Archiv der Kategorie: Verwaltung bzw. Eigentümer verfolgt eigene Interessen

Zweifel an Verwalteraussage: Leitungsverzeichnis, Ausschreibung, Ingenieurleistungen vorgetäuscht?

Untenstehenden Tagesordnungspunkt präsentierte eine Hausverwaltung in der letzten WEG-Versammlung:

“Sanierung Undichtigkeit Kellerwand, Durchgang
Es wurden im Durchgang des Hauses und an der Kellerwand im Bereit des Müllraums Undichtigkeiten festgestellt. Der Boden und die Außenwand müssen an diesen Stellen neu abgedichtet werden. Eine Betonsanierung ist notwendig.
Es wurde vom Ingenieurbüro K. eine Ausschreibung vorgenommen zusammen mit der Firma P.
Es sind Eventualpositionen enthalten, da die Beschädigung der Decke, bzw. Wand vor Bauteilöffnung nicht abschätzen sind. Die Kosten könnten um ca. 5.000 € höher liegen. Falls die Abflussleitung undicht ist und ausgewechselt werden muss, kommen Kosten von ca. 2.500 € hinzu. Vor der Sanierung müssen Bohrmehlproben genommen werden, um den Chloridgehalt des Betons zu messen. Ing.-Büro Koch verlangt ca. 250 € dafür.
3 Angebote liegen vor:
Fa. P.: 48.652,02 €
Fa. Pf.: 56.039,73 €
Fa. Sch.: 59.510,23 €

top 7 undichtigkeit keller_kasch_kl

kellerwand

(oben die der Einladung zur WEG-Versammlung beigefügten Photos von der Undichtigkeit im Keller.
Es scheint, das Problem hält sich in Grenzen…)

Darauf stimmt die WEG ab und fasste folgenden Beschluss:

beschluss top 7 sanierung kellerwand_kasch

 

Bei genauerer Betrachtung der von der Hausverwaltung angeforderten o.g. Angebote entstehen Zweifel: bei allen 3 Angeboten fehlt die Beschreibung der vorzunehmenden Arbeiten!

Fa. P.: beginnt das ihr Angebot wie folgt: “Angebot, Leistungsverzeichnis, Bauvorhaben, Adresse, Projektnummer….”
detail angebot fa p_kasch
Fa. Pf.: “Angebot, Nummer, Adresse”

detail angebot fa pf_kasch
Fa. Sch.: “Kostenangebot, Betrifft.. (Adresse), Sanierung Hausdurchgang (??!!)

detail angebot fa sch_kasch

-> Kein einziges der drei Angebote beschreibt auch nur ansatzweise um welche Art Arbeit es geht und wo sie ausgeführt werden sollen! Die einzige Info, von Anbieter 3, betrifft den Hausdurchgang (?!!).

Ein Miteigentümer, der ebenfalls früher als Ingenieur arbeitete, studierte diese drei Angebote und kam zu folgendem Schluss:

“Beim ersten Blick erkenne ich, daß die Angebote nicht vergleichbar sind. Jeder beschreibt z. T. andere Leistungen.
Mir kommt es so vor, daß den Anbietern nicht eine Leistungsverzeichnis übergeben wurde, sondern mündlich etwas erklärt wurde, was erreicht werden sollte.
Diese Angebote lassen Tür und Tore offen für teuere Nachträge. “

 

Um Klarheit zu schaffen, fordern wir das Leistungsverzeichnis des Ingenieurbüro K. an – und erhalten das Angebot der Firma P – nur ohne Zahlen!! Sogar die Projektnummer der Fa. P steht mit auf dem angebliche neutralen Leistungsverzeichnis!

auszug LV_kasch

Daraufhin unser Schreiben an die Hausverwaltung:

“Wir erkennen in dem angeblichen „Leistungsverzeichnis“ des Ingenieursbüros K. vor allem das Angebot der Fa.  P.wieder – nur ohne Zahlen. Wie kann dies sein?
Deshalb bitte ich kurzfristig um Zusendung per PDF derjenigen Unterlagen, auf denen eine Involvierung des Ingenieurbüros K. erkenntlich ist.
Weiter bitten wir um Kopie von Fa. K. erstellten Anschreiben an die sich bewerbenden Unternehmen”

Antwort der Hausverwaltung, die sofort mit höherene Kosten droht und nicht merkt, wie sie sich widerspricht:

“Wie schon gesagt, wurde das LV zusammen mit Ing. K.erstellt. Wenn wir nur Herrn K. beauftragen mit der Ausschreibung, werden die Kosten nach HOAI berechnet. Das habe ich auf der Versammlung gesagt. Wenn Sie das nochmal ausschreiben möchten, dann müssen wir Herrn K. beauftragen nach HOAI, Leistungsphasen 1- 8. Dann kommen zu den Baukosten ca. 15 -20%, d.h. ca. 8.000 € – 10.000 € hinzu. Dann kostet die Sanierung anstatt 50.000 € dann 60.000 €.”
Der Widerspruch besteht darin, dass die Verwaltung bereits in der Einladung darüber informierte, dass eine Ausschreibung von Ingenieur K. stattgefunden hätte (“Es wurde vom Ingenieurbüro K. eine Ausschreibung vorgenommen zusammen mit der Firma P.”)

