Vorbildlich: Verwalter stellt Formular für die Einreichung von Anträgen zur Tagesordnung (TOPs) zur Verfügung

[Beitrag 8216]  Es gibt noch erfreulich Ausnahmen: WEG-Hausverwalter, die ihre Kunden, die Wohnungseigentümer, in die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums miteinbeziehen!
Hierzu stellt dieser Verwalter auf seiner Webseite Formulare für die Einreichung von Tagesordnungspunkten zu Verfügung.

WEG-Verwaltungsbeirat haftet, wenn Vorsatz und grob fahrlässig

{Beitrag 8195] Dies ist ein Appel an diejenigen, die das Beiratsamt zu lässig nehmen oder sich zu sehr vom Hausverwalter vereinnahmen bzw. korrumpieren lassen.
Das wissentliche “Durchwinken” von offensichtlichen Unregelmäßigkeiten der Hausverwaltung, vor allem wenn der Beirat zuvor von kritischen Miteigentümern darauf aufmerksam gemacht worden ist…. kann sehr schnell als “Vorsatz” oder als “grob fahrlässig” gewertet werden.
Zumal der Beirat seit der WEG-Reform die Aufgabe hat die Verwaltung aktiv zu prüfen und nicht nur zu “unterstützten”/bespielen.

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Die Hausverwaltung gibt Ihre Anträge zur Tagesordnung (TOPs) “verkrüppelt” wieder? Was tun?

[Beitrag 8184]  Unseriöse WEG-Hausverwaltungen reagieren immer wieder ungehalten auf Tagesordnungspunkte, die von engagierten Miteigentümern eingebracht werden.
Sollten deshalb die Anträge “verkrüppelt” oder verfälscht in der Tagesordnung wiedergegeben werden, so dass sie nun unverständlich wirken… empfiehlt sich der Versand der Original-Anträge an die Miteigentümer.
Hierzu benötigen Sie eine Eigentümerliste, die sich am besten jährlich vom Verwalter freundlich anfordern. So sind Sie immer auf dem neuesten Stand.
Nach dem Erhalt der Original-Anträge zur Tagesordnung kann kein Miteigentümer behaupten, er hätte zuvor keine oder unverständliche Infos erhalten.

Der WEG-Verwalter ist dagegen verpflichtet alle rechtzeitig eingegangen Anträge zur Tagesordnung aufzuführen und zwar in der Art und Weise, dass sie den Inhalt korrekt wiedergeben. Bei Zuwiderhandlung: holen Sie sich Rechtsauskünfte ein.
Auch folgender Antrag zur Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung ist denkbar:  “TOP Stellungnahme des Verwalters zu seiner unkorrekten Wiedergabe von eingereichten TOPs.” Ggf. auch “TOP Kündigung des Verwalters aus wichtigem Grund.”

Bemühen Sie sich um einen gut formulierten Antrag zur Tagesordnung (TOP).
Dies hilft nicht nur Ihnen, sondern auch der Hausverwaltung.

Ein TOP kann das ganze Jahr über eingereicht werden. Es reicht der Hinweis “zur nächsten Eigentümerversammlung”. Zu spät ist es jedoch, wenn die Einladungen schon versendet wurden.
Oft genug erhalten Hausverwaltungen auch gutgemeinte, aber unverständliche Anträge, bei denen zudem der Beschlussantrag. Das sollte vermieden werden.

Ein gut durchdachter Antrag zur Tagesordnung sieht wie folgt aus:

Brief/Einschreiben/ Email an die Hausverwaltung mit folgendem Wortlaut:

“Betr: Antrag zur Tagesordnung (TOP) der nächsten Versammlung der WEG XY in Musterstadt
Sehr geehrte Damen und Herrn, 
untenstehend mein Antrag zur Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung,
den ich Sie bitte, wie folgt aufzunehmen:

1. Überschrift: das Thema wird genannt

z.B.: “Verteilung der Wasserkosten nach Verbrauch und Einbau von einheitlichen Wasserzählern mit Fernablesung (siehe Angebot Fa. X beiliegend)

2. Erklärungstext: warum geht es?
z.B.: “Die Aufteilung der Frisch- und Abwasserkosten wurde von der Gemeinschaft schon vor Jahren mehrfach beschlossen und sämtliche Eigentümer hatten sich um die hierfür notwendigen Einbauvorrichtungen für die Wasserzähler gekümmert.
Daraufhin blieb die Verwaltung X mehrere Jahre leider untätig und die übermittelten Wasserstandsverbräuche wurden nicht in die Hausgeldabrechnungen eingearbeitet. Stattdessen wurde wieder nach Personenanzahl abgerechnet, was zu Ungenauigkeiten und Fehlern führte.
Es liegt nun ein Angebot der Firma X vor, die in allen Wohnungen einheitliche Wasserzähler einbaut, die jährliche Ablesung per Funk vornehmen würde.”

3.  Beschlussantrag: genaue Formulierung des Beschlusstextes
Beschlussantrag:
Die Wohnungseigentümergemeinschaft beschließt den Einbau von einheitlichen Wasserzählern mit Funkablesung, gemäß dem beigefügten Angebot der Fa. X.
Die Firma X ist kurzfristig nach der Versammlung zu beauftragen.
Die Abrechnung nach individuellem Verbrauch beginnt mit dem Einbau der Wasserzähler und ersetzt die Abrechnung nach Personenanzahl der Bewohner.”

