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Auszahlung von Hausgeldguthaben per Bankscheck

Praxisfall:
Es wurde von einem Verwalter berichtet, der diese Rückerstattung per Bankscheck praktiziert.

Seine Methode: wenn über einen Zeitraum von mehreren Monaten manche Schecks nicht eingelöst wurden, ging er davon aus, dass sie bei den meist älternen Personen, verloren gegangen seien.
Er stellte daraufhin einen neuen Scheck über den gleichen Betrag aus. Diesen brachte er zu seiner Bank und liess den Betrag seinem Privatkonto gutschreiben.

So waren bis zur nächsten Jahresabrechnung alle auszuzahlenden Guthaben ausgezahlt. Wenn auch teilweise und betrügerischerweise an ihn selber …

Empfohlene Gegenmaßnahme
Fordern Sie die Überweisung alles Guthaben bis zu einem naheliegenden Datum.
Beschliessen Sie dies im Rahmen der Beschlussfassung zur Jahresabrechnung und achten Sie darauf, dass dies genau so im Protokoll erscheint.

Beschluss “Auszahlung von Guthaben”

Eine Hausgeldabrechnung endet entweder mit einem Guthaben oder einer Nachzahlung. Achten Sie darauf, dass ein Beschluss gefaßt wird, der ein genaues Datum für die Einzahlung der Nachzahlungen und die Auszahlung der Guthaben aus der Hausgeldabrechnung festlegt.

Beispiel für einen Beschlußtext:
“Guthaben aus der Jahresabrechnung sind bis zum 30.06. zu überweisen, Nachzahlungen sind ebenfalls bis zum 30.06.auf das WEG-Konto einzuzahlen.”

Stellen Sie sicher, dass ein solcher Beschluss verabschiedet wird.
Falls der Verwalter daraufhin nicht zahlt – ist er anzumahnen.