Strategie der Hausverwaltung: durch “Androhung” von höheren Kosten von den Tatsachen ablenken!
Ein alter Hut, der oft und bei unerfahrenen Miteigentümern Erfolg hat.

Empfohlene Massnahmen:
in einer solchen Situation sich nicht durch “Nebenschauplätze” ablenken lassen.
Fakt ist, dass die Verwaltung in der Einladung und in der Versammlung, sowie im Protokoll wiederholte, dass ein Ingenieur K. einen Ausschreibung vorgenommen hätte.
Wenn dies offensichtlich nicht stimmt – es gibt noch nicht einmal ein Leistungsverzeichnis, geschweige eine Ausschreibung und vielleicht auch keinen Ingenieur K. – dann hat die Verwaltung ein Problem.
Klarheit schaffen immer Fakten, am besten durch eine Belegeinsicht. Irgendwo muss es ja Spuren dieses Ingenieurs (Rechnung?), dieser  Ausschreibung oder des Leistungsverzeichnisses geben.
Und wenn nicht, hat die Verwaltung knallhart gelogen.

Somit wäre das Vertrauensverhältnis zerstört, ein Grund für eine Abwahl bzw. einen Grund, den Vertrag nicht weiter zu verlängern.

 

Hausverwalter soll 200.000 Euro veruntreut haben


Essen.
 Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen eine Essener Hausverwaltung, die Konten ihrer Kunden systematisch geplündert haben soll. Die Höhe des Schadens wird auf mindestens 200.000 Euro geschätzt. Mittlerweile liegen vier Strafanzeigen vor.

Die Staatsanwaltschaft Essen ermittelt gegen eine Essener Hausverwaltung, die Konten ihrer Kunden systematisch geplündert haben soll. Bisher liegen ihr vier Strafanzeigen von geschädigten Hauseigentümern vor, weitere könnten folgen. Der Betreiber der Hausverwaltung hat eine Selbstanzeige bei der Staatsanwaltschaft angekündigt.

Danach könnte der festgestellte Schaden von jetzt 200 000 auf rund 400 000 Euro ansteigen, sagt Oberstaatsanwalt Willi Kassenböhmer, der auf WAZ-Anfrage die Ermittlungen wegen Untreue bestätigte. Die Opfer der Hausverwaltung rechnen mit einem weitaus höheren Schaden. Fünf mit einander bekannte Eigentümergemeinschaften haben ausgerechnet, die Hausverwaltung habe allein sie um rund 330 000 Euro geprellt. Die Hausverwaltung betreut nach eigenen Angaben rund 1500 Eigentumswohnungen. Die erste Strafanzeige ist am vergangenen Mittwoch eingegangen. „Deshalb sind unsere Ermittlungen noch ganz am Anfang“, sagt der Oberstaatsanwalt.

„Der Mann hat solch einen vertrauenswürdigen Eindruck gemacht“

Die Essener Commerzbank, sagt ihr Sprecher Thomas Schwarz, hat ihren Kunden geraten, die Bewegungen auf rund 60 Konten zu überprüfen, auf die die Hausverwaltung Zugriff hatte. Auf diese Weise hat auch Uwe Vesper von verschwundenen Geldern erfahren. Er ist Mitglied einer Eigentümergemeinschaft an der Hohenzollernstraße, deren Rücklagenkonto um rund 30 000 Euro erleichtert worden ist. Er ist immer noch fassungslos. „Der Mann hat solch einen vertrauenswürdigen Eindruck gemacht. Über Jahre ist uns nichts aufgefallen; selbst dann nicht, als die Steuer die Jahresabschlüsse geprüft hat.“ Nach seinen ersten Überprüfungen hat die Hausverwaltung „Luftbuchungen hin und her gemacht“ und auf diese Weise das Rücklagenkonto der Eigentümergemeinschaft leer geräumt.

Die Schadenshöhen sind von Fall zu Fall unterschiedlich. Es geht um Summen von 1500, aber auch von 10 000 oder, wie in Vespers Fall, um rund 30 000 Euro. Vesper rechnet damit, dass sich der Gesamtschaden sogar auf mehr als eine Million Euro addieren könne.

Einige Geschädigte berichten, der Chef der Hausverwaltung habe ihnen gegenüber beteuert, er werde den Schaden wieder gut machen, etwa durch den Verkauf von Häusern, die ihm gehörten. Diese Häuser, heißt es aus anderer Quelle, habe er allerdings längst auf seine Ehefrau überschrieben. Außerdem sei er bereits Ende der 90er Jahre wegen ähnlich gelagerter Delikte mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Der Hausverwalter selbst war für die WAZ nicht zu erreichen. Auf seiner Homepage versichert er: „Wir erfüllen unsere Aufgabe unter Beachtung aller Rechtsvorschriften.“

Text von Kai Süselbeck, WAZ,

 

Kommentar in der Zeitung:
“Warum werden keine Namen veröffentlich, um weiterne Schaden zu vermeiden?”