WEG-Gebäudeversicherung: was ist ein “Rahmenvertrag”?

[Beitrag 8172]:
Es gehört zu den Aufgaben der Haus­verwaltung, dafür zu sorgen, dass die verwalteten Objekte optimal gegen Gefahren geschützt sind.
Damit fällt auch die Überwachung eines ausreichenden Versicherungsschutzes in ihre Verantwortung.

Ein “Rahmenvertrag” kann sich beziehen auf:
a) viele Gebäude für die gleiche Versicherungsart, z-B. Gebäudeversicherung
Es werden z.B. alle Kunden des Verwalters, also alle Gebäude der betreuten Wohnungseigentümergemeinschaften durch eine einzige Versicherung versichert
oder
b) mehrere Versicherungen pro Gebäude:
es werden alle Versicherungen einer WEG, z.B. Gebäude, Haftpflicht, Glas usw… über eine bestimmte Versicherung  versichert.
Der Rahmenvertrag regelt dann einheitlich die Bedingungen, die für sämtliche inkludierten Versicherungen gelten.  Viele Versicherer bieten bei der Versicherung für die Haus­verwaltung einen solchen Rahmenvertrag an.

Sinn und Zweck eines Rahmenvertrags: „Bei einem Rahmenvertrag werden in der Regel günstigere Konditionen vereinbart. Haus­verwaltungen bekommen somit entweder einen günstigeren Versicherungsbeitrag, zusätzliche Vertragsoptionen oder – falls notwendig – verbesserte Annahmerichtlinien.“
Menge: typisch sind hier 80 bis 100 verwaltete Wohneinheiten.
Die Deckungssummen werden den Gegebenheiten der verwalteten Objekte entsprechend festgelegt.

Vorteil des Rahmenvertrags: vereinfachte Schadensregulierung
Der Abschluss eines Rahmenvertrags bietet zunächst den praktischen Vorteil, dass alle relevanten Versicherungen im Zusammenhang mit der Verwaltung des betreffenden Objektes „in einer Hand liegen“. Das erleichtert im Schadensfall die Abwicklung und Schadenregulierung, weil Ansprechpartner immer das gleiche Versicherungs­unternehmen ist.

Nachteil des Rahmenvertrags: weniger Flexibilität
Auf der anderen Seite bedeutet der Rahmenvertrag zwangsläufig die Bindung an einen bestimmten Anbieter. Es ist dann nicht ohne weiteres möglich, kurzfristig attraktivere Angebote am Markt für einzelne Versicherungen zu nutzen. Diese Inflexibilität kann ein Nachteil sein.

WICHTIG: Treu und Glauben
Es ist nicht zulässig, dass ein Hausverwalter für den Abschluss eines Rahmenvertrags bei einem bestimmten Anbieter Provisionen annimmt.
Das bedeutet einen Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben und steht nicht im Einklang mit einer ordnungsgemäßen Haus­verwaltung.
-> dies bleibt also genau zu überprüfen!

WEG-Hausverwalter: “Nur 1 Angebot vorliegend”… angeblicher “Sachverständiger” ist keiner, braucht aber Geld

[Beitrag 8125] – “Sachverständiger” für neue Haustüren, Fenster, Balkontüren
Analyse Satz für Satz, des TOPs des WEG-Hausverwalters.
Unnötige und überteuerte Maßnahme – OHNE Alternativ-Angebot!

1. Auszug aus der Einladung zur WEG-Versammlung:
“TOP 05 – Diskussion / Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise hinsichtlich der
a) Erneuerung der Haustüranlagen
b) Erneuerung der Balkontüren samt der dazugehörigen Fensterelemente auf der Hausrückseite
(siehe beigefügten Mailverkehr mit Herrn St… H…. aus Juni 20xx
Angebote anderer Sachverständiger waren trotz intensiver Bemühung nicht zu erhalten”

Info: es handelt sich um einen Tagessordnungspunkt, den der Verwalter eingesetzt hat.
Niemand im Haus braucht eine neue Haustür oder neue Balkontüren.
Scheinbar ist der einzige, der diesen Großauftrag für die 24 Wohnungen dieser WEG braucht, der Verwalter. Es ist viel Geld im Spiel. Die Wohnungseigentümer waren so dumm, auf Empfehlung des Verwalters ein hohes Bankguthaben aufgebaut zu haben.

Ein hoher WEG-Bankbestand weckt Begehrlichkeiten. 
Vor allem beim Verwalter: im letzten Jahr wurde der vorherige Beschluss für eine (unnötige!) Erneuerung der Haustür und der Fenster erfolgreich gekippt.
Es zeigte sich, dass die “Fachfirma” keine “Fachfirma” war sondern eine Einzelperson, die per Internet Fenster liefern ließ, die irgendwer dann einbaute.

Es stellte sich weiter heraus, dass nicht die “Fachfirma” das vorgelegte Angebot erstellt hatte, sondern der Architekt, der vom Verwalter (ohne Beschluss) hinzugezogen war.
Natürlich alles zu deutlich überhöhten Preisen!
Scheinbar wollten Verwalter und Architekt sich die Beute, d.h. die Differenz zu den wirklichen Kosten, teilen.
Der Architekt wurde bei der Architektenkammer angezeigt,
Der Verwalter agiert weiter wie bisher, da die naiven Wohnungseigentümer alles mit sich machen lassen…  Aber all dies an anderer Stelle….

