Archiv der Kategorie: Verwalter-Trick: “eigene” Handwerker, Dienstleister

Rauchmelder: Wer steckt hinter der erfolgreichen Firma Objektus ?

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Dieses Unternehmen wird von verschiedenen Hausverwalterverbänden empfohlen.
Jeder Verband unzählige Mitglieder, alles Hausverwaltungen.
Die Hausverwaltungen empfehlen quasi konkurrenzlos die Produkte der Fa. O für die  Installation von Rauchmeldern und Abschluss von Rauchmelder-Wartungsverträgen.

Nicht ohne Grund entwickelte sich die Bilanzsumme dieser GmbH von ca. 42.000 €
Ende 2010  zu erstaunlichen 2,08 Mio. € knappe 2 Jahre später, um Ende 2014 2,5 Mio. € zu erreichen.

Lässt sich dies allein mit der Verteilung von buntem Prospektmaterial oder bunten 4-5 seitigen Power-Point-Darstellungen erklären? Sicher nicht.

Überraschend ist, das bei zwei unterschiedliche Hausverwaltungen, die zwei unterschiedlichen Dachverbänden (Hausverwalterverbände) angehören – in der WEG-Versammlung, in der die Anbringung von Rauchmeldern Thema der Tagesordnung war, quasi die gleichen Formulierungen in der Einladung zur WEGVersammlung und Beauftragung nutzen. Wie lässt sich dies erklären? Weiterlesen

“Entscheidungshilfe” – Manipulation durch den Verwalter zur Wahl eines bestimmten Dienstleisters

Nach Erreichen des Rentenalters muss ein Ersatz für die bisher tätige Hausmeisterin gefunden werden. Sie hatte sich bisher um die Treppenhausreinigung und die allgemeinen Hausmeisterarbeiten gekümmert.

Die Einladung zur WEG-Versammlung verfasste der Verwalter wie folgt:

“Tagesordnungspunkt (TOP) 1: Diskussion und Beschlussfassung über die Vergabe von Hausreinigungs- / und Hauswart- / Gartenpflegearbeiten

1. Frau L. wird gegen 50 € Honorar monatlich weiterhin mit kleinen Aufgaben betreut. Hierzu könnte die Schlüsselverwaltung und Mängelübermittlung an den Verwalter gehören. Für die Aufgaben der Hausreinigung sowie die Gartenpflege würden externe Unternehmen beauftragt.

2. Frau L. scheidet vollständig aus und alle Aufgaben werden an externe Unternehmen vergeben. Zur Übersicht und Entscheidungsgrundlage, haben wir bereits drei Kostenangebote für die Tätigkeit Hauswartservice, Hausreinigung und Gartenpflege beigefügt. Eine Zusammenfassung haben wir Ihnen als Deckblatt erstellt.

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Eigentlich eine zu würdigende, mühevolle Arbeit – wäre da nicht die vollkommen unsinnige Zeile “Zusammenfassung / Kosten pro [!] Firma”.

Wer gibt vor, dass diese von einander unabhängigen Arbeiten nur gemeinsam und  nur an e i n e n Dienstleister vergeben werden können?
Wäre es nicht sinnvoller, bunt zu mischen?

Hier vermischt der Verwalter “Äpfel und Birnen” bzw. hier setzt seine Manipulation an: nicht die monatlichen “Kosten pro Firma” sind relevant  – sondern ein Vergleich der drei Firmen pro Aufgabe (Hausmeister, Hausreinigung, Gartenpflege). Diese Aufgaben können sehr wohl von einander getrennt werden und müssen nicht und unbedingt von ein und der selben Firma ausgeführt werden müssen.

Pro Aufgabenbereich wären die preiswertesten Anbieter gewesen:
für die Hausreinigung: Firma J. mit 267,51 €
für die Gartenpflege: Firma H. mit 196,35 €
für den Hausmeister-Service: Firma D. mit 41,65 €

Summe pro Monat bei dieser Beauftragung: 505,51 €

Aber hier zunächst die Berechnung der Gesamtkosten, wie vom Verwalter unsinnigerweise und nur zu Manipulationszwecken erstellt (siehe Tabelle unten):
Fa. D. – 755,55 €
Fa. J. – 776,24 €
Fa. H. – 782,13 €

Die Darstellung “Kosten pro Firma” stellen die Fa. M. als preiswertesten Anbieter dar.
Erstaunlich: in den Disziplinen “Hausreinigung” und “Gartenpflege” ist die Fa. D. deutlich teurer als die anderen Anbieter, nur den Hausmeisterdienst bietet D. unschlagbar preiswert mit 41,65 €/monatlich an.

