Archiv der Kategorie: Trick: Belegeinsicht behindert/verweigert

WEG-Hausverwalter: Macht durch Intransparenz und Augenwischerei – Trick: Belegeinsicht behindert/verweigert

Einsicht in Kostenvoranschläge – nur gegen Bares

Ein Beschluss bezüglich einer Balkon- und Fassadensanierung soll gefaßt werden – ohne dass es den Miteigentümern möglich ist, vor der WEG-Versammlung eine “kostenlose” Einsicht in die Handwerkerangebote zu erhalten

Der vom Verwalter ausgewählte und von der Wohnungseigentümergemeinschaft beauftragte Architekt verweigerte die Einsicht in die Handwerkerangebote.

Er tat dies auf Anweisung des Verwalters.
Eine Überprüfung der Angebote  soll unbedingt vermeiden wollte.
Grund: es ist alles gefälscht!

Dieser Verwalter, der immer noch hauptberuflich tätig ist, kennt die Tricks wie er kritische Miteigentümer einschüchtern kann.

Sein bevorzugtes Mittel: mit hohen Kosten drohen.
Hier: 240-320 € für die reinen Einsicht und nochmals pro Kopie 0,75 €.

Dieser Verwalter tritt das Grundrecht der Wohnungseigentümer, Einblick in die Verwaltungsunterlagen (hier: Kostenvoranschläge) zu erhalten, mit Füßen.

So formulierte dieser WEG-Verwalter für den von ihm bereits völlig “vereinnahmten” Architekten folgendes Schreiben, das dieser in seinem Namen an die kritischen Miteigentümer sendete:

Betreff: Angebote zur Balkonsanierung Liegenschaft …..
Sehr geehrter……………….,

für Ihre Anfrage per Email bzw. die telefonische Anfrage bedanke ich mich.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich bei telefonischen Anfragen hinsichtlich der Einsichtnahme/Herausgabe vertraulicher Daten einer WEG mir die Zustimmung des Verwalters – der in meinem Vertragsverhältnis als zeichnungsberechtigter Bevollmächtigter der WEG definiert worden ist – einholen muss.
Auf meine telefonische Anfrage hin, erklärte mir die Hausverwaltung, dass ich die Preisspiegel nach Fertigstellung rechtzeitig vor dem 26.04. an die Hausverwaltung übermitteln solle, sodass diese in [!!!] der Versammlung allen Eigentümern zur Verfügung gestellt werden können. Die letzten Handwerkerangebote sind Ende letzter Woche (12. KW) bei mir eingegangen.
Mein vertraglich definiertes Leistungsbild umfasst die Erstellung eines Preisspiegels (Preisvergleich) und die Beratung hierüber. Der Verwalter hat mich ebenfalls zur kommenden Versammlung eingeladen, um Fragen zur Sanierungsmaßnahme und zu den Angeboten zu beantworten und zur o.g. Beratung zur Verfügung zu stehen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass ich bei ca. 20 laufenden Bauprojekten (davon mehrere Eigentümergemeinschaften) Einzelberatungen als Besondere Leistung gem. HOAI gesondert in Rechnung stellen muss.

Das vertraglich vereinbarte Honorar für Leistungen, die nicht Grundleistungen gem. HOAI sind, beträgt   € 68,-/Stunde zzgl. MwSt 19%.
Die gewünschte Beratung über die vorliegenden Angebote incl. Preisspiegel und Erklärung der Einzelleistungen wird voraussichtlich min. 3-4 Stunden je Termin/Einzeleigentümer in Anspruch nehmen.
Für Kopien oder Planunterlagen, die zusätzlich zum beauftragten Leistungsbild angefordert werden, werden nachstehende Kostenerstattungen berechnet:  DIN-A4-Kopie:  €  0,75       Din-A3-Kopie: € 1,25      DIN-A1/A0-Plankopie:   € 15,-

Aus Datenschutz-rechtlichen Gründen möchte ich darum bitten, einen entsprechenden Nachweis (z.B. Schreiben der Hausverwaltung o.ä.) über Name/Anschrift der/des jeweiligen Eigentümer/in vorzulegen. Terminvereinbarungen für persönliche Beratungen wollen die jeweiligen Eigentümerinnen bitte vorher telefonisch mit mir abstimmen.
Mit bestem Dank für Ihr Verständnis und freundlichen Grüßen
W.
Dipl.-Ing./Innenarchitekt AKNW/BDIA
Schlussbemerkung:
die Eigentümer weigerten sich, diesen  Betrag zu zahlen. Sie erhielten jedoch nach der Versammlung und nach dem Beschluss zu der vom Verwalter und Beirat bevorzugten Sanierungsvariante, die Möglichkeit, die Kostenvoranschläge und Preiskalkulationen einzusehen.
Und stellten fest: die Zahlen des  “Preisspiegels”, d.h. die zusammenfassende Darstellung der vom Architekten eingeholten Kostenvoranschläge, entsprachen n i c h t  den Angeboten. Den Wohnungseigentümern waren wissentlich falsche Zahlen und Kosten präsentiert worden. Und zwar um genau diejenige Sanierungsvariante als “preiswerter” erscheinen zu lassen, die vom Beirat und dem Verwalter gewünscht war.
Der Architekt, wohl von der Eigentümergemeinschaft bezahlt, machte sich zum willigen Helfer von Verwalter und Beirat.