2. Anlage zu diesem TOP 5: Email-Verkehr mit dem “Sachverständigen” St. H.

ANALYSE:

1. Der TOP geht vom Verwalter aus – und nicht von den  Miteigentümern, die neue Haustüren oder Fenster benötigt.
2. Grundsätzlich muss Gemeinschaftseigentum so lange repariert werden, bis es nicht mehr möglich ist. Dies müssen Fensterbauer schriftlich bestätigen. Erst dann kann auf Kosten der Gemeinschaft eine Erneuerung stattfinden.

Frage: besteht Handlungsbedarf bezüglich neuer Haustüren oder Fenster?
Ist die Haustür defekt? – Nein. Defekte Balkontüren? – Nein.
Eben. Und deshalb möchte der Verwalter über den Umweg des “eingestielten Sachverständigen” (sozusagen als Ersatz für die Stellungnahmen von Fensterbauern) den Miteigentümern erklären, wie notwendig eine Erneuerung ist.

Warum ein “eingestielter Sachverständiger”?
– weil ein seriöser Sachverständiger, z.B. ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, wie er bei den Handwerkskammern zu finden ist… nicht im Sinne des Verwalters beurteilen würde.

Es handelt sich um versuchten Betrug: den Eigentümern soll ein Sanierungsbedarf vorgegaukelt werden, der nicht besteht und dies soll von einem unqualifizierten “Sachverständigen” unterstützt werden.
Auch handelt es sich bei dem Verwalter um einen krankhaften Lügner. Dies sollte man wissen.

Diese Situation hatten wir in der Vergangenheit mehrfach: immer wieder handelte es sich um Kumpel des Verwalters, die denkbar unqualifiziert waren, nichts leisteten, aber mit Tausenden € fürstlich entlohnt wurden.
Schauen wir mal, ob dies heute wieder der Fall ist.

Satz für Satz: Tagesordnungspunkt
1. Im ersten Satz nur das Thema bekanntgegeben: neue Haustüren und Balkontüren. Zu der technischen Notwendigkeit einer Erneuerung wird nichts mitgeteilt:
“Diskussion / Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise hinsichtlich a) Erneuerung der Haustüranlagen
b) Erneuerung der Balkontüren samt der dazugehörigen Fensterelemente auf der Hausrückseite.
(siehe beigefügter Mailverkehr mit Herrn St. H. vom Juli 20xx)”


Laut Text scheint es hier um die Erneuerung von Haustüren und Balkontüren zu gehen.
Grundsätzlich muss Gemeinschaftseigentum immer repariert werden, bis es nicht mehr geht.
Danach müssen verschiedene Handwerker bestätigen, dass eine Reparatur unmöglich oder nicht wirtschaftlich ist. Erst dann kann, nach einem Beschluss der Eigentümergemeinschaft, eine Erneuerung. z.B. einer Haustür oder eines Fensters vorgenommen werden.

2. Im zweiten Satz wird Herr St. H. indirekt als Sachverständiger bezeichnet und der Verwalter macht bekannt dass er a) nur 1 einziges Angebot hat  und b) er sich sehr bemüht hat, andere zu erhalten.

” Angebote anderer Sachverständiger waren trotz intensiver Bemühung nicht zu erhalten”
-> dieses fruchtlose, intensive Bemühen sollte der Verwalter belegen, denn er ist verpflichtet, mehrere Angebote von SV vorzulegen.
Aber dies ist hier nicht gewünscht.  Auch ist es unwahrscheinlich, dass vereidigte Sachverständig der Handwerkskammer überhaupt nicht auf seine Anfragen geantwortet hätten…

Satz für Satz: Anlage
3. Nun zur Anlage. Dem “Angebot” des “Sachverständigen.

a) Thema der Email: “Erbetene Kostenschätzung”: es handelt sich auch hier wieder um typische Verwaltersprache, d.h. man versucht sich bewusst gewählt auszudrücken. So wie es andere, richtige Sachverständige vielleicht auch machen. Weiss man natürlich nicht, man ist ja kein SV, man spielt ihn hier nur.
Frage: Wofür wird denn die Kostenschätzung “erbeten”?
Welche Leistung soll denn erbracht werden? – Keine Ahnung! !!

b) Die Email-Adresse des SV,   …. @i-gutacher.de. 
Was sagt eigentlich die Homepage unseres Sachverständigen, die heißen müsste “i-gutachter.de”?

“Seite wurde nicht gefunden. Die Verbindung mit dem Server…..schlug fehl.”
Schade. Also unser Sachverständiger hat noch nicht einmal eine Homepage.

4. Leistung und Kosten des “Sachverständigen”: Besichtigung von Fenstern etc.

“Sehr geehrter Herr XX (Verwalter), nach meiner Schätzung werden für Terminierung (meist aufwendig), Fahrzeit, Besichtigung/Untersuchung der Fenster + Haustüren, Photos/Protokollierung, Schriftliche Ausarbeitung zusammen etwa 30 Stunden anfallen.
Dieser Wert kann unter- aber auch überschritten werden, je nach Aufwand und “Mitarbeit” der Bewohner.
Die Kosten würden bei 30 Std. somit ca. 4.300 € inkl. MwSt betragen.
Beste Grüsse, St. H.
Sachverständigenbüro St. H. “

-> Entgegen der Bezeichnung des Tagesordnungspunkts (“Erneuerung…) soll hier zunächst eine Besichtigung der Haustüren und Fenster stattfinden.
Frage: widerspricht dies der Bezeichnung des TOPS? –  Wahrscheinlich, da dort nicht von der Beauftragung eines SV die Rede ist.