Aufgrund der Darstellung des Verwalters, die Kosten pro Firma – statt pro Aufgabenbereich – zu summieren und seine Einflussnahme während der Versammlung stimmten die Eigentümer für Fa. D. mit den Arbeitsgebieten:
Hausreinigung: 470,05 €
Gartenpflege: 243,95 €
Hauswartservice: 41,65 €

 

Dieser unseriöse Verwalter hatte sein Ziel erreicht:
1. Durch das Summieren unsinniger Faktoren vermittelte der Verwalter, der Eigentümergemeinschaft bewußt, ein “Schnäppchen” gemacht zu haben, als sie sich für den Anbieter D. entscheiden, der in der Summe aller Arbeitsbereiche mit 755,65 € am preiswertesten war.
Hätte der Verwalter die Eigentümer korrekt beraten und die Dienstleistungen gemischt – was in diesem Fall leicht möglich gewesen wäre – dann hätte sich die Gesamtsumme auf nur 505, 51 € belaufen (siehe oben).

2. Ziel war es, Firma D., dessen Geschäftsführer ein enger Vertrauter des Verwalters ist, mit den Bereichen Hausreinigung und Gartenpflege zu beauftragen.
Nicht aber mit dem defizitären Bereich “Hauswartservice” mit den sehr günstigen 41,65 €.
Dieser Aufgabenbereich diente nur als Köder und als fiktiver Betrag, um die Gesamtsumme der Firma M. mit unsinnigen, angeblich günstigen “755,65 €” auszuweisen.

3. “Fiktiv” will heißen: dieser Aufgabenbereich sollte n i c h t  beauftragt werden. Auch wenn dies so beschlossen und den Eigentümern vermittelt wurde.
Nein, der “Hausmeisterservice” musste von der Bildfläche verschwinden.
Für den Verwalter kein Problem: das Protokoll wurde “angepasst”. Der Begriff “Hausmeisterservice” verschwand aus dem Beschlusstext. Der Beirat, naiv und deppert wie immer, unterschrieb das Protokoll, ohne es auch nur vorher zu lesen. Aber auch dann wäre ihm nichts aufgefallen.

Auf Nachfragen hin, warum die sehr wohl beschlossene Dienstleistung “Hausmeisterservice” im Protokoll nicht auftaucht, antwortet der Verwalter gewohnt dreist: “Sie sehen doch, dass dort nichts steht. Also ist auch nichts beschlossen worden!”
Allein hieran zeigt sich die Routine dieses unseriösen Verwalters….

Fazit: Die “Entscheidungshilfe” des Verwalters stellte sich so als teure “Fehl-Entscheidungshilfe” heraus.
Der Beirat sowie die übrigen Eigentümer haben bis heute nicht verstanden, wie sie manipuliert wurden….

Vom Verwalter sorgfältig ausgesucht und empfohlen: quasi-insolvente Dienstleister

Unseriöse Hausverwalter leisten gerne Erste Hilfe für insolvente und quasi-insolvente Unternehmen, indem sie diese für Arbeiten an den Gebäuden der Wohnungseigentümergemeinschaft vorschlagen. Typisch ist, dass Konkurrenz-Angebote fehlen.

Vorteile für diese Dienstleister:
a) sie erhalten einen gut bezahlten Auftrag
b) es fehlen Vergleichsangebote, so dass es den Wohnungseigentümern nicht möglich ist, einzuschätzen, ob es sich ggf. um einen überteuerten Auftrag handelt.
c) der Dienstleister, der bereits die Insolvenz plant, weiß, dass er für eine Gewährleistung seiner Arbeiten nicht mehr herangezogen werde kann: er ist zu diesem Zeitpunkt von der Bildfläche verschwunden. So kann er intern zu geringeren Kosten arbeiten und preiswerter die geplanten Arbeiten ausführen. Dh. es wird ggf. qualitativ schlecht und ungenügend gearbeitet.
Die Bezahlung ist die gleiche. So macht er mehr Gewinn als wenn er mit Gewährleistungsansprüchen der Auftraggeber (WEG) rechnen müsste.

