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Staatsanwaltschaft Gießen geht mehreren Anzeigen wegen Betrug und Untreue nach

Der Giessener Anzeiger schreibt:

GIESSEN – (jl). Die Gießener Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Geschäftsführer einer Immobilienverwaltungsgesellschaft mit Sitz in Lich, nachdem eine Eigentümergemeinschaft aus der Marshall-Siedlung in Gießen vor fast genau einem Jahr Strafanzeige wegen Betruges und Untreue erstattet hatte. Dies bestätigte Volker Bützler, Pressesprecher der Gießener Staatsanwaltschaft, gegenüber dem Anzeiger.

Umfangreiche Akten
Derzeit prüfen Polizei und Staatsanwaltschaft die vorliegenden Beweismittel. Es gebe umfangreiches Aktenmaterial und mehrere Strafanzeigen gegen den Hausverwalter, bei dem auch eine Hausdurchsuchung stattfand. Und zwar nicht nur aus der Cleveland-Straße; auch aus Lich und weiteren zwei Gemeinden im Kreisgebiet liegen Anzeigen vor, so der Staatsanwalt. Da die Ermittlungen aber noch nicht ganz abgeschlossen seien, wollte sich Bützler nicht zu der Höhe der Schäden äußern, die den Eigentümergemeinschaften entstanden sind. Diese dürften insgesamt aber im sechsstelligen Bereich liegen. Sollten sich die Anschuldigungen gegen den Immobilienverwalter bestätigen, werde vermutlich gegen ihn Anklage wegen Untreue und Insolvenzverschleppung eingereicht, sagt Bützler.

Nach dem Abzug der Amerikaner aus Gießen übernahm die Wohnbau-Genossenschaft 2009 sämtliche Gebäude der beiden US-Wohnsiedlungen “John-Foster Dulles” und “Marshall-Area”. Im Laufe der Jahre verkaufte die Genossenschaft über 150 Wohnungen, so auch in der Cleveland-Straße, und übernahm bis 2013 noch die Verwaltung. Die Eigentümer bildeten daraufhin Wohnungseigentumsgesellschaften und suchten sich hierfür Verwalter. So kam die Licher Firma ins Spiel, die offensichtlich durch sehr günstige Verwaltungsgebühren die Eigentümer überzeugt hatte.

Rücklagen verschwunden
Relativ schnell fielen diesen aber Ungereimtheiten auf. So verschwanden von dem Rücklagenkonto noch vor offiziellem Vertragstermin bereits mehrere Tausend Euro. Weitere Abhebungen folgten, obwohl keinerlei Arbeiten am Gebäude geleistet worden waren. Auch die Jahresabrechnung blieb der Verwalter den Eigentümern schuldig. Inzwischen laufen Insolvenzverfahren über das private Vermögen des Lichers. Darüber hinaus stehen zwei Wohn- und Geschäftshäuser zur Versteigerung.

Text vom Giessener Anzeiger, 24.02.2017

Auskunftsrecht der Wohnungseigentümer in der Jahresversammlung

Wenn es einen Zeitpunkt im Jahr gibt, an dem die Eigentümer der Hausverwaltung Fragen stellen dürfe und können, so ist dies die Eigentümerversammlung.
Die Hausverwaltung ist den Eigentümern in dieser Versammlung auskunftspflichtig.
Antworten zu Fragen, die die Hausverwaltung in der Versammlung nicht beantworten kann sollten nachgereicht werden.

Auch nachvollziehbar, der Wunsch der Hausverwaltung sich auf eventuelle Fragen noch vor der Versammlung vorbereiten zu können, wie in dem untenstehenden Beispiel mit dem Hinweis auf der Einladung:

“Wir bitten nochmals darum, uns auftretende Fragen zur Abrechnung bis eine Woche vor Durchführung der ETV schriftlich anzuzeigen.”