Meinung von hausverwaltercheck. com:
Leider werden die Urteile und ähnliches – im Namen des Volkes gesprochen – dem Volke nicht mitgeteilt. Es bleibt also unwissend. D.h. die gleichen Gauner können mit fast den gleichen Tricks weiterarbeiten. Namen werden nicht genannt, Ahnungslose somit nicht geschützt.

Vertragliches zugesichertes “Fremdgeldkonto” – nur ein “Treuhandkonto” auf den Namen des Verwalters!

Zur Erinnerung der Auszug aus einem Beitrag des Eigentümerschutz-vereins “Wohnen im Eigentum, e.v.”:

Wie erkenne ich ein Treuhandkonto?
Die Konten werden evtl. von Bank zu Bank oder Sparkasse zu Sparkasse anders bezeichnet.
Ein WEG- Treuhandkonto erkennen Sie daran:

Kontoinhaber
ist der „Verwalter XYZ GmbH, Bergstraße 5 in 12345 Altstadt“
Wirtschaftlich Berechtigte (oder Treugeber) ist die „WEG Talstraße 2 in 12345 Neustadt“ .

Ein WEG-Fremdgeldkonto erkennen Sie so:
Kontoinhaber ist die „Wohnungseigentümergemeinschaft Talstraße 2 in 12345 Neustadt“ und der
Wirtschaftlich Bevollmächtigte ist der „Verwalter XYZ GmbH, Bergstraße 5 in 12345 Altstadt“

 

Setzen wir diese Erkenntnis in die Praxis um:

1. Zunächst ein Schreiben des WEG-Hausverwalters, aus dem die Bezeichnung der Konten der Wohnungseigentümergemeinschaft hervorgeht:

“Ab dem 01.01.20….werden wir  die laufenden Wohngeldzahlungen zum 3. Werktag eines jeden Monats unter der Angabe der Gläubiger-Identifikationsnummer…… sowie für Ihre Wohnung geltenden Mandatsreferenz = Verwaltungsnummer – siehe oben – einziehen. Ihre eigenen Zahlungen leisten Sie bitte unter Angabe der Verwaltungsnummer auf folgendes Konto: Wohngeldkonto [Strassenname der WEG]
Konto….., IBAN…..
Wenn Sie nicht am SEPA Lastschriftverfahren teilnehmen möchten, dann .. usw…usw…”

schreiben_wohngeldkonto_kl_kasch - neu

Ein Blick auf die genaue Kontobezeichnung zeigt, dass es sich um ein “Wohngeldkonto” der WEG XY handelt:wohngeldkonto_deail_kasch_kl_neu

2. Der Blick in den Verwaltervertrag dieser WEG verweist auf ein Bankkonto auf den Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft:
“§ 4 Kontoführung
(1) Der Verwalter hat die Pflicht, die Gelder der Wohnungseigentümergemeinschaft von seinem Vermögen und dem Dritter, insbesondere anderer von ihm verwalteter Gemeinschaften getrennt zu halten.
(2) Die Bank oder das Geldinstitut, bei dem das gemeinschaftliche Konto geführt wird, bestimmt der Verwalter. Die Kontobezeichnung lautet:
WEG …………………….., Konto:….., Deutsche Bank AG …..
(3) Die eingezahlte Instandhaltungsrücklage ist nach Ermessen des Verwalters oder ggf. in Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat als monatliches Festgeld anzulegen.”
auszug aus HV vertrag bankkonto_kasch_kl_neu
Und nun nochmals die Kontobezeichnung im Detail:
“Die Kontobezeichnung lautet: WEG ……, Konto:….., Deutsche Bank AG”
HV-vertrag-kontobezeichnung

3. Der Blick auf einen beliebigen Kontoauszug zeigt, dass ich das Bankkonto zwischenzeitlich geändert hat und – was noch wichtiger ist: dieses Girokonto läuft nicht wie vertraglich zugesichert (!)  auf den Namen der Wohnungseigentümer-gemeinschaft!
girokonto2_kasch_kl_neu2

Im Detail:
Kontoinhaber: [WEG-Hausverwalter] K. H.
Darunter der Name der Eigentümergemeinschaft: WEG………………..
girokonto2_kasch_detail_neu
4. Nun ein Blick auf das Festgeldkonto dieser Eigentümergemeinschaft:
festgeldkonto2_kasch_kl_neu
Auch hier ist der Kontoinhaber der [WEG-Verwalter] K. H. – und nicht wie im Hausverwaltervertrag festgehalten – die Wohnungseigentümergemeinschaft!