Vorteile für die unseriöse Hausverwaltung:
a) Arbeitserleichterung, weil nur ein einziges Angebot vorliegt und nicht wie gesetzlich gefordert 3 vollständige und vergleichbare Kostenvoranschläge
b) den Dank der quasi-insolvente Firma  für die Auftragsvergabe lässt sich der unseriöse Verwalter bar auszahlen.
c) es ist im egal ob die beauftragte Firma gut arbeitet oder nicht. Falls nicht, mimt er den von der plötzlichen, unvorhergesehenen Insolvenz des Dienstleisters überraschten Verwalter.
Sollten Mängel auftreten, fehlt die Gewährleistung und geht das Spiel von vorne los. Mit neuen, “außervertraglichen” Einnahmequellen durch andere “dankbare” Dienstleister.

Nachteile für die Wohnungseigentümergemeinschaft:
unnötig hohe Kosten, schlecht ausgeführte Arbeiten, keine Gewährleistung und erneute Nachbesserungen / Kosten durch eine weitere Firma.

Praxisfall: Einladung zur WEG-Versammlung

TOP 1: Diskussion und Beschlussfassung über die Beseitigung der Aussenwandfeuchte im Keller wegseitig Hochhaus

Wie bereits auf der letzten Wohnungseigentümerversammlung vom 25.05.20…. unter TOP Sonstiges besprochen.
Im Mai 20… fand mit Herrn K., Fa. …….. Ingenieurbau, eine Besichtigung der der Feuchteschäden innerhalb des Kellers ………..statt.
Das Fachingenieurbüro hat die Wände untersucht…….
…..
Anbei übersenden wir Ihnen das Kostenangebot der Firma….  Ingenieurbüro vom 25.05.20… zur Kenntnisnahme. Ein weiteres Angebot ist angefordert und wird, wenn möglich zur Wohnungseigentümerversammlung vorgelegt.”
Das Angebot beläuft sich auf über 42.000 €.
Die Beschlussvorlage fehlt auf der Einladung.

Dieser WEG-Verwalter, ist für seine Unregelmässigkeiten bekannt.
Es reicht genau zu lesen, um die Schwachstellen zu finden:
1. “Das Fachingenieurbüro…” – diese hochtrabende und manipulative Beschreibung nutzt er gerne zur Augenwischerei.
Statt sich einlullen zu lassen, sollte ein genauerer Blick auf diese Fa. geworfen werden.
2. “Ein weiteres Angebot ist angefordert und wird, wenn möglich, zur WEG-Vers. vorgelegt” – wenn möglich ist sehr vage formuliert. Erfahrungsgemäß wird sich diese Möglichkeit nicht zeigen und es wird zum Versammlungstermin wohl nur ein einziges Angebot, nämlich das des o.g.  “Fachingenieurbüros”, vorliegen.
Auskunft gibt – wie so oft – die Internetseite www.unternehmensregister.de
unternehmensregister-de
Dort geben wir den Namen des Ingenieurbüros an und schauen uns die letzten Bilanzzahlen an.  Diese stammen vom vorletzten Jahr, für das letzte Jahr sind noch keine Bilanzen eingereicht worden, obwohl dies bis zum 30.06. hätte der Fall sein sollen.

Auf der Passiva werden die 4 Positionen Eigenkapital, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.
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Wir werfen einen Blick auf das Eigenkapital:  -169.622,18 €

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Weiter finden wir die Information, dass die beiden Ingenieure, die das Unternehmen 2008 zusammen gründete, im vorletzten Jahr ihre Position als Geschäftsführer aufgaben (“Nicht mehr Geschäftsführer:….”). Das vorletzte Jahr ist das Jahr der letzten, vorliegenden Bilanz mit einem EK von (minus!) -169.622,18 €. Geschäftsführer ist nun jemand anderes. Ein Zusammenhang?

 

Empfohlene Maßnahmen:
Fordern Sie den Verwalter auf, bei größeren Sanierungsmaßnahmen immer mehrere Angebote einzuholen.
Holen Sie sich Auskünfte zu diesen Firmen ein.
Wenn ein Hausverwalter insolvente Dienstleister beauftragt oder beauftragen möchte – dann fehlt es ihm an kaufmännischen Sachverstand und Verantwortungsgefühl.
Es ist ein Wechsel der Verwaltung zu empfehlen.