Also Option, ja. Es kann aber nicht sein, dass Fragen, die n i c h t  mindestens 1 Woche vor Versammlung der Verwaltung zugesendet wurden, auf der Versammlung n i c h t  beantwortet werden.
In dem Fall dieser Hausverwaltung wurden verschiedenartigste Fragen n i c h t beantwortet: angeblich wären die Fragen 4-5 Tage vor der Versammlung zugesendet worden, also zu spät. Oder sie wurden an den falschen Mitarbeiter gesendet. Oder man hat doch-schon-so-oft-auf-diese-Frage-geantwortet. Oder wichtige Fragen sind überhaupt nicht angekommen.

Im obigen Fall hätte man mit etwas Verwalterkenntnis davon ausgehen können, dass dieser Hinweis in der Einladung zur Wohnungseigentümerversammlung nur dazu genutzt werden würde, um Antworten zu vermeiden.
Unseriöse Hausverwaltungen ähneln sich. Auch in der Art zu kommunizieren.  So existiert eine typische “Verwaltersprache”, vorzugsweise genutzt von unseriösen Verwaltern.
Wer “nochmals” bittet – obwohl dies das erste Mal ist…. wer von sich selbst immer in der Mehrzahl redet (“Wir bitten….”)  und hochtrabend formuliert (“anzeigen” – statt z.B. “mitzuteilen”), der möchte sich in einer erhöhten Position darstellen.
Warum, fragt man sich, ist dies nötig? Warum nicht auf Augenhöhe? – Weil ein unseriöser Hausverwalter gerne nach “Gutsherrenart” oder Diktatorenart herrscht. Man ist eigentlich nur Dienstleister, aber man tendiert dazu dies zu ignorieren. Man fühlt sich gerne zu Höherem berufen und versucht seine Macht auszubauen, ganz wesentlich für den finanziellen Vorteil. Später kann es dazu führen, dass Jahresabrechnungen nicht mehr ordentlich geprüft, Unsinns-Beschlüsse verfasst und unsinnige und überhöhte Ausgaben getätigt werden.

Verwalter-Neuwahl unter Vortäuschung falscher Tatsachen

Eine gute Verwaltertätigkeit verlangt Fachwissen und großes Engagement für die Belange der Eigentümer. Dass dieser Zeitaufwand honoriert werden muss, sollte jedem bewußt sein. Desweiteren gilt es Bürokosten, Versicherungen, Mitarbeiter usw. zu bezahlen.
In Verwalterverträgen wird jedoch in der Regel nur ein monatliches Grundhonorar  vereinbart, das von jedem Eigentümer zu zahlen ist.
Mit diesen Honorar sollte der Verwalter in der Lage sein, seine Kosten zu decken und wirtschaftlich zu arbeiten.

Praxisfall: In einer WEG mit 26 Miteigentümern stand eine Verwalter-Neuwahl an.
Verschiedene Bewerber reichten Ihre Angebote ein. So auch der Verwalter H.
Er wusste, dass viele Wohnungseigentümer völlig unwissend in Bezug auf die Qualifikation der Verwaltertätigkeit und geneigt sind, dem “preiswertesten Bewerber”, also demjenigen Verwalter, der die geringsten, monatlichen Gebühren berechnet den Vortritt zu lassen.

Das Ziel des Verwalters H. war, die o.g. Eigentümergemeinschaft zu übernehmen.
Ködern wollte er sie mit einem für ihn wirtschaftlich unrentablen, extrem niedrigem,  Verwalterhonorar.
Bezüglich der Kompensation, also dem finanziellen Ausgleich, hatte der Verwalter genügend Erfahrung im Umgang mit Eigentümergemeinschaften und ihrer Unvoreingenommenheit.