-> Kosten: 4.300 € / 30 Std. = 143.33 € brutto = 120,45 € netto /Std. für unseren Sachverständigen
Frage: wie kommt er auf diese Stundenschätzung? Es gibt 2 Gebäude mit je 1 Haustür und je 12 Balkontüren, Insgesamt: 2 Haustüren + 24 Balkontüren, maximal 26 Elemente. Und da sind 30 Std. nötig?
Wenn ein Fensterbauer ähnlich lange bräuchte, dann kann er seinen Laden zumachen.
Und dabei sollte ein “Sachverständiger” doch mehr Erfahrung haben und die Sachlage schneller beurteilen können, als ein “einfacher” Handwerker. 🙂

Wie wird das hohe Honorar von 120 € netto gerechtfertigt? Welchen Sachverstand hat der Sachverständige? Ist er ein vereidigter SV?

Zusammenfassung
Nein, dieser Mann ist KEIN Sachverständiger, er gibt es noch vor.
Es handelt sich um einen ehemaligen Makler, der finanziell in den Miesen steckt und seinen Bekannten, Hausverwalter X angesprochen hat, ober er ihm nicht einen Job besorgen kann.
Das von der Eigentümergemeinschaft abgezockte Geld kann man sich dann teilen. So profitiert auch der Verwalter, der in der Vergangenheit ähnlich handelte und damit immer durchkam.

Belege hierfür:
Internetseite: nicht vorhanden. Sollte man als Sachverständiger vielleicht
Email: lässt sich schnell einrichten, und auch die Bezeichnung “Sachverständigenbüro St. H.” ist schnell eingegeben.
Es liegt kein Angebot vor, nur eine komische email mit einem Stundensatz. Ein Leistungsverzeichnis fehlt.
Bei Recherchen zu “Sachverständigen” der Handwerkskammer und der Gelben Seiten wurde Herr H. nicht gefunden. Er ist also kein “öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger”, sondern nur jemand, der meint, dass er sich so nennen darf.
Die Internetrecherche unter Namen und Ort weist einen Immobilien-Makler aus, der z.Z. aber scheinbar nur 1 Objekt verkauft. Also eher… arbeitslos.
Ein Makler mag auch Fachwissen habe, aber als Spezialisten für Haustüren und Fenster würde man ihn nicht bezeichnen.
Sein Name ist im Telefonbuch nicht zu finden. Ungewöhnlich für einen SV.,
Die Bonitätsprüfung, die aufgrund von Namen und Adresse durchgeführt wurde, verwies auf massive Probleme! Schuldner bekommen von Herrn H. keine Geld mehr, die Schuldnerbefriedigung ist ausgeschossen.

 

 

 

WEG-Hausverwalter: “Es liegt uns leider nur 1 Angebot vor”… und die Konsequenzen

[Beitrag 8094] – Kritik und Detailanalyse, Satz für Satz, des TOPs des WEG-Hausverwalters in der Tagesordnung zur Wohnungseigentümerversammlung: Dachterrassen-Erneuerung

Unseriöse Verwaltungen haben sich auf die Manipulation und Abzocke von Wohnungseigentümern spezialisiert.
Hierzu gehört es, ihnen viel Geld für wenig Leistung aus den Taschen zu ziehen. Die Differenz findet dann seinen Weg… und versickert irgendwo zwischen dem Verwalter und dem Dienstleister.

Die Voraussetzung ist Augenwischerei: die Wohnungseigentümer sollen nicht merken, dass die betragen werden und z.B. unnötige (Sanierungs-)Maßnahmen… überteuert bezahlen.

Die Rechtsprechung bemüht sich, den Missbrauch in Grenzen zu halten und sieht für alle Maßnahmen, die eine gewissen Summe überschreiten vor, dass zwingend Alternativ-Kostenvoranschläge und Vergleichsangebote vorgelegt werden.

Dies liegt den unseriösen Verwaltern im Magen, versuchen dies zu vermeiden. und behaupten “Leider liegt uns nur 1 Angebot vor. Wir haben uns sooo bemüht, aber leider hat kein Anbieter ein weiteres Angebot unterbreitet.”
Nun das ist doch traurig. Aber leider oft gelogen.

Denn man hat sich oft gar nicht erst bemüht, weitere Angebote einzuholen, da der unseriöse Verwalter sich mit dem Dienstleister schon “einig” werden konnte über die Verteilung des Differenzbetrags zwischen Wert der Dienstleistung und der überhöhten Berechnung an die WEG…. 

Praxisbeispiel:  Dachterrassen – Erneuerung
Soll von gutem Bekannten der Hausverwaltung V durchgeführt werden, der kein Fachmann ist und erst recht kein Dachdecker.
Denn: hier ist der Dachdecker der richtige Fachmann, am besten einer, der Mitglied der Dachdeckerinnung ist.