Bonitätsprüfung leicht gemacht

Prüfung der Bonität / Solvenz von Privatpersonen (Mieter, Hausverwalter, Handwerker usw.)

Einfach und preiswert mit: www.bonitaetspruefung.com

Eine Auskunft kostet nur ca. 9 € und muss vorab gezahlt werden.
Mit diesem Guthaben können sie dann die Auskunft abrufen. Der Vorteil: es werden die Ergebnisse mehrerer Auskunfteien (arvato, Bürgel, Boniversum) angefragt und ausgewiesen.

Weitere Vorteile:
keine Mitgliedschaftsgebühr
keine Einrichtungsgebühr
keine Mindestabnahme von Anfragen
einfache Handhabung

vorteile bonitaetspruefung

Empfohlene Maßnahmen:
Wenn Sie Ihre Eigentumswohnung vermieten möchten, prüfen Sie bitte immer die Bonität Ihrer eventuellen Mieter – v o r  Erstellung des Mietvertrags

Verwalter empfiehlt Treppenhausreinigung – Schwarzarbeit?

Typisch für unseriöse WEG-Hausverwaltungen ist die Tatsache, dass sie Bekannte, Verwandte und Freunde in Brot und Arbeit bringen möchten. Gerne auch wenig Arbeit für viel Geld – die Eigentümergemeinschafen prüfen in der Regel überhaupt nichts, kritische oder fachkundige Miteigentümern sind sehr selten und die Beiräte hat die Verwaltung sowieso im Griff, entweder durch Komplimente oder durch Bares/Naturalien.

Umso interessanter ist es, die Vorschläge der Verwaltung genauer zu prüfen.
Dank dem Internet gibt es zahllose Möglichkeiten.

Da die Hausmeister, auch mit der Treppenhausreinigung beauftragt, sich seit Jahren weigert, diese Arbeiten korrekt auszuführen, wurde die Verwaltung gebeten, eine Alternativ-Angebot einzuholen. Gesagt, getan und mit besten Grüssen zugesendet:
Beurteilung:
Wie fast zu erwarten, handelt es sich auch hier um ein weiteres Pauschal-Angebot, wie es diese Hausverwaltung bevorzugt.
Es ist somit nicht möglich, dieses Angebot überhaupt zu beurteilen, da die Mengen und Stundenangeben fehlen.
Noch ist es möglich Vergleiche anzustellen oder andere, vergleichbare Angebote einzuholen, was die Verwaltung wohl verhindern möchte.

Die Büro-und Objektbetreuungsfirma Sch. ist ein Einzelunternehmen, also keine GmbH oder ähnliches.
Wir vermissen Steuernummer, die auf dem Briefbogen erkenntlich sein sollte.
Eine Bankverbindung wäre auch zu erwarten, ist aber nicht vorhanden.
Eine eigene Internetseite zu Vorstellungs- und Werbezwecken hat Herr Sch. nicht, auch die email-Adresse ist von gmx.de
Der letzte Satz des Angebots, “Die Ware bleibt bis zu vollständigen Bezahlung unser Eigentum.” ist hier fehl am Platze und scheint sich auf einen andere, von Herrn Sch. erbrachte Tätigkeit zu beziehen. Vielleicht betreibt er auch ein Handelsgeschäft… ?

Kurz: ein Angebot der etwas ungewöhnlichen Art – aber vollkommen im Stil der Hausverwaltung.

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Wir erkundigen uns daraufhin im Telefonbuch.
Wir geben Name, Vorname und Ort an und finden – Nichts!

“Ihre Suche war leider nicht erfolgreich und wir konnten keinen Treffer finden.”

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Nanü, sagt man sich, das kann doch nicht sein.

Wir nutzen die Umkehrsuche und geben den Strassennamen mit Hausnummer der Büro- und Objektbetreuung Sch. ein.
Aber auch dort: keine Spur dieser Firma. Unter der im Angebot angegebenen Adresse befindet sich lediglich der Name einer Annette H.
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Zusammenfassung:
von dieser von der Hausverwaltung empfohlenen Büro- und Objektbetreuung ist unbedingt abzuraten.
Es liegt nur ein nicht nachvollziehbares Pauschalangebot vor, die Steuernummer ist auf dem Angebot nicht vorhanden, eine Internetseite gibt es nicht genauso wie ein Eintrag im Telefonbuch.
Dass die Hausverwaltung mit diesem Anbieter in verschiedenen Objekten zusammenarbeitet spricht weder für den Anbieter noch für die Hausverwaltung, die möglichst bald verabschiedet werden sollte….