Aber nicht genug: auch bei der Protokollierung des Beschlusses,  das wie oben gezeigt, einzig auf der Vortäuschung falscher Tatsachen, beruhte, kam es zu Unregelmässigkeiten: der Verwalter fälschte – zusammen und in Abstimmung mit dem Beirat – das Abstimmungsergebnis und versuchte so eine andere Sanierungsvariante durchzusetzen.

Die Angelegenheit ging später zu Gericht, der Beschluss wurde aufgehoben.
Diese Urteil ist den Eigentümern jedoch nie von der Hausverwaltung zugestellt worden, noch ist es jemals auf einer WEG-Versammlung thematisiert worden.

Der WEG-Verwalter ist heute noch hauptberuflich tätig – jedoch nicht mehr in dieser WEG.

Frankfurter Neue Presse: Hausverwalter räumte Konten leer

Die Frankfurter Neue Presse schreibt:


Frankfurt.
Es ist der Alptraum jedes Wohnungseigentümers: Ein Mann steigt in die Hausverwaltung ein und räumt die Konten leer. Der Jurist Paul K. soll sich auf diese Weise 390 000 Euro ergaunert haben. Die FNP deckte K. s Machenschaften schon vor Monaten auf, jetzt hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen ihn erhoben.

Er wies sich als Wohnrechtsexperte aus, konnte hervorragend reden und machte auch sonst einen guten Eindruck. Deshalb zögerten die Wohnungseigentümer aus Bonames nicht, Dr. Paul K. im Frühjahr 2008 in die Hausverwaltung zu wählen. K. war jung, jedenfalls weitaus jünger als Herbert Gerlach, der langjährige Verwalter der Wohnanlage.

Mit Gerlach, der mit seinen mehr als 80 Jahren ein großväterlicher Typ war, hatten die Eigentümer immer gute Erfahrungen gemacht. Er war da, wenn man ihn anrief, und bei der Rechnungsprüfung war nie auch nur ein Fehler zu finden. Warum sollten die Bonameser dem Mann, den Gerlach als seinen Geschäftspartner präsentierte, nicht vertrauen?

Heute, vier Jahre später, wissen die Eigentümer, dass sie mit K. s Wahl einen der größten Fehler ihres Lebens gemacht haben. K. ließ fast 250 000 Euro von einem Rücklagenkonto der Eigentümergemeinschaft verschwinden, außerdem 50 000 Euro in kleineren Häppchen von einem Wohngeldkonto. Die Geschädigten waren entsetzt, als das alles ans Licht kam. Sie sind es heute noch.

113 Wohnungen zählt die Anlage Homburger Hohl 6-18 und Homburger Landstraße 689-695. Für die einen sind die Häuser aus den frühen 70er Jahren nur anonyme Wohnblocks; für die anderen sind sie das Zuhause, in dem sie sich wohlfühlen. Manche Eigentümer haben den letzten Cent ihres sauer ersparten Geldes ausgegeben, um hier einziehen zu können. Der Traum von den eigenen vier Wänden – hier ging er für sie in Erfüllung.

Gepflegte Anlage

Dass die Bewohner in ihr Daheim viel Energie investieren, ist überall zu sehen. Im Gegensatz zu manchem Mehrfamilienhaus mit Sozialwohnungen wirkt in der Anlage alles sauber und ordentlich. Auf den Balkonen blühen liebevoll gepflegte Primeln, darüber leuchten Markisen in freundlichem Orange. Die Stimmung war immer gut hier, im Herzen von Bonames. Bis K. kam und die Konten leerte.

Als das geschah, war Herbert Gerlach schon aus der Hausverwaltung ausgeschieden. Er hatte sich mit K. überworfen, die Zusammenarbeit hatte nicht einmal ein Jahr gedauert. Rückblickend nannte Gerlach seinen Kompagnon “mehr als unredlich”. K. habe Versicherungsverträge gekündigt und Geld abgebucht, ohne ihn darüber zu informieren, erzählte der langjährige Verwalter.

“Mit K.”, so berichten die Eigentümer, “ging alles den Bach runter.” Wohngeldabrechnungen waren fehlerhaft, außerdem konnte die Rechnungsprüfung wegen Versäumnissen des Verwalters nicht abgeschlossen werden. Als K. zu einer Aussprache nicht erschien, wählte die Eigentümerversammlung K. s Hausverwaltung aus Rüsselsheim einstimmig ab.