Auszug aus der Tagesordnung:
TOP 7 Beschlussfassung über die Dachterrassensanierung
Bereits seit einiger Zeit kam es gelegentlich zu kleineren Wasserschäden in der Wohnung WE 08. Die Ursache wurde zunächst auf dem Dach vermutet, die Untersuchungen durch eine Fachfirma [Frage: wer genau? War es ein Dachdecker?] konnte den Verdacht aber nicht bestätigen.
Inzwischen besteht Klarheit darüber, dass der Dachterrassenabfluss der WE 36 der maßgebliche Verursacher der Wasserschäden ist.
Bei der partiellen Öffnung der Dachterrasse wurde wiederum festgestellt, dass auch der gesamte Aufbau der Dachterrasse erhebliche Mängel aufweist [Frage:  genau welche Mängel?].
In der Konsequenz wäre es nicht sinnvoll, nur den Abfluss der Dachterrasse zu erneuern, sondern es wird auch vom Architekten Herrn Dipl.-Ing. S [auch guter Bekannter der Verwaltung] dringend empfohlen, die Dachterrasse gleich mit zu sanieren.
Hier gilt es eine weitere mögliche Schädigung der Bausubstanz vorzubeugen.
Die Verwaltung hat diverse Fachfirmen angeschrieben und um Angebotsabgabe gebeten. Stand heute liegt ein Angebot der Fa. X mit Kosten in Höhe von 11.116,98 € vor.
Dieses wurde von Herrn Dipl.-Ing. S geprüft und für gut befunden.
Vorgeschlagene Beschlussfassung:
Die Eigentümergemeinschaft beschließt die Fachfirma X mit der Sanierung der Dachterrasse der WE 36 mit einer Kostenobergrenze von maximal 14.000,00 € brutto zu beauftragen.
Sollte ein weiteres vergleichbares aber kostengünstigeres Angebot als das von der Fa. X bei der Verwaltung eingehen, wird die Verwaltung dieses beauftragen. Die Abnahme erfolgt durch einen Sachverständigen.
Die Kosten für diese Baumaßnahme werden aus der Erhaltungsrücklage bezahlt.

Was will uns der Verwalter sagen? Hier die Übersetzung:
1. Ein verstopftes oder defektes Regenrohr in der überliegenden Wohnung Nr. 36 führte zu einem kleinen Wasserschaden in der unterliegenden Whg. Nr. 08.

2. Man dachte zunächst es sei das Dach, schickte einen guten Bekannten des Verwalters in (wird immer als “Fachfirma” ohne Namen beschrieben”) der das Dach teilweise öffnete und Potential entdeckte.

3.”In der Konsequenz” – Jetzt soll den Miteigentümern etwas schmackhaft gemacht werden.
Vom verstopften Regenrohr zur Dachterrassensanierung in einem Satz –  das ist eine Leistung!
Der mit der Verwaltung befreundete  “Dipl.-Ing. Herr S” empfiehlt DRINGEND (!) — Achtung!! – zusammen mit der Regenrohr-Erneuerung … die Dachterrasse “gleich mitzusanieren”.

4. “Hier gilt es eine weitere mögliche (?!) Schädigung der Bausubstanz vorzubeugen.”
Also, im Grunde weiss man nichts. Kann ja nix schaden, gleich alles neu zu machen.

5. Die Verwaltung hat diverse Fachfirmen angeschrieben und um Angebotsabgabe gebeten.
Oder auch nicht. Darf man erfahren, welche “Fachfirmen” angeschrieben wurden und wann?
Was versteht die Verwaltung unter “Fachfirma”? Warum sagt sie nicht gleich Dachdecker? – Weil vielleicht kein einziger Dachdecker angeschrieben worden ist?

6. “Stand heute liegt ein Angebot der Fa. X mit Kosten in Höhe von 11.116,98 € vor.”
Das ist ein Haufen Geld, als Alternative zur Erneuerung des Abflussrohrs.
Und Fa X ist kein Dachdecker. Es handelt sich um Einzelperson, die alles macht.
Und wahrscheinlich vorzüglich mit Hausverwaltungen zusammenarbeitet.
Fachwissen in Form eines Meisterbriefs ist nicht vorhanden. Und wer würde diese Arbeiten überhaupt abnehmen und kontrollieren? Was auf Dächern umso schwerer ist?

7. “Diese wurde von Herrn Dipl.-Ing. Spital geprüft und für gut befunden.”
Würde wohl jeder, wenn er dafür viel Geld bekommt.

8. ” Vorgeschlagene Beschlussfassung: Die Eigentümergemeinschaft beschließt die Fachfirma X mit der Sanierung der Dachterrasse der WE 36 mit einer Kostenobergrenze von maximal 14.000,00 € brutto zu beauftragen. “
Nanu – warum denn nun 14.000 € wenn das Angebot des Anbieters bei 11.116 € liegt?
Wer bekommt die Differenz von 2.884 € und wofür??

9. “Sollte ein weiteres vergleichbares aber kostengünstigeres Angebot als das von der Fa. X bei der Verwaltung eingehen, wird die Verwaltung dieses beauftragen.”
 Von wem soll denn da spontan ein Angebot hereinflattern?? Und warum?

10. “Die Abnahme erfolgt durch einen Sachverständigen.”
– Damit ist wohl der Herr Dipl-Ing. S gemeint. Es ist auch ein Bekannter der Verwaltung, ihr Sprachrohr. Es ist nicht öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger. Er ist auch kein Fachmann für Dachterrassensanierung. Er hält nur die Hand auf und segnet den Mist ab, den der Einzelunternehmer X dorthin zaubert.

