Archiv der Kategorie: 3.1. HAUSGELDABRECHNUNG

WEG-Hausgeld-Jahresabrechnung der Eigentümergemeinschaft und Wirtschaftsplan

Irre Pauschal-Positionen auf Handwerkerrechnungen

Praxisbeispiel: Entsorgen einer durch den Wind gefallener Pappel

Rechnung:
Sehr geehrte Damen und Herren, für folgende Arbeiten auf dem oben genannten Grundstück am 05. Juli 2022 erlauben wir uns wie vereinbart entsprechend unserem Angebot 06/06/2022 vom 03.06.2022 inklusive SKT, Bodensicherung und  Entsorgung zu berechnen:
Pos. 1- Anfahrt – 65,00 €
Pos. 2 – Abbau und Entsorgung einer vom Wind ins Wasser geworfenen Pappel – 4.190,00 Gesamt Netto: 4.255,00 €
19% MwSt: 808,45 €
Gesamt Brutto: 5.063,45 €
– 2% Skonto: 151,90 €
zu überweisen: 4.962,45 € – Ein Schnäppchen!!! 🙂

Interessant die Anmerkung zu der Aufteilung von Arbeit und Material:
“100% bzw. den anteiligen Betrag der Rechnung sind Lohn- und Arbeitskosten gemäß § 35a EStG.”
Also, der Pauschalbetrag von 4.190 € entspricht zu 100% den Arbeitskosten.

Dann rechnen wir doch mal:
Ein Gartenbau-Mitarbeiter berechnet pro Stunde 45 € netto.
4.190 € / 45 € = 93,11 Stunden => 11,64 Tage (je 8 Std.). —> -WIE BITTE???!

Bezeichnenderweise gab es hier auch nur ein einziges Angebot…. Die Abzocke riecht man gegen den Wind..

Handwerker-Rechnungen mit Pauschalbeträgen braucht NIEMAND

Wer braucht diese Art Rechnungen?
Warum ist aus dieser Rechnung nicht die Arbeitszeit und das Arbeitsmaterial zu entnehmen?
Denn jede Tätigkeit kann in Zeitaufwand und Material untergliedert werden.
Um unberechtigte und zu hohe Rechnungen stellen stellen kann, die vom unseriösen Hausverwalter zuvorkommend bezahlt werden?
Vielleicht ist der Dank der Dienstleister gegenüber der Hausverwaltung…. für die Möglichkeit, deutlich überhöhte Rechnungen stellen zu können, so groß, dass er sich in Worte allein nicht ausdrücken lässt…..

Übrigens eine typische Rechnung, wie sie der Verwalter als Privatperson für sein Privathaus oder seine Eigentumswohnung nie akzeptieren würde: ist ja nicht vergleichbar!
Aber für die (depperten( Wohnungseigentümer soll es genau richtig sein?
Es wird zweierlei Mass angelegt!

Praxisfall:

Schluß mit der Abzocke: Energieausweis superpreiswert + rechtsgültig

[Beitrag 7382] – Warum teuer, wenn’s auch preiswert geht?

Von unseriösen Hausverwaltern werden gerne unnötig überteuerte Energieausweise in Auftrag gegeben – zum Nachteil der Eigentümer und oft zum eigenen Vorteil.

In solchen Fällen gehen die Aufträge zur Erstellung des Energieausweises oft an Familienmitglieder oder Freunde oder gute Bekannte,
Nicht selten werden so mehrere Hundert oder mehrere Tausend Euro zuviel berechnet!
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Zensus 2021: WEG-Verwalter fordern Sonderhonorar für geringen Mehraufwand

[Beitrag 7262] – Wieder die gleiche Zensus- “Abzocke” win in 2011?

Mit der Zensus-Umfage bittet der Staat um Auskunft zu den Wohngebäuden und Wohnungen. Die Fragen zum Gebäude beantworten in der Regel die Hausverwalter, die zu den Wohnungen die Wohnungseigentümer, da diese Infos den Verwaltern normalerweise nicht vorliegen.

Von Seiten der Hausverwalter und -Dachverbände werden diese Zusatzarbeiten genutzt um eine Sonderhonorierung zu berechnen. Dabei wird die wirkliche Leistung nicht beschrieben, man verweilt im nebulösen, unbestimmten… um der Arbeitsleistung Volumen und Bedeutung zu vermitteln.

Den wirklichen Arbeitszeitaufwand verschweigt der Verwalter.
Ein Grund mehr sich unter diesem Aspekt die Zensus-Fragen einmal anzusehen.
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Braucht niemand: Gutachten für nicht vorhandenen Sanierungsbedarf

[Beitrag 6955] – Ein zu hohes WEG-Rücklagenkonto weckt Begehrlichkeiten

Typischer Fall von “zu viel Geld” auf dem Bankkonto der Eigentümergemeinschaft – oder “Einleitung von größeren Sanierungsmaßnahmen kurz vor Verlängerung des Verwaltervertrags/Neuwahl Hausverwalter”.
Hervorzuheben sei, dass der Verwalter ohne Beschluss diese Gutachten auf Kosten der Eigentümergemeinschaft in Auftrag gab. Weiter ist positiv zu bemerken, dass ich der Gutachter als auch Hausmeister neutral verhielten,  n i c h t  als verlängerter Arm des Hausverwalters.