Empfohlene Maßnahmen:
Niemandem glauben, immer alles selber prüfen.

Manipulation durch gefilterte und selektierte Informationen – Rauchmelder (3)

Dritte WEG – gleiches Schema:
der Einladung zur WEG-Versammlung ist eine 5seitige bunte Foliendokumentation beigefügt. Nur für das – ach so bedeutende – Thema Rauchmelder. Obwohl viele andere Tagesordnungspunkte Zusatzdokumentation benötigen würden, gibt es sie nur für den  TOP Rauchmelder-Installation.

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Da die Hausverwaltung die übrigen Tagesordnungspunkte in Sachen “Anlagen” stiefmütterlich behandelt und nur das Thema “Rauchmelder” hervorsticht – ist davon auszugehen, die beigefügte Dokumentation  n i c h t  von der Hausverwaltung erstellt wurde, sondern ihr frei Haus geliefert wurde, um sie den Einladungen beizufügen.

exclam_30Wer würde sich eine solche Mühe machen? Vielleicht das von verschiedenen Hausverwalterbänden empfohlene Unternehmen aus Norddeutschland?
Ein Blick auf den Hausflur gibt Auskunft:
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Und in den Zimmern: die bereits bekannten Rauchmelder-Modelle… des Unternehmens aus Norddeutschland….
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WEG-Einladung zur Versammlung o h n e Zusatzinfos / Kostenvoranschläge

Die Eigentümergemeinschaft darf erwarten, dass sie vom Hausverwalter über von ihm vorgeschlagene, finanzielle Maßnahmen informiert wird. Hierzu gehört die Übersendung von Zusatzinfos und Kostenvoranschläge, spätestens zusammen mit der Einladung zur Versammlung. Dies wird allein schon aus Gründen der Fehlerreduzierung empfohlen, da ein WEG-Hausverwalter als Außenstehender, nicht über das gleiche Wissen bezüglich des Gebäudes verfügen k a n n, wie engagierte Miteigentümer, die dort seit Jahren wohnen und die ganze Historie kennen.

Umso ungewöhnlicher ist es, wenn der Einladung zur WEG-Versammlung keine Zusatzinfos oder bereits vom Verwalter eingeholte Kostenvoranschläge beiliegen.
Es drängt sich ebenfalls der Verdacht auf, dass es dem Hausverwalter nicht an einer für die WEG kostengünstigen Maßnahme gelegen ist – sondern dass er evtl. überteuerte oder unnötige Handwerkeraufträge durchsetzen möchte, um danach den “Dank” der beauftragten Dienstleister entgegenzunehmen.

Auszug aus Einladungen mit unzureichenden Infos bzw. ohne beigefügte Kostenvoranschläge:ohne zusatzinfos_15_1

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In der o.g. WEG setzten sich Miteigentümer im Vorfeld der Versammlung mit verschiedenen Themen auseinandergesetzt, so konnten z.B. hohe Kosten für die vorgeschlagene Heizungssanierung verhindert werden.
Der Verwalter hatte v o r  der Versammlung die Machbarkeit/Umsetzbarkeit der kostengünstigeren Umsetzung einer Ölheizung auf Fernwärme noch nicht einmal geprüft! Wohl aber einzelne Eigentümer – und zwar trotz fehlender Vorabinfo und fehlender Angebote des Verwalters. Nur so konnte der teure Einbau von Gasheizungen vermieden werden.

Verwalter ignoriert Verwaltervertrag und beauftragt Ingenieur/Sachverständigen

Erstaunt reagierte der Verwalter, als die Miteigentümer ihm in der letzten Versammlung mitteilten, er hätte seinen Kompetenzen überschritten.

Zur Vorbereitung einer angeblich (!) dringenden und notwendigen Dacherneuerung hatte der Verwalter – ohne aus dem Verwaltervertrag heraus bevollmächtigt zu sein und ohne vorherigen Beschuss der Eigentümergemeinschaft – einen Ingenieur mit Vorarbeiten für diese Dacherneuerung beauftragt.

