitgründen ab.
Mit freundlichem Gruß
Empfohlene Maßnahmen:
Bleiben Sie hartnäckig. So wurde auch in diesem Fall einige Zeit später ein Einsichtstermin angeboten.
Kassel: Verschwundener Hausverwalter – Eigentümern blieben 30.000 Euro offene Forderungen
Von Christina Hein, 27.05.2014
Kassel. Bis vor zehn Jahren war die Welt der 77 Eigentümer der Wohnanlage Weidlingstraße 1-9 und Gilsastraße 11-17 noch in Ordnung. Heute stehen sie vor einem Scherbenhaufen und müssen für Außenstände in Höhe von über 30.000 Euro aufkommen. Zu verdanken einem Hausverwalter, der erst einen schlechten Job gemacht hat und jetzt über alle Berge ist, sowie einem Hausbeirat, der davon wenig mitbekommen hat.
Zu verdanken einer Hausverwaltung, die einen schlechten Job gemacht hat und jetzt über alle Berge ist, sowie einem Hausbeirat, der davon wenig mitbekommen hat.
Die Probleme begannen mit dem Tod des alten Hausverwalters 2001. Die Wohnungseigentümerversammlung suchte einen Nachfolger. Unter mehreren Bewerbern entschied man sich für einen Anbieter. „Er trat kompetent und verlässlich auf und hat auf uns den besten Eindruck gemacht“, sagt Gudrun Gutt-Schmidt, eine der langjährigsten Eigentümerinnen. Die Mehrheit wählte ihn, denn er hatte zudem ein preisgünstiges Angebot gemacht: Er verlangte knapp 12 Euro pro Monat pro Wohnung.
Die ersten drei Jahre sei alles glatt gelaufen, erzählt Gutt-Schmidt, die außerdem CDU-Ortsbeiratsmitglied und Schiedsfrau im Vorderen Westen ist. Dann ließ der Service deutlich nach.
„Die Abrechnungen kamen endlos zu spät, sodass wir vom Finanzamt angemahnt wurden, das Büro war nicht mehr besetzt.“ Irgendwann habe sich ein neuer Verwalter gemeldet, der die Firma und die Kunden übernommen hatte.
2010 stieß der Projektentwickler Peer Schütte als neuer Eigentümer zur Gemeinschaft hinzu und schlug nach kurzer Zeit die Hände über dem Kopf zusammen. „Ich lese Verträge prinzipiell gründlich“, sagt Schütte. In den Hauspapieren stieß er auf Widersprüchliches, Unzulänglichkeiten und Versäumnisse. Kommunikation und Transparenz hatten nicht stattgefunden und waren vom gewählten, zum Teil seit Jahren bestehenden Beirat nicht moniert worden. Heute wohnen in der Ende der 60er-Jahre gebauten Eigentumsanlage im Vorderen Westen nur noch 50 Prozent der Eigentümer. Schütte: „Je mehr diese Zahl sinkt, desto weniger wird sich engagiert.“
Sonderumlagen seien nicht hinterfragt und Berechnungen ebenso wie die gesamte Arbeit der Hausverwaltung nicht kontrolliert worden.
Irgendwann im Winter war der Öltank leer. Mehrere Privatinsolvenzen innerhalb der Eigentümergemeinschaft sowie Mietsäumnisse und damit massive Hausgeldschulden waren bei Kalkulationen nicht beachtet worden. Jetzt müssen die restlichen Eigentümer für Außenstände in Höhe von mehreren 10 000 Euro aufkommen. Veruntreuung könne man dem ehemaligen Hausverwalter nicht vorwerfen.
Schütte betont, dass sich Geiz nicht auszahlt, wenn zudem das „Engagement der Eigentümer bei der Gestaltung der WEG nicht gezielt eingefordert wird“.
Ein anderes Beiratsmitglied sagt: „Die Probleme sind behoben, wir haben eine neue fähige Hausverwaltung und befinden uns auf einem guten Weg.“
Das sagt ein Eigentümer:
„Ein schlechter Verwalter zieht immer einen Rattenschwanz an Problemen hinter sich her“, sagt Peer Schütte, der jetzt als neues Mitglied im Verwaltungsbeirat seiner Wohnanlage mehr Einblick hat. „Man muss als Eigentümer aufmerksam bleiben, um nicht in einen Strudel zu geraten. Vor allem sollte sich der gewählte Beirat seiner
Verantwortung bewusst sein, sich auskennen und der Verwaltung – so wie es seine Aufgabe ist – auch auf die Finger schauen. Zugegeben, das ist kein angenehmer Job, man ist so was wie der Kratzbaum für alle anderen, aber: Eigentum verpflichtet nun mal. Bei der Wahl der Hausverwaltung, sollte man nicht das billigste Angebot nehmen, das kann sich schnell rächen.
Das sagt „Haus und Grund“:
„Hausverwaltung kann jeder machen, es ist kein geschützter Beruf. Das ist das große Problem“, sagt Wolfram Kieselbach, Geschäftsführer des Haus- und Grundeigentümerverbands Kassel. Er rät dringend: „Einen Verwalter sollte man gründlich wählen, möglichst einen alteingesessenen. Preisangebote unter 16 Euro pro Wohnung/pro Monat sollten gemieden werden. Der Schnitt liege bei 20 Euro. Ein Verwalter muss nach maximal fünf Jahren von den Eigentümern neu bestimmt werden. Sie wählen auch –- Je nach Teilungserklärung – den Verwaltungsbeirat. Er besteht aus mindesten drei Personen, die Eigentümer sein müssen. Jeder sollte das Wohnungseigentumsgesetz kennen, empfiehlt der Jurist. Der Beirat gibt in der jährlich verpflichtenden Eigentümerversammlung einen Bericht ab. Er kann – auch im Ehrenamt – unter Umständen haftbar gemacht werden.
Von Christina Hein, 27.05.2014