11. “Die Kosten für diese Baumaßnahme werden aus der Erhaltungsrücklage bezahlt.”
Die Baumaßnahme ist vor allem komplett UNNÖTIG.

Empfehlung:
Es stinkt zum Himmel. Hier sollen Gelder eine neue Heimat finden.
Grundsätzliches zu Sanierungsarbeiten
1. Erst reparieren, dann erneuern
wenn es sich um Gemeinschaftseigentum handelt, wie in diesem Fall, muss dieses Gemeinschaftseigentum (Dachterrasse) repariert werden. Wenn eine Reparation nicht mehr möglich ist, muss dies genau dokumentiert werden., z.B. von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder einem Dachdecker der Innung.
Hier scheint aber noch nicht einmal eine Reparatur nötig! – Und die Dachterrassensanierung soll nur prophylaxisch vorgenommen werden, soll “möglicher Schädigung vorbeugen”.
– Es ist also noch nicht einmal ein Schaden festgestellt worden!!!

2. Es müssen mindestens 3 vergleichbare Angebote vorliegen
Der tiefere Grund hierfür: “Durch das Einholen von Konkurrenz- und Alternativangeboten soll gewährleistet werden, dass einerseits technische Lösungen gewählt werden, die eine dauerhafte Beseitigung vn Mängeln und Schäden versprechen, dass aber andererseits auf Wirtschaftlichkeit geachtet wird und keine überteuerten Aufträge erteilt werden.
Ausnahme: trotz großer Mühe war es dem Verwalter nicht möglich, Alternativangebote einzuholen.”

3. Rein mündliches  Angebot ist ungeeignet
Angebote müssen schon schriftlich vorliegen.

4. Dokumentation der erfolgreichen Bemühungen für Alternativ-Angebote
Also genau welche Bemühungen gab sich der Hausverwalter hin?
Genau welche Firmen wurden wann angeschrieben und wo sind die Anschreiben/Belege/Dokumente?

WEG-Versammlung: vereinfachte Abstimmung “per Handzeichen” – wenn der Schuss nach hinten losgeht…

[Beitrag 8086]
Zur Vereinfachung der Abstimmung wird in großen Eigentümergemeinschaften gerne per Handzeichen abgestimmt, auch wenn die Teilungserklärung eine Abstimmung nach “Miteigentumsanteilen (MEA) vorsieht.

Bei einer Abstimmung nach MEA liegt meist die Wohnungsgröße zugrunde. d.h. kleinere Wohnungen haben geringere MEA und größere mehr MEA.
Wenn also eine Abstimmung nach Handzeichen erfolgen soll, dann bietet diese ich vor allem an, wenn alle Wohnungen die gleiche Größe oder die gleichen Miteigentumsanteile haben.
Dumm wirds wenn einige Wohnungen doppel so groß wie die übrigen sind.

Da von vielen Hausverwaltern die “Uninformiertheit der Wohnungseigentümer” gefördert wird, ist es nicht verwunderlich, dass viele Eigentümer nichts oder wenig über die Größe der übrigen Wohnungen wissen und deshalb keine Kritik vorbringen.
Auch manche Verwalter sind so schlecht informiert, dass sie dies ignorieren und nur den einfachsten Weg suchen, Abstimmungen durchzuführen.
Im vorliegenden Fall hat der Verwalter nicht nur nach Stimmen abgestimmt – er hat auch nach Stimmen protokolliert! Das geht ja nun gar nicht. Eine Eigentümerversammlung ist kein Wunschkonzert!

Um hier Abhilfe zu schaffen, empfiehlt sich folgender Antrag zur Tagesordnung (TOP):

“TOP Abstimmung „per Handzeichen“ – Protokollierung nach MEA
Da die Teilungserklärung eine Abstimmung per Miteigentumsanteil (MEA) vorsieht und der Einfachheit halber in der Vergangenheit „per Handzeichen“ abgestimmt wurde, sollte man der Tatsache Rechnung tragen, dass viele Wohnungen doppelt so groß sind wie andere und über einen doppelt so hohen Miteigentumsanteil verfügen.
Wird dies nicht berücksichtigt, verfälscht sich der Eindruck während der Abstimmung, wie in der Vergangenheit des öfters geschehen.
Ich bitte darum, dass die Eigentümer der 2-Zimmer-Wohnungen – im Gegensatz zu den 1-Zimmer-Wohnungen – entsprechend berücksichtigt werden und z.B. 2 Abstimmkarten erhalten. Für die Gewerbeeinheiten wäre ähnlich zu verfahren.

Ich mache darauf aufmerksam, dass die Protokollierung der Beschlüsse im Protokoll zwingend nach Miteigentumsanteilen (MEA) zu erfolgen hat! – und nicht nach „Stimmen“, siehe Protokoll der Versammlung vom 19.12.20XX!
Ich bitte die Verwaltung XX, dies künftig zu beachten!”

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Antrag zur Tagesordnung (TOP): Erklärung der Verwaltung warum Eigentümer nicht zu Prozessen informiert werden

[Beitrg 8077]

Praxisfall:
Eine WEG-Hausverwaltung sorgt nicht nur fleißig für neue Prozesse, die alle samt auf ihren Fehlern beruhen, – sie vermeidet es auch, die Wohnungseigentümer über die Prozesse zu informieren: weder werden Gerichtsunterlagen wie Klage, Urteil, Kostenfestsetzungsbeschluss übersendet, noch werden die Prozesse im “Bericht des Verwalters” thematisiert.