Praxisfall
Nicht schlecht staunten die Eigentümer einer WEG als sie auf der Jahres-Hausgeldabrechnung folgende Position entdeckten: “Ingenieur- und Architektenleistung: 1.720,58 €”.
-> Warum, wieso? Wo ist das Problem? Feuchtigkeitsprobleme waren bisher unbekannt.
-> Auch einen entsprechenden Beschluss der Eigentümer für die Beauftragung eines Gutachters hatte es nie gegeben.
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WEG-Versicherungsfälle: Dienstleister mit “Pauschal-Rechnung”

[Beitrag 6611] – Auch bei Versicherungsfällen überteuerte Abrechnung mit “Pauschal-Positionen”

Da Arbeiten, die im Zusammenhang mit Versicherungsfällen stehen, von der Versicherung erstattet werden (z.B. Gebäudeversicherung im Fall von Wasserschäden) und die Eigentümer somit weniger betreffen, beauftragen unseriösen Hausverwaltungen gerne nahestehende Dienstleister, die dann überteuert abrechnen. Die Versicherungen zahlen, werden aber später ggf. ihre Versicherungsprämien erhöhen – zum finanziellen Nachteil der Eigentümer.

Das Mittel zum Zweck sind “Pauschalrechnungen”.

Praxisbeispiel:
Die Firma “Facility Management……” wird von der Hausverwaltung beauftragt nach einem Wasserschaden die Wohnung eines Wohnungseigentümers zu trocknen.
In den WEG-Abrechnungsunterlagen findet sich folgende Rechnung:
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WEG-Abrechnung: und wieder grüßt der Pauschalbetrag….

[Beitrag 6651] – Ohne schriftliches Angebot, inhaltlich nicht nachvollziehbar, 50% überteuert, insolvente Dienstleister…

Praxisfall:
Rechnung des Handwerkers, wie er im Abrechnungsordner der Hausgeldabrechnung der Eigentümergemeinschaft vorgefunden wurde: 
“Masse 1,0  – Schaden an der Dämmung durch bauseitige Verlegung des Fallrohrs: Fassadendämmung mit Steinwolle füllen, verspachteln, Gewerbe einbettend verspachteln, ca. 10 cm auf den alten Putz überlappend, Putzgrund vorstreichen, 3 mm Kratzputz auftragen und verscheibeln, Schlussanstrich mit Fassadenfarbe angleichen an die übrige Fassade.
Achtung: es werden Ansätze sichtbar bleiben!
inkl. aller Materialien, inkl. mehrfacher trocknungsbedingter An- und Abfahrten
netto €: 390,00
zzgl. 19 % MwSt. 74,10
brutto €: 464,10 “

Von der Hausverwaltung wurde dieser Betrag am 11.06. “kontrolliert”.
Also muss ein ordnungsgemäßer Auftrag vorliegen.
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WEG-Hausgeldabrechnung: …und immer wieder “Pauschal”-Rechnungen!

Grundsätzliches
Rechnungen von Dienstleistern (Handwerker usw.), die – entgegen ihrer üblichen Praxis – nicht detaillierte Rechnungen mit Ausweis von Arbeitszeit, Stundenlohn, Material- und Anfahrtskosten ausweisen, sind ungewöhnlich.
Hier lohnt es immer genauer hinzuschauen!

Die Handwerkskammer teilte, dass Rechnungen mit Pauschalpositionen nur dann zu akzeptieren sind, wenn sie zuvor genau so in Auftrag gegeben wurde.

Für eine Eigentümergemeinschaft heißt dies aufpassen: tauschen bei der Belegeinsicht Rechnungen mit Pauschalpositionen auf -> sofort die schriftliche Beauftragung einsehen.
Wenn diese vorhanden ist -> den Verwalter zur Rede stellen, warum er von einer üblichen Beauftragung mit Ausweis von Arbeitsstunden, Stundensatz und Materialkosten abgewichen ist.
Denn die Kosten sind für die Eigentümer nicht prüfbar und nachvollziehbar.
Die Erfahrung zeigt, dass diese Rechnungen mit Pauschalpositionen zu ca. 50% überteuert sind.

Unklare Darstellungen, wie als Pauschalpositionen / Pauschalbeträge, sollen immer etwas kaschieren oder verstecken. Was möchte der Verwalter, der doch als Dienstleister die Interessen der Eigentümer zu vertreten hat, verstecken? Vor wem? Vor den Eigentümern? Was möchte er verstecken? Dass er ggf. “gemeinsame Sache” mit dem Dienstleister macht und sich den Gewinn der überhöhten Rechnung mit ihm teilt?

Nein, ein Schelm der Böses hierbei denkt.
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WEG-Beschlüsse: .. und immer wieder die “Brutto-Netto-Falle”

[Beitrag 6616] – Manche Hausverwaltungen interpretieren Kostenrahmen frei – auch inhaltlich wird vom Beschluss gerne abgewichen!

Praxisbeispiel:
Beschlusstext einer Eigentümergemeinschaft für das Fällen von 2 Bäumen…und einem Kostenrahmen von 3.500 €

Beschluss über die Fällung der Birke am Parkplatz und der Tanne und über Ersatzpflanzungen zu Lasten der Rücklage.
Die Gemeinschaft beschließt die Fällung der Birke und der Tanne durch eine Fachfirma gemäß den verschiedenen Angeboten. Die Auftragsvergabe durch die Verwaltung erfolgt nach Überprüfung des Fällumfangs und der Nachverhandlungen mit den anbietenden Firmen und in Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat. Der Kostenrahmen liegt bei maximal Euro 3500 € und geht zu Lasten der Rücklage. …”

Schließlich berechnet wurde ein Betrag von 4.063,60 brutto.
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WEG-Hausgeldabrechnung: Guthaben oder Nachzahlung?

In der vorliegenden Hausgeldabrechnung wurde der Saldo einmal als “Guthaben” ausgewiesen, dann als “Zahllast” und dann wieder als “Guthaben”.
Wer nur die letzte Zeile liest geht von einer Nachzahlung aus.
Es empfiehlt sich deshalb auch hier der Zusatz “Guthaben” oder “Nachzahlung”.