Einmal entschlossen, sind diesem Verwalter alle Mittel recht.
So nimmt er üblicherweise über die Beiräte Kontakt zur Eigentümergemeinschaft auf.
Er möchte die Schlüsselpersonen, meist den Verwaltungsbeirat, näher kennenlernen.
Hierbei interessiert ihn vor allem, ob diese Personen Fachwissen  besitzen, naiv und manipulierbar sind.
Nicht selten lässt er sich die Namen der sich mitbewerbenden Verwalter nennen und ihre Konditionen (Verwalterhonorar).
Oder er besteht bei dem unerfahrenen Beirat darauf, gleich die kompletten Verträge der Konkurrenz einzusehen.
Hierbei geht er sehr manipulativ vor, “umgarnt” die Beiräte und apeliert an ihr Geltungsbewußtsein. Dabei schaut er sich ganz genau die Schlüsselpersonen der Eigentümergemeinschaft an. Er weiss, wenn er diese für sich gewinnen kann, werden ihm die übrigen Miteigentümer nicht in die Quere kommen.

Verwalter H. nutzt für seine Zwecke folgende Mittel:

1. Einholen von Infos zu den Konditionen der Mitbewerber
Nachdem er vom unbedarften, naiven Beirat diese Infos erhalten hat, schreibt er ein neues Angebot, das er erneut dem Beirat unterbreitet.

2. Erstellen einer “Entscheidungshilfe” zur Neuwahl des Verwalters
Damit auch die Dümmsten verstehen, welchen Verwalter sie zu wählen haben, belässt es Verwalter H. nicht dabei, sich nur als “preiswertester” Verwalter aufzustellen.
Nein, er erstellt eine Tabelle, in der alle sich bewerbenden Verwalter aufgeführt und entsprechend bewertet werden.
Diese “Entscheidungshilfe” darf Verwalter H. natürlich nicht als sein Werk ausweisen.
Nein, es wird durch den bereits voll und ganz “vereinnahmten” und hörigen Beiratsvorsitzenden als eine von ihm selbst erstellte Tabelle ausgewiesen.
Kurz vor dem Versammlungstermin, auf dem der neue Verwalter gewählt werden soll, wird diese Tabelle vom Beirat an alle Miteigentümer versendet.

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Auf Rückfragen unvorbereitet, kann Beirat W auf keinerlei Fragen zur Entstehung dieser Tabelle antworten. Weder bezüglich der Auswahl der Fragen, noch deren Gewichtung , noch bezüglich der ihm für diese Auswertung zur Verfügung stehenden vorliegenden Dokumente.
Kein Wunder – denn diese Tabelle stammt aus der Feder des sich bewerbenden Verwaltes H.. Verwaltungsbeiratsvorsitzender war zu feige, dies zuzugeben.

Verwalter XY stelle folgende Bewertungskriterien für eine neu zu wählenden Hausverwaltung zusammen (Punkte 1-10). Selbstredend erhielt er bei allen Fragen die höchste Punktzahl
* Berufliche Qualifikation des Verwalters
* Erfahrung im Wohneigentum
* Erfahrung mit WEGs vergleichbarer Größe
* Fortbildungsbereitschaft des Verwalters und seiner Mitarbeiter
* Funktioniert die Büroorganisation? Ist der Verwalter auch in Notfällen erreichbar?
* Ist eine geeignete und sichere Verwaltungsbuchführung und Zahlungsverkehr gewährleistet?
* Kann er auf Fragen klar und verständlich antworten?
* Liegen Referenzen vor?
* Ist der Vertragsinhalt verständlich und nachvollziehbar?
* Ist die Struktur der Honorare für Zusatzleistungen transparent und nachvollziehbar?
* Hat der Verwalter eine ausreichende Vermögensschaden Haftpflichtversicherung?
* Ist die Hausgeldabrechnung / der Wirtschaftsplan verständlich und nachvollziehbar aufgebaut?
* War Einsicht in die Belegordner möglich? Wie wurden sie geführt?
* Werden die Konten durch geeignete Kreditinstitute geführt?
* Werden die WEG-Versammlungen professionell durchgeführt?
* Werden gefasste Beschlüsse der WEG zeitnah umgesetzt?