Hier möchten wir Abhilfe schaffen und stellen folgenden Antrag zur Tagesordnung (TOP) der nächsten Eigentümerversammlung, wann immer sie auch stattfinden mag:

An die Hauverwaltung  XX,  Straße, PLZ Ort, Zu Hd. der Geschäftsführung
– per Einschreiben, vorab per Email –

Datum
Betr: WEG XXX – Antrag zur kommenden Eigentümerversammlung
TOP Verwaltung BORGER erklärt, warum die Wohnungseigentümergemeinschaft nicht über die letzten Beschlussanfechtungen informiert wurde

Sehr geehrte Frau XX,
untenstehend mein Antrag zur Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung,
den ich Sie bitte, so aufzunehmen:
“TOP Verwaltung XX erklärt, warum die Wohnungseigentümergemeinschaft nicht über die letzten Beschlussanfechtungen informiert wurde

Das Wohnungseigentumsgesetz schreibt in § 44 Abs. 2 Satz 2 vor, dass der Verwalter
„die Erhebung einer Klage unverzüglich bekannt zu machen“ hat.
Warum ignoriert die Verwaltung XX geltendes Recht?

Bitte um Protokollierung der Stellungnahme der Verwaltung BORGER in schriftlicher Form, damit Miteigentümer, die aus beruflichen oder privaten Gründen nicht an der Eigentümerversammlung teilnehmen können, ebenfalls informiert werden.”

Mit freundlichen Grüßen, …

 

 

Beschlussanfechtungen: Verwalter hat Miteigentümer unverzüglich (!) zu informieren (§44 WEG)

[Beitrag 8064]
Der WEG-Hausverwalter hat sofort alle Wohnungseigentümer über laufende Verfahren zu informieren!
Grundlage ist das Wohnungeigentumgsgesetz § 44, Absatz 2, Satz 2:
“Der Verwalter hat den Wohnungseigentümern die Erhebung einer Klage unverzüglich bekannt zu machen.”

Praxisfall:
Etwas anders sieht es eine Hausverwaltung, die grundsätzlich niemanden informiert.
Weder über die gerade erfolgreiche “Nicht-Entlastung der Hausverwaltung” noch über eine größere Maßnahme, die für ungültig erklärt wurde, da die von der Verwaltung gewählte Abstimmungsmodalität falsch war.

So finden wir im “Bericht des Verwalters” der Tagesordnung der anstehenden WEG-Versammlung KEIN einziges Wort zu dem Prozess “Anfechtung Entlastung der Verwaltung” und zu den von der Gemeinschaft zu zahlenden Prozesskosten. Auch nicht in anderen Tagesordnungspunkten oder in anderen Info-Schreiben an die Miteigentümer.
Niemand wurde informiert!

Man bemerke auch die typische Verwalter-Sprache, typisch für unseriöse Hausverwaltungen:
“…. geht auf folgende Themen ein.” -> Wobei eines der wichtigsten, der Prozess, vergessen wurde
“Die beschlossene Zuführung … konnte in voller Höhe vorgenommen werden.”
“Für kleinere Instandhaltungsmaßnahmen wurden insgesamt 17.051 € aufgewendet. Diese umfassen im Wesentlichen…”
-> alles, was der Verwaltung unangenehm ist, wird unter den Tisch fallen gelassen. 
Und: 17.051 € ist ein gehöriger Batzen. Von “kleineren” Maßnahmen kann da nicht die Rede sein”

Aber irgendwo müssen ja auch die Gerichstkosten sein…?
Upps… hier finden wir sie: Nicht umlagefähige Kosten – Rechtsanwalt / Notar / Gerichtskosten: 9.297,12 € – Aber kein Kommentar im Bericht des Verwalters + keine Info an die Eigentümer!
Stattdessen wird über Sprengwasserzähler, Klingeltableaus und Kleinreparaturen berichtet!
Abhilfe schaffen + einen Antrag zur Tagessordnung stellen: LINK hier

 

 

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Angeblicher “Notfall” – WEG-Verwalter zockt Eigentümer mit überteuerter Handwerkerrechnung ab

[Beitrag 8029]
Zur Erinnerung: der WEG-Hausverwalter darf in Notfällen auch ohne Beschluss der Eigentümergemeinschaft tätig werden, um Schlimmeres zu vermeiden. Er darf auch Handwerkeraufträge vergeben. Wenn es sich denn um einen Notfall handelt.

Als Notfall wird angesehen:
Brand, Bruch oder Verstopfung eines Wasserrohrs, Bruch einer Gasleitung mit austretendem Gas. Überschwemmung, Ausfall der Heizungsanlage im Winter bei Minustemperaturen. Abbruch einer Mauer wegen akuter Einsturzgefahr.

Praxisfall: Abplatzungen von der Fassade, Putzabplatzungen

Auszug aus der Tagesordnung. Wir analysieren jeden Satz.

“TOP 8 – Beschlussfassung über die nachträgliche (!) Finanzierung aus der Erhaltungsrücklage
“Mitte April 2023 wurden der Hausverwaltung diverse Abplatzungen von der Fassade mit Schwerpunkt Gesimsband gemeldet.”
Anmerkung:  WO genau? Die WEG umfasst 3 Gebäude mit vielen Fassadenflächen.