Kontoauszug: GeldmarktSparen
Kontoinhaber: [WEG-Hausverwalter]: K…H…festgeldkonto2_kontoinhaber_detail

Desweiteren fällt auf, dass auf diesem Kontoauszug in Bezug auf den Kontoinhaber der Name der Wohnungseigentümergemeinschaft noch nicht einmal erwähnt wird!
Lediglich im Adressfeld befindet sich der Name der WEG. Darüber der Verwaltername, darunter die Adresse des Verwalterbüros.

Weiter: die zuständige, ausgewiesene Filiale der Deutschen Bank befindet sich nicht im Wohnort der Eigentümergemeinschaft – sondern scheinbar in der Heimatstadt des Verwalters, einem Hunderte Kilometer entfernten Ort!
festgeldkonto2_kasch_ort

Empfohlene Gegenmaßnahmen:
Stellen Sie den Hausverwalter zu Rede, informieren Sie interessierte Miteigentümer.
Stellen Sie einen Antrag zur Tagesordnung zur kurzfristigen Umstellung der Konten auf den Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft.
Prüfen Sie – im Rahmen der Möglichkeiten – alle Kontobewegungen der letzten Zeit.

Typisch für diesen WEG-Verwalter: er versucht seit Jahren die Akten- und Belegeinsicht zu behindern oder zu verweigern. Und selbst dann müssen die Ordner mit den Kontoauszügen extra angefordert werden.
Und dann: Abwahl dieses Verwalters! Wer so lügt ist nicht vertrauenswürdig.
Argument: das Vertrauensverhältnis ist nicht mehr gegeben.

Wenden Sie sich an Eigentümer-Schutzvereinigungen und machen Sie das Verhalten eines solchen Verwalters bekannt.

Epilog:
Auch dieser Hausverwalter ist noch heute hauptberuflich tätig.HV_kasch2_kl4_ölgetupft
Auch in der o.g. WEG. Obwohl seit Jahren Unregelmässigkeiten bekannt sind wie fehlerhafte Protokollierung, Unwahrheiten in Bezug auf Handwerkerangebote, unkorrekte Vollmachten zur Versammlung usw. möchte die Mehrzahl der Eigentümer davon nichts wissen.
In Kürze steht eine Verwalter-Neuwahl an, bei der dieser Verwalter wiedergewählt werden wird. Für den Beirat und die meisten Eigentümer reicht es, wenn der Verwalter umgänglich ist und freundlich lächelt. Dann ist die Welt in Ordnung. Sie qualifizieren sich hiermit zum aussichtsreichen Kandidaten für den Preis der

“Hammelherde des Jahres”

– eine Auszeichnung und Würdigung der deppertste Eigentümergemeinschaft.
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Verwalterhonorar für Parkplatz – entgegen der Teilungserklärung

Scheinbar hatte der WEG-Verwalter bei Vertragsabschluss die Teilungserklärung nicht richtig studiert, oder sie zu seinen Gunsten ausgelegt und sich darauf verlassen, dass die Beiräte sie nicht genau kennen würden – jedenfalls wird seit Beginn der Verwaltertätigkeit – entgegen der Teilungserklärung – ein Honorar für die Verwaltung der PKW-Stellplätze in der Tiefgarage berechnet.
Auszug aus der Teilungserklärung mit der Definition des “Teileigentums”:

“Teileigentum ist das Sondereigentuman den nicht zu Wohnzwecken dienenden Garageneinstellplätzen der Tiefgarage I und II in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigenum, zu dem es gehört;”

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Auszug aus der Teilungserklärung mit dem Hinweis, dass für die Parkplätze k e i n   Verwalterhonorar erhoben wird:

“Auf die Teileigentumsrechte entfällt kein Verwalterhonorar”

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Auszug aus dem Verwaltervertrag:

“Für die Gesamtheit aller Leistungen wird ein Verwalterhonorar in Höhe von 22,50 Euro je  Wohnung sowie 2,50 Euro pro Tiefgaragenplatz jeweils zzgl. Mehrwertsteuer monatlich vereinbart.”

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Auszug aus der Jahresabrechnung eines PKW-Stellplatzes: Gesamthonorar für die Parkplatz-Verwaltung. 1.985,52 €. Verwalterhonorar des Einzel-Parkplatzes: 38,18 €.
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abrg_honorar_parkplatz_kasch_kl400

Durch das Ignorieren der Teilungserklärung in ihrem Sinne berechnet diese Verwaltung zusätzlich 1.985,52 € im Jahr.

Augsburger Allgemeine: Wieder Ermittlungen gegen Hausverwalter

Ingolstädter sitzt in U-Haft. Laut Polizei keine Verbindungen zu ersten Betrugsermittlungen der Soko Immo.

Staatsanwaltschaft Ingolstadt und die Kripo Ingolstadt ermitteln wieder gegen einen Hausverwalter aus Ingolstadt wegen des Verdachts der Untreue.