Den Miteigentümer, denen das Thema “Dacherneuerung” fremd war, zumal es bisher zu keinerlei Wasserschäden gekommen war, sahen weder den Handlungsbedarf noch einen Grund zu der Eile, mit der der Verwalter sein Handeln zu rechtfertigen suchte.

“Warum? Wieso darf die Hausverwaltung keinen Sachverständigen beauftragen?”
– “Nein, dürfen Sie nicht! Bitte schauen Sie in den Verwaltervertrag!”

In der Tat findet sich dort kein Passus, der den Verwalter ermächtigt, ohne vorherigen Beschluss durch die Wohnungseigentümergemeinschaft einen Gutachter / Sachverständigen / Ingenieur / Architekt usw zu beauftragen.vollmachten hv2kl(oben: Auszug aus dem Verwaltervertrag)

So musste der Verwalter deutlichen Kritik und klare Worte einstecken – und sich als unwissend oder vorsätzlich handelnd von den Miteigentümern vorführen lassen.

Empfohlene Gegenmaßnahmen
1. Die Kopie des Verwaltervertrags gehört zu den grundlegenden Unterlagen eines jeden Wohnungseigentümers. Lesen sie ihn aufmerksam durch.
2. Prüfen Sie die Abrechnungsbelege – und verlassen Sie sich nicht auf die Aussage oder die Empfehlung des Beirats, alles wäre in bester Ordnung.
3. Informieren Sie interessierte Miteigentümer und thematisieren Sie die Überschreitung der Verwalterkompetenzen auf der nächsten Versammlung. Denn so etwas darf nicht sein.

Handwerkerunternehmen kurz vor Insolvenz – Verwalter sieht trotzdem Beauftragung vor

Risiko für die WEG: Vergabe von Sanierungsaufträgen an notleidende Handwerkerunternehmen durch den Verwalter.

Das Beauftragen quasi insolventer Firmen ist ein “Klassiker” unseriöser Hausverwaltungen: der “Dank” für die Beauftragung geht zugunsten des Verwalterkontos – die ausfallende Gewährleistungsgarantie zu Lasten der WEG.

Praxisfall:
Nach der Vergabe mehrerer größerer Aufträge durch die Hausverwaltung meldeten in der Vergangenheit überraschend kurz danach diese Firmen Insolvenz an.
Dies betraf u.a. die Firma, die damals mit der Balkonsanierung beauftragt war, sowie eine Firma, die die TV-Anlage einrichtete.
Ein bedauerlicher Zustand, da für später auftretende Schäden oder fehlerhafte Bauleistung kein Ansprechpartner mehr zur Verfügung steht und alle Kosten von der WEG zu tragen sind.

Diese beiden Fälle aus den letzten Jahren einer Wohnungseigentümergemeinschaft hielten den Verwalter jedoch nicht davon ab, wieder genau die gleiche Masche abzuziehen!

Immer deutlicher wird ein ungutes Gefühl und die Frage wird zurecht gestellt: wen oder was will der Verwalter hier sanieren? Die Gebäude der Wohnungseigentümergemeinschaft – oder ein notleidendes Unternehmen??

In gewohnter Unverfrorenheit präsentierte der Verwalter einer WEG auf der Jahresversammlung folgenden Tagesordnungspunkt:

Unter TOP 6 der Einladung zur nächsten WEG-Versammlung hieß “Geplante Dachsanierung”

Von der Verwaltung wurde erst Anfang des Jahres mitgeteilt, das Dach müsse saniert werden – obwohl es bisher keine Schäden gegeben hatte.
Denn: es sei schon 30 Jahre alt.

Zugesendet wurde die Dokumentation eines Ingenieurs H. der die Kosten mit  160.287,32 € bezifferte.
Beigefügt wurden viele großformatige, bunte Photos -. auf denen aber konkret nicht zu erkennen war (übrigens wieder ein “Klassiker” unseriöser Hausverwaltungen:  “Beweise” in Form von wenig oder nicht aussagekräftigen Dokumenten präsentieren).

Auf Rückfrage, genau welche Kostenvoranschläge dieser Schätzung zugrunde lagen, denn auch ein Ingenieur ist kein Dachdecker und muss auf Kenntnisse eines Dachdeckers zurückgreifen, wurde das Angebot der Dachdeckerfirma K. übermittelt.

Das im Internet öffentlich und kostenlos zugängliche Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de) gibt Auskunft über die Bilanzen von Unternehmen.

