Schaden für Eigentümer und Immobilienverwaltungen durch fehlende Sachkunde und Missmanagement beträgt jährlich bis zu 80 Millionen Euro
DDIV fordert zeitnahe Umsetzung des Gesetzgebungsverfahrens zur Einführung von Zulassungsvoraussetzungen für Immobilienverwalter
Eine Umfrage des DDIV unter 400 Unternehmen ergab, dass Wohnungseigentümern jährlich finanzielle Schäden von bis zu 25 Millionen Euro entstehen. Zurückzuführen ist dies oft auf eine unprofessionelle und fehlerhafte Immobilienverwaltung.
Weitere 55 Millionen Euro kostet die Aufarbeitung von mangelhaften WEG-Unterlagen bei Übernahme durch eine neue Verwaltung. In 94 Prozent aller Fälle kam es dabei bereits zu Schadensersatzforderungen und in 16 Prozent sogar zu Strafanzeigen gegen die Vorverwaltung. Der DDIV fordert daher im Vorfeld einer öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag am 29. März einen raschen Abschluss des laufenden Gesetzgebungsverfahrens.
Die treuhänderische Immobilienverwaltung soll Vermögen sichern und erhalten. Oft handelt es sich dabei um die Altersvorsorge von Millionen Wohnungseigentümern. In zunehmendem Maß haben sich dabei in den letzten Jahren die Anforderungen an die Tätigkeit des WEG- und Mietverwalters signifikant erhöht. Neben juristischen, technischen und finanziellen Kenntnissen müssen Immobilienverwalter weit über 60 Gesetze und Verordnungen in der Praxis beachten, welche durch den Gesetzgeber fortlaufend novelliert werden. Bisher gibt es für die Tätigkeit des Verwalters keine Mindestanforderungen, was zunehmend dazu führt, dass gesetzgeberische Vorgaben nicht vollumfänglich umgesetzt werden – zum Nachteil von Eigentümern und Mietern. Die Bundesregierung hat daher im vergangenen Jahr einen Gesetzentwurf vorgelegt, um Grundqualifikationen für die Verwalterbranche festzulegen und den Verbraucherschutz zu erhöhen.
Schadenhöhe und Ursachen
In der politischen Diskussion wird dabei immer wieder die Frage gestellt, wie hoch der Schaden für den Verbraucher durch unprofessionelle Verwaltungen sein kann. Der DDIV hat daher im Vorfeld einer öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag am 29. März zum Gesetzgebungsverfahren als berufener Sachverständiger eine Umfrage unter 400 Verwaltungen durchgeführt, um belastbare Daten vorzulegen. Die Ergebnisse sind alarmierend! Nahezu 80 Millionen Euro müssen Eigentümer und Verwalter jährlich zusätzlich aufbringen, um fehlende Sachkunde und Missmanagement auszugleichen.
Immer häufiger finden dabei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) nur schwer eine professionelle Verwaltung. Weit über 80 Prozent der befragten 400 Unternehmen bewerben sich nicht aktiv bei Wohnungseigentümergemeinschaften. Mehr als 50 Prozent der Verwaltungen reagieren zudem nicht auf Anfragen von Eigentümergemeinschaften und verweigern sich einem Auswahlverfahren. Die Gründe dafür sind vielschichtig. Knapp 74 Prozent lehnen WEG ab, da sie ein zu hohes Konfliktpotential sehen; 66 Prozent erachten die WEG mitunter als zu klein und über 63 Prozent können nicht auskömmlich mit der angebotenen Vergütung wirtschaften. [!!]
Knapp 34 Prozent der Unternehmen lehnen WEGs wegen unqualifizierten Vorverwaltungen ab. Wenn es zur Übernahme einer WEG trotz unqualifizierter Vorverwaltung kam, stellten die Unternehmen fest, dass die häufigsten Fehlerquellen eine unkorrekte Buchführung (76 Prozent), ein Instandhaltungs-und Sanierungsstau (75 Prozent), nicht umgesetzte Beschlüsse der Eigentümer (68 Prozent) und die Nichteinhaltung von gesetzlichen Auflagen (57 Prozent) waren. Auch wurde oft eine fehlerhafte Beschlussfassung (52 Prozent), fehlende Abrechnungen (48 Prozent) und Mängel bei der Beschlusssammlung (35 Prozent) identifiziert.
Die Aufbereitung fehlerhafter Unterlagen nach einer WEG-Übernahme beanspruchte durchschnittlich 51 Arbeitsstunden. Dabei erhielten nur 30 Prozent der Verwaltungen diesen Mehraufwand vergütet, welcher sich auf 55 Millionen Euro jährlich summiert.
Schadenersatzforderungen und Strafanzeigen
Bei Übernahme einer Eigentümergemeinschaft setzte in der Vergangenheit jede zweite Verwaltung bereits einen außergerichtlichen Schadensersatz gegen den Vorverwalter durch. 43 Prozent strengten zudem einen gerichtlichen Schadenersatz an. 16 Prozent der Unternehmen stellten mindestens schon einmal eine Strafanzeige gegen den Vorverwalter wegen unsachgemäßer Immobilienverwaltung. Zum Erfolg führten die Maßnahmen insgesamt bei rund 44 Prozent der Befragten.
Die befragten Unternehmen gaben aber auch selbstkritisch an, dass sie sich selbst mindestens einmal mit Forderungen nach außergerichtlichem Schadensersatz (37 Prozent), gerichtlichem Schadensersatz (33 Prozent) und Strafanzeigen (12 Prozent) konfrontiert sahen.
„Die Ergebnisse zeigen, dass der Gesetzgeber handeln muss. Die Regel- und Gesetzesdichte ist enorm hoch. Technische Fortentwicklungen und neue Handlungsfelder wie Digitalisierung, E-Mobilität und Energiewende stellen unsere Branche in immer kürzeren Intervallen vor neue Herausforderungen. Ohne ein Mindestmaß an Qualifikation und Weiterbildung für den Immobilienverwalter setzt die Bundesregierung die Altersvorsorge von Millionen Wohnungseigentümern weiter auf’s Spiel″, so DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.
Text von Verband der Immobilienverwalter Hessen e.V.
Unserer Einschätzung: es könnte sich um einen weit höhren Betrag handeln.
Denn die aufgedeckten Fälle sind nur die Spitze des Eisbergs. Denn aufgedeckt wird nur sehr sehr selten – und falls doch kommt es seltenst zu Gerichtverhandlungen, Schadensersatzklagen usw….
Ursache für diese Schäden sind oft Miss-Management und Korruption.
Eine stärkere Kontrolle von unseriösen Verwaltern und eine bessere, vertragliche Honorierung für gut arbeitende Hausverwaltungen wären ein Schritt in die richtige Richtung.