“Aus Sicherheitsgründen wurden zwei Bereiche im Innenhof vom Haustechniker zunächst abgesperrt. “
Anmerkung: Es gibt keinen “Haustechniker”. Nur Mitarbeiter der Hausverwaltung deren Leistung den Wohnungseigentümern regelmäßig zu überhöhten Kosten in Rechnung gestellt wird. Welche Kompetenz in Sachen Baumaßnahmen hat denn dieser “Haushandwerker?

“Die Verwaltung hat sich umgehend um Fachfirmen bemüht, die die Mängel zeitnah beheben konnten und die über die entsprechende technische Ausrüstung in Form einer benötigten Hebebühne verfügten.”
Anmerkung 1 zur Hebebühne: Die von der Verwaltung beauftragte Firma war die “Hxxx.Bau.Dienst UG”, die als UG ganz sicher KEINE Hebebühne hatte. Hebebühnen und anderes lässt sich ganz einfach mieten. Dies ist für Handwerksfirmen gängige Praxis.
Anmerkung 2 zur typischen “Verwaltersprache”: sehr gerne wird von “Fachfirmen” gesprochen. Wenn Sie dies lesen, sollten alle Alarmglocken läuten, denn dieser Ausdruck wird genutzt um etwas zu verstecken: das Gegenteil von “Fachfirma” ist der Fall, wie auch ier wo ein einfache UG beauftragt wurde. Jeder kann eine UG gründen und sich als Fachmann ausgeben.

“Die Fa. Hxxx Bau konnte schließlich für die Durchführung der Arbeiten gewonnen werden.”
Anmerkung zur typischen Verwaltersprache: … “konnte gewonnen werden”….
Schleimiger gehts kaum.

“Nach Rücksprache mit dem Verwaltungsbeirat wurden unter Ausnutzung der vorhandenen Hebebühne gleich kleine Arbeiten im Bereich der Balkonanbauten (Putzabplatzungen) mitgemacht. “
Anmerkung zum Beirat: Der Beirat hat KEINE Entscheidungskompetenz!
Er hat nichts zu entscheiden! Auch nicht bei angeblichen Notmaßnahmen.
Der Beiratsvorsitzende dieser WEG ist sogar Jurist, scheint jedoch keine Ahnung von WEG-Recht  zu haben. Immer wieder läßt er sich gerne und in vorauseilendem Gehorsam von dieser grund-unseriösen Hausverwaltung einspannen, nicht ohne nachweislich selber den einen oderandern Vorteil davon zu haben…..[Früh übt sich. Und vielleicht möchte er ja mal Polikter werden…]
So verteidigt er brav die Sichtweise der Verwaltung gegenüber den übrigen Miteigentümern.

“Im Wesentlichen handelte es sich allerdings um eine sicherheitsrelevante Notmaßnahme.”
Anmerkung: Wo ist die drohende Gefahr? Befinden wir uns im Gaza-Streifen und das Haus wurde beschossen und bricht gleich ein? – Eine völlige Fehleinschätzung der Verwaltung!

“Es gilt nun nachträglich über die Bezahlung der Kosten in Höhe von 11.850,02 € brutto aus der Erhaltungsrücklage zu beschließen.”
Anmerkung: mit der Zusendung der Einladung wurde die Rechnung der Fa. Hxxx.Bau.Dienst UG nicht beigefügt. Wie also soll sich der unbedarfte Miteigentümer eine Einschätzung über die Rechtmässigkeit dieser Handwerkerrechnung machen?

“Vorgeschlagene Beschlussfassung:
Die Eigentümergemeinschaft beschließt, die Kosten für die Notmaßnahme Putzabplatzungen am Gesimsband und an einigen Balkonen i. H. v. 11.850,02 € brutto aus der Erhaltungsrücklage zu zahlen.
Anmerkung:
Es lag offensichtlich KEINE Notsituation vor.

Nach Erhalt der Rechnung der Fa. Hxxx.Bau.Dienst UG wird festgestellt, dass u. a. 6 Tage Hebebühne und 118 Arbeitsstunden berechnet wurden.
Nach Auskunft der Bewohner waren nur wenige Tage Arbeiter da, die kaum tätig waren. Vielleicht 2-3 Stunden pro Tag.
Auch war zuvor von verschiedener Seite mitgeteilt worden, dass die Arbeiten eher “optischer Natur” waren und die abgebrochene Putz an der Fassade keine dringlichen Arbeiten erforderten.

Die Verwaltung stellte nach Aufforderung folgendes 2 Photos for die “Notmassnahme” zur Verfügung:
Da kein Zollstock daneben liegt wird die Größe auf 5-10 cm geschätzt.

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Rechnung für diese Notmaßnahme “Putzabplatzungen” “Abplatzungen an der Fassade”, beauftragt von der Verwaltung BXXX & Partner GmbH + CO KG:
Es fällt auf, dass die Ausführungstermine, die auf jeder Rechnung zu finden sind, hier ungenau mit “Juni-Juli” bezeichnet werden.
Weiter:
6 Tage Miete Hebebühne-LKW
118 Std. Arbeitszeit
Zahlreiche Pauschalpositionen, wie “Pauschal 240 € netto Lieferung von BigPacks für Baustoffreste und Entsorgungskosten”-
Nun wenn ein Bigbag für eine Tragkraft von 1500 kg nur etwas über 6 € kostet… wieviel Schutt wurde da denn entsorgt?…???