Laut Polizei erstattete eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) bereits vergangenes Jahr Strafanzeige gegen den Ingolstädter. Wie die Polizei weiter berichtet, waren der WEG Unregelmäßigkeiten bei Umbuchungen vom Gemeinschaftskonto auf das Konto des Hausverwalters aufgefallen. Die Kripo Ingolstadt nahm die Ermittlungen auf und es ergaben sich Anhaltspunkte, dass weitere Eigentümergemeinschaften betroffen sein könnten. Von der Staatsanwaltschaft Ingolstadt wurden Durchsuchungsbeschlüsse für die Firmen- und die Wohnadresse des Beschuldigten in Ingolstadt beantragt.

Am Dienstag schlugen die Ermittler dann zu: Bei den Durchsuchungen wurden zahlreiche Beweismittel, überwiegend Aktenordner und schriftliche Unterlagen sichergestellt, die jetzt ausgewertet werden müssen. Der Hausverwalter wurde festgenommen und dem Ermittlungsrichter vorgeführt, der den Haftbefehl bestätigt. Inzwischen sitzt der Verwalter in U-Haft. Die Schadenshöhe steht noch nicht fest, könnte den weiteren Angaben der Polizei zufolge jedoch mehrere Hunderttausend Euro betragen.

Das jetzige Ermittlungsverfahren steht in keinem Zusammenhang mit den vor kurzem abgeschlossenen Ermittlungen gegen einen anderen Ingolstädter Hausverwalter, der ebenfalls in U-Haft sitzt.
Diese Betrugs-Ermittlungen hatte die Soko „Immo“ Ende Januar gerade erst abgeschlossen. Schon seit Monaten hatte die Ermittlungsgruppe wegen Verwalter Nr. 1 die Akten gewälzt. Nun kann sie für den nächsten Fall neue Ordner durchschmökern. Bei der ersten Geschichte geht es – wie mehrfach berichtet – um eine Schadenssumme von rund einer halben Million Euro.

Im August vergangenen Jahres war – in diesem ersten Fall – bekanntgeworden, dass die Polizei gegen einen 46-Jährigen wegen des Verdachts auf Untreue ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt wirft ihm vor, sich von den von ihm verwalteten Treuhandkonten seiner Kunden, in der Regel Eigentümer-Gemeinschaften, üppig bedient zu haben. Betroffen seien laut Polizei rund 50 Eigentümergemeinschaften. (nr)

Text von Augsburger Allgemeine, 12.02.2015
Wieder Ermittlungen gegen Hausverwalter – weiter lesen auf Augsburger-Allgemeine: https//www.augsburger-allgemeine.de/neuburg/Wieder-Ermittlungen-gegen-Hausverwalter-id32991227.html

WEG-Treuhandkonten sind nicht insolvenz- und pfändungssicher

Ein Betrag der Eigentümerschutz-Vereinigung “Wohnen im Eigentum e. V.”:

Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) fordert Ergänzungen im Zahlungskontengesetz.

Treuhandkonten von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) sind entgegen der Behauptungen immer noch vieler Geldinstitute nicht insolvenz- und pfändungssicher.

Wird der WEG-Verwalter zahlungsunfähig, kann der Insolvenzverwalter Gelder der Wohnungseigentümer in vielen Fällen problemlos in die Insolvenzmasse einbeziehen.

Das verdeutlicht der Veruntreuungsfall einer Bonner Verwaltung, die WEGs um insgesamt rund 4,6 Millionen Euro betrogen hat. Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) fordert deshalb, keine WEG-Treuhandkonten mehr zuzulassen. Möglich wäre das durch eine Klarstellung im Zahlungskontengesetz, über das der Bundestag derzeit berät.

Viele Geldinstitute, insbesondere Sparkassen, führen immer noch Treuhandkonten für WEGs und empfehlen diese sogar bei der Eröffnung neuer WEG-Konten.

Bei diesem Kontenmodell ist der Verwalter Kontoinhaber und die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) wirtschaftlich Berechtigte.

Was diese Sparkassen und Banken den Kunden verschweigen:
Geht der Verwalter in die Insolvenz, besteht die Gefahr, dass die WEG-Konten zu seinem Vermögen gezählt werden.
Das ist der Fall, wenn er die Konten für WEG-fremde Zahlungen missbraucht hat. Dann werden sie in die Insolvenzmasse einbezogen und die WEGs haben kein so genanntes Aussonderungsrecht mehr. Gedeckt sehen Insolvenzverwalter dieses Vorgehen durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) (ZR 49/10 vom 10.2.2011).
Danach verlieren die Treuhandkonten ihren Treuhand-Charakter, sobald der Treuhänder (in diesem Fall der Verwalter) sie auch für eigene Zwecke nutzt.

So geschehen im Bonner Veruntreuungsfall der Verwaltung F.:
Hier hat die Verwaltung auf 340 Treuhandkonten – mehrheitlich bei der Sparkasse KölnBonn – angelegte 4,6 Mio Euro WEG-Gelder unterschlagen.
Dies hat der Insolvenzverwalter gutachterlich ermittelt.