Bei der “Vorgeschichte” in Bezug auf beauftragte Unternehmen, die in der Folge Insolvenz anmeldeten und deren Arbeiten sich später als fehlerhaft herausstellten – für die niemand mehr haftete und auf deren Kosten die WEG sitzen bleib, war besondere Vorsicht geboten.

Bezüglich des Dachdeckers K.,  dessen Angebot die Grundlage für die anstehenden – nach Wunsch der Hausverwaltung zu beauftragenden – Dachsanierung war, fanden sich im Unternehmensregister folgende Informationen:
Die zuletzt eingereichte Bilanz sah wie folgt aus:

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Interpretieren lässt sich die Bilanz wie folgt:
Das Eigenkapital des von Fr W.-K. geführten Unternehmens K. GmbH verringerte sich seit 2010 jährlich, der Verlustvortrag und der Jahresfehlbetrag stiegen.
Die Bilanz 2014 liegt noch nicht vor. Die Bilanz 2013, veröffentlicht am 20.10.2014, weist ein bedrohliches Eigenkapital von 0 € aus.
Kurz: diesem Unternehmen droht akute Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz.

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Versagen der Hausverwaltung:
Wie konnte die Verwaltung dies ignorieren?
Oder wusste sie es? War ihr dies sehr wohl bewußt?
Welchen finanziellen Vorteil versprach sich die Hausverwaltung? Zu welchen finanziellen Zugeständnissen war dieses Unternehmen in dieser prekären Situation bereit?

Wenn ein Unternehmen schon vor Arbeitsbeginn davon ausgehen kann, dass es nicht für Gewährleistungspflichten herangezogen werden wird – kann es auch anders arbeiten.
Ggf. qualitativ weniger hochwertig. Was dann auf der Rechnung steht ist etwas anderes…

Von diesem “letzten Auftrag” können sowohl das quasi-insolvente Unternehmen und die vermittelnde Hausverwaltung hervorragend verdienen.
Die Eigentümer, fachlich zu unwissend, würden Leistungen und Rechnungsstellung nicht kontrollieren können und blind vertrauen.
Zu einer Gewährleistung würde es dann – leider – nicht mehr kommen.
Wie schon in den Fällen der sehr fehlerhaft ausgeführten Balkonsanierung und der nach kurzer Zeit durch eine andere Firma komplett zu erneuernde Satellitenanlage, usw….

Deshalb die Frage: Soll ein notleidendes Unternehmen mit Hilfe der Hausverwaltung – aber zum finanziellen Nachteil der WEG – letzte Großaufträge erhalten, um ggf. dann für Fehler, Folgekosten und Gewährleistung nicht mehr verantwortlich gemacht werden zu können?

Welchen finanziellen Vorteil hat davon die Hausverwaltung?
Diese Frage ist berechtigt, da dieses Vorgehen in verschiedenen, als unseriös bekannten Verwaltungen, üblich ist.

Falsche Handwerker, unbekannte Sub-Unternehmer, überteuerte Rechnungen und fehlerhafte Ausführungen

Der Alptraum: unbekannte Sub-Unternehmer, falsche Handwerker, überteuerte Rechnungen, fehlerhafte Ausführungen – alles abgenommen von einem nicht qualifizierten und befähigten Hausmeister

Praxisfall aus einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) mit 75 Miteigentümer und bestehend aus 8 Häusern:
Auf einem Balkon mit gemauerter Brüstung musste der bisherige, unzureichende Notablauf durch zwei neue, größere Notablaufrohre ersetzt werden.  Die Brüstung musste somit 2x durchbohrt werden, es waren 2 sogenannte “Kernbohrungen” nötig.

Die Verwaltung, ein namenhaftes, deutschlandweit vertretendes Unternehmen, bat daraufhin statt einem Dachdecker, der üblicherweise für solche Arbeiten genommen wird, einen Malermeister, Firma L., ein Angebot zu erstellen.
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Nach Abschluss der Arbeiten stellt der betroffene Wohnungseigentümer bestürzt fest, dass die Ausführung der Arbeiten nicht ansatzweise zufriedenstellend ist: die Notabläufe, die stehendes Wasser auf dem Balkon vermeiden sollten, waren zu hoch (!) angesetzt und lagen sinnigerweise auf gleicher Höhe wie die Balkonschwelle zur Wohnung.
Im gegebenen Fall wäre der Balkon in der Tat entwässert worden – und zwar auch durch das Wohnzimmer der Wohnung!