Schauen wir uns die Fragen einmal genau an:

a) Auf Platz 1, also auch Priorität 1, befindet sich die Qualifikation des Verwalters.
Viele Menschen, die in anderen Berufen nicht Fuß fassen konnten, als Verwalter. Oder auch ehemalige Hausmeister, Hilfsarbeiter usw.
Hier scheint der sich bewerbende Verwalter H. punkten zu wollen. Denn: er ist “Diplom Betriebswirt” , trägt diesen Titel mit stolz, der ihm an der Universität einer Landeshauptstand verliehen wurde. Weiter gab er vor, hatte er – im Gegensatz zu den Mitbewerbern – auch bei einer bekannten Vereinigung der Haus- und Grundeigentümer gearbeitet.
Mehr Qualifikation geht nicht, würde man sagen.

Wenn denn nicht alles erfunden gewesen wäre!
Einen akademischen Titel “Diplom Betriebswirt” hatte er n i e  erworben. Und bei der Vereinigung der Haus- und Grundeigentümer hatte er auch n i e  gearbeitet.
Nein, er hat nach der Hauptschule noch die Handelsschule besucht und dann eine private Schule, in der man ihm die Grundzüge des Wirtschaftslebens beibrachte.
Insgesamt 13 Schuljahre. Inklusive “Studium und Diplom”.
Dass dieser Hochstapler sich erdreistet, sich mit seinem erfundenen, akademischen Titel über die Mitbewerber zu stellen,  zeigt wie schräg dieses Hirn tickt.
Denn ja, die Punktebewertung zeigte es:
In der von ihm selbst erstellten Bewertungstabelle wurde die “Qualifikation des Verwalters” mit 7 Punkten je Mitbewerber – und 10 Punkten für ihn selbst benotet!

b) Fragen, die zu diesem Zeitpunkt und von einem Externen nicht zuverlässig beantwortet werden konnten:
* Fortbildungsbereitschaft des Verwalters und seiner Mitarbeiter
* Funktioniert die Büroorganisation? Ist der Verwalter auch in Notfällen erreichbar?
* Ist eine geeignete und sichere Verwaltungsbuchführung und Zahlungsverkehr gewährleistet?
* War Einsicht in die Belegordner möglich? Wie wurden sie geführt?
* Werden die WEG-Versammlungen professionell durchgeführt?
* Werden gefasste Beschlüsse der WEG zeitnah umgesetzt?

c) Allgemeinplätze – ohne ausschlaggebende Bedeutung für die Qualität eines Verwalters
* Kann er auf Fragen klar und verständlich antworten?
* Liegen Referenzen vor?
* Ist der Vertragsinhalt verständlich und nachvollziehbar?
* Werden die Konten durch geeignete Kreditinstitute geführt?

d) Fragen zum Verwaltervertrag und zu Abrechnung, die der naive, vereinnahmte Beirat aufgrund seines fehlenden Fachwissens nicht beurteilen konnte.
* Ist die Struktur der Honorare für Zusatzleistungen transparent und nachvollziehbar?
* Hat der Verwalter eine ausreichende Vermögensschaden Haftpflichtversicherung?
* Ist die Hausgeldabrechnung / der Wirtschaftsplan verständlich und nachvollziehbar aufgebaut?

Wen wundert es da, dass Verwalter XY bei allen Fragen die höchste Punktzahl erhielt und mit insgesamt 161 Punkten die Konkurrent mit 137 und 147 Punkten weit abschlug.
Glückwunsch!
Wie wichtig die oben erwähnten “Honorare für Zusatzleistungen” für Verwalter XY sind, wird noch gezeigt werden….

3. Hauptsache preiswert
Mit niedrigen Verwaltergebühren versucht Verwalter H. die Konkurrenz auszustechen.
Ein normales Verwalterhonorar darf gut und gerne pro Wohneinheit 25-35 € zzgl. MwSt. ausmachen.
Da Verwalter H. jedoch die Konditionen der Mitbewerber vorlagen, passte er sein Honorar nach unten an – sein monatliches Honorar, wohl gemerkt, nicht da das “Honorar für Zusatzleistungen”, das ihm so wichtig war, das das Verständnis und die Struktur dieses Honorars für Zusatzleistungen “transparent und verständlich” sein sollten.