Verwalter F. hatte die „Treuhandbindung“ der Konten nicht beachtet und die Guthaben in sein eigenes Vermögen überführt. Diese Untreue hat zur Folge, dass diese Konten insgesamt nicht mehr dem Vermögen der WEGs zugerechnet werden können.
Allerdings kann sich der Insolvenzverwalter darüber nicht so recht freuen, d.h. wenig Nutzen aus den verbliebenen Beträgen auf den WEG-Konten ziehen.
Denn dieses Restgeld beträgt nur noch knapp 500.000 Euro und es ist nicht klar, welche Rechte Dritter vorrangig noch davon abgezogen werden müssen.

Ein großes Problem ist, dass die Sparkasse KölnBonn diesen Betrag mehr als zwei Jahre auf einem Sammelkonto parkte und mit Verweis auf das Bankgeheimnis des Herrn F. jede Auskunft verweigerte. Diese Sparkassenpolitik hat bei den WEGs neben dem oben genannten Schaden zu weiteren, vermeidbaren Folgekosten geführt.

Einen weiterer aktueller Fall ist WiE aus Berlin bekannt. Auch hier wurden die WEG-Treuhandkonten vom Verwalter für andere Zahlungen missbraucht und deshalb von der Insolvenzverwalterin eingezogen.

Im Fall von Veruntreuung sind Wohnungseigentümer also in diesen Fällen sogar doppelt geschädigt: Sie wurden vom Verwalter mit Hilfe diverser Transaktionen um Geld betrogen. Und genau diese Transaktionen sind dann für die Insolvenzverwalter die Begründung, restliche WEG-Gelder in die Insolvenzmasse einzuziehen.

WiE rät: Sichere Fremdgeldkonten statt riskanter Treuhandkonten
Geldinstitute wissen um das BGH-Urteil und das Risiko von Treuhandkonten, die sich daraus für WEGs ergeben. Dennoch gibt es immer noch Geldinstitute, die an den Treuhandkonten festhalten. Sie informieren Verwaltungsbeiräte und engagierte Wohnungseigentümern nicht über eine notwendige Umstellung älterer Konten und eröffnen weiterhin neue Treuhandkonten für WEGs.

Dabei gibt es eine einfache und sichere Lösung: WiE rät, WEG-Gelder nur auf offenen Fremdgeldkonten (auch als WEG-Eigenkonten bezeichnet) zu verwalten.
Das erleichtert WEGs die Kontrolle ihrer Konten und schützt sie vor Verlusten bei Insolvenz des Verwalters.

Wechseln Sie das Geldinstitut, wenn es Ihnen keine Auskunft und keine Alternative zum Treuhandkonto anbietet. Und wechseln Sie den Verwalter, wenn er noch auf Treuhandkonten besteht,“

empfiehlt WiE-Geschäftsführerin Gabriele Heinrich.

Schutzregelungen für WEG-Konten müssen ins Zahlungskontengesetz
Der Bundestag hätte jetzt die Möglichkeit, das Geld von Millionen von Wohnungseigentümern zu schützen, indem er entsprechende Regelungen ins Zahlungskontengesetz (ZKG) aufnimmt.

„WEGs brauchen endlich mehr politische Rückendeckung und gesetzlichen Verbraucherschutz, um vor Verlusten und Schäden bewahrt zu werden.
Denn wie jede/r einzelne Wohnungs-eigentümer/in ist auch die WEG als Verbraucher anerkannt“, fordert Heinrich.

WiE fordert, das ZKG mindestens um folgende Regelungen für die spezielle Verbrauchergruppe der Wohnungseigentümer zu ergänzen:

  • WEG-Gelder sollen nur noch auf offenen Fremdgeldkonten (z.T. auch als WEG-Eigenkonten bezeichnet) verwaltet werden dürfen.
    Treuhandkonten dürfen keine Anwendung mehr finden.

Auch wenn es nicht ganz so gravierende Folgen hat, können Gelder von Fremdgeldkonten veruntreut werden. WiE setzt sich deshalb dafür ein, dass

  • Geldinstitute Informations- und Auskunftspflichten auferlegt bekommen sowie Dienste anbieten müssen, damit Wohnungseigentümer ihre Konten jederzeit kontrollieren können.

Zur Klarstellung müssen Wohnungseigentümer und WEGs im ZKG explizit als Verbraucher genannt werden.

logo wohnen im eigentum

Neues von Steuerparadies… (Teil 2)

Frage: Warum sollte eine deutsche Hausverwaltung einen Gesellschafter im britischen Steuerparadies “Isle of Man” haben, der sich u.a. in peruanische Sozialwohnungen investiert?
Nicht das es verboten wäre…. aber es gibt doch zu denken…

Wir werfen einen genaueren Blick auf die beiden Gesellschafter einer deutschen Hausverwaltung. Der erste Gesellschafter ist Mitarbeiter der Hausverwaltung, der andere  Gesellschafter ist eine englische Firma in Form einer Ltd., ansäßig im Steuerparadies “Isle of Man”, einer Insel zwischen Irland und dem Vereinigten Königreich gelegen.