Erst nachdem der Wohnungseigentümer den Verwalter mehrfach aufforderte, dies zu klären, meldete sich der Handwerksbetrieb, der diese Arbeiten ausgeführt hatte: Überraschung! Es war nicht Malermeister L. der das Angebot eingereicht hatte, sondern ein Sub-Unternehmen, eine bis dato unbekannte Bauklempnerei & Dachdeckerei.

Hätte der Wohnungseigentümer die Arbeiten nicht bemängelt und eine Erklärung eingefordert – es wäre nie aufgefallen, dass die Arbeiten nicht vom Malermeister sondern vom sub-unternehmenden Dachdecker ausgeführt worden waren.
Einzig der Hausmeister wusste genau Bescheid…..

Die Hausverwaltung hat in mehrfacher Weise versagt:

1. Es wurde der falsche Handwerker gewählt: nicht ein Malermeister war zu beauftragen sondern ein Dachdecker.
Erklärungsversuch der Verwaltung: “Wir arbeiten immer mit dieser Firma zusammen und übertragen ihnen alle Arbeiten bezüglich der Balkone.”
Darf man von einer Verwaltung mehr Fachwissen erwarten? Darf man von einer Verwaltung erwarten, dass sie zumindest in der Lage ist, den  r i c h t i g e n  Handwerker auszuwählen?
Der Verwaltervertrag gibt hierzu Auskunft und weist das “Einholen von Kostenanfragen” (6.c.) als Grundleistung der Verwaltung aus:
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2. Die Arbeiten wurden fehlerhaft ausgeführt – und zwar trotz der Vorahnung des Eigentümers, der bei Auftragsvergabe extra darauf hinwies, man möge die Notabläufe doch bodennah bzw. -boden-berührend anbringen.
Trotz diesem Wissen und dem Wissen um die Fehlerhaftigkeit wurden die Arbeiten abgenommen.

3. Die Abnahme der Handwerkerarbeiten geschah nicht wie zu erwarten und wie im Verwaltervertrag vorgesehen durch den Verwalter, sondern durch den Hausmeister der Anlage. Die Verwaltung hatte ihn bequemerweise mit der Abnahme beauftragt.

4. Die Rechnung war mit +50% über dem üblichen Marktwert deutlich überteuert.
Warum holte die Verwaltung nur ein einziges Angebot ein, das zudem noch überteuert war?

5. “Fruchtbare Zusammenarbeit” zwischen beauftragender Verwaltung, beauftragtem Malermeister, ausführendem + unbekanntem Dachdecker-Sub-Unternehmer und die Handwerksarbeiten abnehmendem Hausmeister.

Der Grund: man “kannte” sich – und “unterstützte” sich gegenseitig:
Die Verwaltung beauftragte “immer” den Malermeister, egal ob er für diese Arbeiten befähigt war oder nicht.
Der Malermeister nahm alle Aufträge von der Verwaltung an, dankt ihr und gibt unpassende Aufträge weiter an andere Handwerker.
Hier mischte der Hausmeister fröhlich mit, der Gott-und-die-Welt kannte und zufälligerweise auf der gleichen Straße wohnte wie der o.g. Dachdecker.
Der Sub-Unternehmer Dachdecker, überglücklich über den Auftrag, dankt dem Hausmeister und dem Malermeister.

Bei soviel gegenseitigem Dank kann es nicht verwundern, dass die Rechnung dieser (zudem fehlerhaft ausgeführten) Arbeiten um + 50% über dem üblichen Niveau liegt.
Was der Verwaltung aber pieps-egal ist.
Denn zahlen werden diese Kosten eh die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.
Und diese hat der Verwalter, unterstützt von eigennützigen Verwaltungsbeiräten, seit langem “im Griff”.

Empfohlene Gegenmaßnahmen:
1. Im Verwaltervertrag prüfen: welche Aufgaben hat die Verwaltung? Fordern Sie mehrere Angebote ein.
2. Holen Sie zu preislichen Orientierung ggf. weitere, private Angebote ein
3. Wer übernimmt lt. Verwaltervertrag die Abnahme der Handwerkerarbeiten?
4. Fordern Sie von der Verwaltung eine Korrektur der fehlerhaft ausgeführten Arbeiten und eine Erklärung für die überteuerte Beauftragung.