Was folgte, waren verzweifelte Versuche, Einsicht in die Verwaltungsakten zu bekommen. Als das schließlich gelang, wurde deutlich, dass K. in großem Stil Geld veruntreut hatte. In die Verzweiflung mischte sich Wut und Ohnmacht. Jahrelang hatten die Eigentümer Geld für das Rücklagenkonto abgezwackt. Sie wähnten es in treuen Händen. Auf den Gedanken, dass jemand Schindluder damit treiben könnte, kamen sie gar nicht. In Zukunft werden sie wohl misstrauischer sein.

Große Verluste

Die Geschädigten schätzen, dass K. sie pro Kopf um einen Betrag zwischen 3000 und 4000 Euro gebracht hat. Den Ärger darüber haben sie auch nach vier Jahren noch im Bauch. Dass sie ihr Geld jemals wiedersehen werden, glauben sie nicht. “Falls der Kerl noch etwas hat, wird das Finanzamt seine Finger draufhalten”, sagt eine Eigentümerin und winkt resigniert ab.

Anzeigen gegen K. wurden viele erstattet. Doch alle Bemühungen, das Geld auf zivilrechtlichem Wege zurückzubekommen, liefen ins Leere. Umso mehr hoffen die Eigentümer, dass K. nicht ohne gerechte Strafe davonkommt. Derzeit sieht alles danach aus, denn die Darmstädter Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den promovierten Juristen erhoben.

Die Masche, Konten von Eigentümergemeinschaften abzuräumen, wandte K. nicht nur in Bonames an: Die Strafverfolger glauben, dass K. auch Eigentümer in der Allendorfer Straße in Eschersheim, in Babenhausen, Hattersheim und Heusenstamm um Geld brachte. Die veruntreuten Beträge liegen zwischen 16 000 und 67 700 Euro. Den Gesamtschaden der zwischen Mai und November 2009 begangenen Taten schätzt die Staatsanwaltschaft auf 390 000 Euro.

Die FNP hatte im Oktober 2010 als erste Zeitung über den heute 62-jährigen K. und seine krummen Verwaltergeschäfte berichtet. Die Informationen fügten sich zum Bild eines Mannes, der immer ein wenig mehr sein wollte, als er war. Im biografischen Klappentext eines Lexikons, das K. herausgegeben hatte, war hochtrabend von einer “richterlichen Tätigkeit” bei den Strafkammern des Landgerichts Wiesbaden die Rede – sie stellte sich als einfacher Schöffendienst heraus.

Und auch hinter der “Lehrtätigkeit im Fachbereich Recht und Wirtschaft der Mainzer Universität” steckte weniger, als der Klappentext vermuten ließ: K. arbeitete nach seiner Promotion als wissenschaftlicher Mitarbeiter und leitete Einführungsveranstaltungen. Für die angestrebte Laufbahn als Professor, so ließ ein ehemaliger Kollege durchblicken, sei K. fachlich nicht geeignet gewesen.

Das galt wohl auch für die Verwaltertätigkeit: Die Eigentümer berichteten, das K. so gut wie nie erreichbar gewesen sei. Und wenn man ihn doch mal an die Strippe bekam, sei er kurz angebunden gewesen. Unterm Strich habe man den Eindruck gehabt, dass K. sich um nichts kümmerte. Vielleicht hatte der gebürtige Obertiefenbacher das ja auch gar nicht vor. Vielleicht ging es ihm nur darum, sich zu bereichern.

Mehrere Bücher

K. hat mehrere Bücher publiziert, über Reiserecht und Eigentumswohnungen. Herbert Gerlach berichtete, dass K. das Wohnungsbuch gern vorzeigte, um sich als Experte auszuweisen. Dem Streben nach Höherem folgte jedoch ein tiefer Fall: Offenbarungseid, Ermittlungen, Anklage. Sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten, droht K. eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Auftakt des Prozesses vorm Landgericht Darmstadt wird voraussichtlich im Sommer sein.

In den vergangenen Monaten fragten sich viele Anwohner aus Bonames, warum sich die Ermittlungen so lange hinziehen. Die Darmstädter Staatsanwaltschaft begründet das mit dem Umfang der Ermittlungen. Mehrere Verfahren hätten zu einem einzigen zusammengefasst werden müssen, heißt es dort. Davon abgesehen habe es mehrere Personalwechsel im zuständigen Dezernat gegeben.

Wir haben Paul K. in seiner Rüsselsheimer Firma besucht, um mit ihm zu sprechen. Die Art, mit der er uns abwies, hatte nichts Unfreundliches. In seinem bunten, etwas altmodischen Hemd wirkte K. nicht wie ein eiskalter Abzocker; eher wie ein Mann, dem die Dinge entglitten sind. Ob er das eine oder das andere ist, wird sich vor Gericht zeigen. chc

 

Text von Christian Scheh, Frankfurter Neue Presse, 26.05.2012