Liste der Gesellschafter und der übernommenen Geschäftsanteile betreffend die XXX Propterty Management GmbH mit Sitz in XXX   (Informattion frei verfügbar über das Handelsregister)
1. Gesellschafter: Uwe K, geb. am 30.09.1962 – 1,00 € Geschäftsanteil
2. Gesellschafter: Campden Hill Advisers Ldt., 2nd Floor, Belgravia Hous, 34-44 Circular Road, Douglas, Isle of Man 1M1 1AE1,00 € Geschäftsanteil

Untenstehend die Gesellschafterliste dieser Hausverwaltung XXX Property Management GmbH:
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Der Gesellschafter K. ist als Mitarbeiter der Hausverwaltung bekannt. Aber wer ist das Unternehmen Campden Hill Advisers Ltd.? Auf ihrer Homepage www.campdenhill.com finden wir folgende Auskünfte:

“Campden Hill Advisers LLP is an alternative investment boutique established in 2006. The company’s main areas of focus are German real estate investment and development, Peruvian low income housing and UK property development. The group is actively exploring investment opportunities in Iran and Turkey. The group is also establishing a renewable energy fund to develop wind projects in selected emerging markets.
The group is led by five experienced professionals who have extensive real estate, finance and renewable energy backgrounds and are supported by on the ground teams in each geographic location. The group operates from offices in London, Madrid and Berlin and will open a Lima office in 2012. …..”
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Die Unternehmstätigkeit “Alternative Investment Management” – mit Sitz im Steuerparadies  konzentriert sich auf den deutschen Immobilienmarkt, peruanische (!) Sozialwohnungen und den britischen Immobilienmarkt. Weiter wird im Iran und der Türkei nach Investmentmöglichkeiten gesucht. Die Gruppe hat Büros in London, Madrid, Berlin und bald auch in Lima.

Noch interessanter als die ausgefallene Tätigkeit und Sorge um peruanische Sozialwohnungen ist jedoch das Team der Campden Hill Advisers LTD.
Denn dort treffen wir wieder Herrn K., den Mitarbeiter der Hausverwaltung. team campdenhill

Zum einen der andere Gesellschafter der o.g. Hausverwaltung, Herr Uwe K.:
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und weiter Herrn Ulrich H., der als “Berater” in o.g. Hausverwaltung tätig war:
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Und so schließt sich der Kreis – und wir sind wieder bei der Hausverwaltung und ihren führenden Köpfen, Uwe K. und Ulrich H., vereint auf einem Photo…

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Selbstdarstellung einer WEG-Verwaltung: viel “heiße Luft”

Von einer seriösen Hausverwaltung sollten man Ehrlichkeit auch in Bezug auf die eigenen Darstellung erwarten. Dass dies schwer nachvollziehbar ist zeigt untenstehendes Praxisbeispiel:

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Hier schauen wir uns den “Verwaltungsumfang” genauer an.
Als Verwalter von Wohnungseigentümsgemeinschaften gibt diese Hausverwaltung von, 3.500 € Einheiten zu verwalten.
Setzen wir hier ein moderates Verwalterhonorar von 20€ pro Einheit pro Monat an.
Ergibt: 20 x 12 x 3500 = 840.000 € Umsatz.

Deshalb ein Blick auf die Bilanz des Jahres 2013-2014.
Für 2014 wird ein “Bilanzgewinn” von 5.588,12 € ausgewiesen. Im Vorjahr waren es 0 €.
Das Eigenkapital beträgt zuletzt nur noch 10.588,12 € über dem gesetzlichen Minimum von 25.000 €.
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Wo sind all die Einnahmen von 840.000 € – allein für die Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaften – hin?

Und freundlich grüßt das Steuerparadies…..

Was ist von einer Hausverwaltung zu halten, deren Gesellschafter teilweise in einem bekannten Steuerparadies (Isle of Man) ansässig sind?

Noch vor kurzem warb diese Hausverwaltung mit folgendem Internetauftritt:

“Vertrauen in Erfahrung
Unsere Mitarbeiter/innen und externen Partner verfügen über ausgeprägte Qualifikation und Erfahrung im Immobilienmanagement. Unser Techniker betreut alle technischen Maßnahmen, die eine besondere Expertise erfordern. Wir legen Wert auf stetige fachliche Weiterqualifizierung und eine hohe soziale und kommunikative Kompetenz.”

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Der o.g. Text weist auf eine typische “Verwaltersprache” hin: eine geschmeidige Wortwahl, die “Niveau” vortäuschen soll, aber nur auf “Augenwischerei” hinzielt.
So wurde das Unternehmen erst 2011 gegründet. Soo viel Erfahrung war da wohl doch nicht vorhanden… außer daß die Geschäftsleitung vorher im Bankbereich beruflich tätig war – man kennt sich scheinbar aus mit Geld, Steuern und Steueroasen….

Vielfältige und sehr interessante Informationen sind im Internet unter www.unternehmensregister.de für alle, kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr, zu erhalten.
So auch die Gesellschafterliste einer Hausverwaltung, bestehend aus 2 Gesellschaftern: einem in Deutschland ansässigen Gesellschafter – und einer englischen Ltd., mit Sitz in der Circular Road, Douglas, Isle of Man (Kanalinsel).ges_liste_kasch3_kl

Sollte wirklich zum Haus- und damit Vermögensverwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft eine GmbH bestellt werden, die durch eine im Steuerparadies ansässige anonyme LIMITED vertreten ist?

Hinzu kommt, dass der “Kopf” des Unternehmens, der jedoch hier nicht als Gesellschafter auftritt, als ausgewiesener Bankfachmann sich in finanziellen Dingen bestens auskennt.
Prima. Für ihn.

Empfohlene Maßnahmen
Holen sie vor Beauftragung einer neuen Hausverwaltung genügend Informationen – auch sachlicher Art – über das Unternehmen, den Inhaber und die Mitarbeiter ein.
Vermeiden Sie Unternehmen oder Einzelpersonen die im Fall der Fälle nicht haftbar gemacht werden können.

Verwaltervertrag: “sanfter” Druck bei der Auswahl der Dienstleister

In einem Verwaltervertrag befindet sich unter dem Abschnitt “Instandhaltung und Instandsetzung” folgender Vertragstext:

“Bei der Vergabe von Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten ist die Verwaltung verpflichtet, durch Preisvergleiche eine kostengünstige Lösung zu suchen.
Soll der Auftrag nicht an den günstigsten Bieter erteilt werden, ist die mehrheitliche Zustimmung des Verwaltungsrats erforderlich. Es soll darauf geachtet werden, dass Aufträge nur an Unternehmen erteilt werden, die Gewähr für eine ordnungsgemäße Ausführung bieten.”

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Unter der Überschrift “Vergütung” befindet sich folgender Text:

Entgelte für besondere Leistungen, zum Beispiel technische Gutachten sowie Architekten- und Ingenieursleistungen bei Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (Ausschreibung, Überwachung und Abnahme von Bauleistungen), sind in der Vergütung nicht enthalten.
Zu solchen Arbeiten kann die Verwaltung sachkundige Personen (Juristen, Architekten, Ingenieure) nach mehrheitlicher Zustimmung des Verwaltungsbeirats hinzuziehen. Die entstandenen Kosten gehen zu Lasten der Gemeinschaft.

Stimmt der Verwaltungsbeirat trotz entsprechender Empfehlung der Verwaltung einer Beauftragung nicht zu, so haftet die Verwaltung nicht für dadurch entstehende Nachteile.
Stehen der Verwaltung entsprechende Fachleute im eigenen Haus  zur Verfügung, so können diese nach mehrheitlicher Zustimmung des Verwaltungsbeirats auf Kosten der Gemeinschaft beauftragt werden.”

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Fassen wir zusammen:

Zunächst fällt das vermeintliche kostenbewußte Engagement des Verwalters auf.
– der Verwalter sucht eine “kostengünstige Lösung”
– der Verwalter möchte den Auftrag dem “günstigsten Bieter” erteilen
– der Verwalter erteilt “nur” Unternehmen den Auftrag, die eine Gewähr für “ordnungsgemäßes” Arbeiten geben
– wenn die Eigentümergemeinschaft dies wider Erwarten n i c h t  möchte, benötigt es hierfür die mehrheitlich Zustimmung des Beirats

Desweiteren:
– eine Beauftragung von Juristen, Architekten und Ingenieure erfolgt über den Beirat.
– Sollte der Beirat dem Vorschlag des Verwalters n i c h t  zustimmen, trägt er die Konsequenzen seines Handels
– das Honorar von Juristen, Architekten und Ingenieuren zahlt die Gemeinschaft

Die unselige Rolle des Beirats einmal dahingestellt….. ist das Gegenteil von “MÜSSEN” nicht “NICHT MÜSSEN”?
Denn dieser Text, der auf den ersten Blick so fürsorglich und die Interessen der Eigentümer wahrend daherkommt ist voller Zwänge.

So besteht der Verwalter bereits im Vertrag darauf, dass immer der “günstigste Anbieter” einer geplanten Instandhaltungsmaßnahme genommen wird. Sollte jemand dagegen sein, muss er den Beirat umstimmen.

So besteht der Verwalter bereits im Vertrag darauf, dem Beirat mitzuteilen, welcher Ingenieur, Architekt oder Rechtsanwalt – auf Kosten der WEG – zu beauftragen ist. Sollte der Beirat dagegen sein, trägt er die Konsequenzen seiner Entscheidung.

Aber richtig interessant wird diese Analyse, wenn man sie mit der gelebten Erfahrung gegenüberstellt den es wurden nur Dienstleister gewählt, die ein besonders enges Verhältnis zur Hausverwaltung hatte und deren Dienst nicht wirklich nötig gewesen waren.

D.h. der Verwalter hat dafür gesorgt, dass ihm nahestehende Dienstleister unnötige Aufträge erhielten, deren Kosten meist überhöht waren.