Dass es ihm darum ging immer u n t e r  den Preisen der Konkurrenz zu liegen, verdeutlicht der Passus im Verwaltervertrag, der sich auf die Gebühren des Garageneigentümers beziehen. Hierzu lagen Verwalter H. wohl keine Angaben von Seiten der Konkurrenz vor, so dass er sich wie folgt behalf:
Honorar für die Garageneinheiten: „bisherige Konditionen abzüglich 7,5 % (!!)
Will heißen: egal was kommt, Verwalter H. ist der Preiswerteste!

Aus einer anderen Wohnungseigentümergemeinschaft ist bekannt, dass sich Verwalter H., der sich auch dort bewarb, bei dem Verwalterhonorar für die Wohneinheiten sogar auf sehr niedrigen Tarife wie 13 und 15 € auswich. Da diesem Verwalter bereits sein schlechter Ruf vorauseilte, hatte er das Honorar immer weiter nach unten gesetzt: er wollte unbedingt diese Eigentümergemeinschaft übernehmen – koste es was es wolle.

Kompensation des Discount-Verwalterhonorars durch “Honorar für Zusatzleistungen”.
Auszug aus der Abrechnung einer WEG die von Verwalter H. betreut wurde:

Rg. Kopierkosten (nicht prüfbar): 151,72 €
Rg. Portokosten (nicht prüfbar): 332,00 €
Rg. Adress-und Namenslisten für die Stadtsparkasse: 33,41 €
Rg. Bearbeitung Rechtsfälle (welche?): 99,96 €
Rg. „außerordentliche WEG-Vers. (begründet in seiner Kündigung!): für 2 Minuten Anwesenheit seiner beiden Mitarbeiter: 217,17 €
Rg. Beantragung Gläubiger-ID für SEPA:  29,75 €
Rg. für Notruf :  ca 100 €
Weiter gab es zahlreiche, unnötige Kosten in einer Gesamthöhe von mehreren Tausend Euro.

4. Vergraulen von Mitbewerbern
Nach einem “informativen” Telefonanruf des Verwalters bei einem Mitbewerber springt dieser “spontan” ab.
Nachdem er selbst gekündigt hatte, wollte er der WEG alle Steine diese Welt in den Weg legen und rief – wiederum – die sich bewerbenden Neu-Verwalter an und erzählte Negatives und Unkorrektes zu dieser WEG.

5. Täuschung der Miteigentümer in der Versammlung zur Wahl des neuen Verwalters
Dass der von Verwalter H. vergräuelte Mitbewerber absprang wird wochenlag vertuscht.
Erst in der Versammlung zur Verwalterneuwahl gibt der “vereinnahmte” Beiratsvorsitzende bekannt, dass einer der Bewerber “überraschend” und “kurzfristig” (!) abgesprungen war.
Wahr ist, dass sich der Mitbewerber bereits 5 Wochen zuvor zurückgezogen hatte, nach dem Telefongespräch mit dem Mitbewerber XY.
In dieser Zeit, also in diesen 5 Wochen, hatte der Beiratsvorsitzende mehrere Schreiben zur anstehenden Verwalter-Neuwahl zugesendet. Es hätte so die Möglichkeit bestanden, schon zu diesem Zeitpunkt mitzuteilen, dass sich die Anzahl der Bewerber auf 2 reduziert hatte.
Dies war aber vom sich bewerbenden Verwalter H. ungewünscht.
Grund: in der Regel sollen 3 Bewerber zur Wahl stehen. Wäre bekannt geworden, dass nur noch 2 Bewerber vorhanden waren, hätte ggf. jemand einen “Ersatz-“Verwalter als Kandidat vorgeschlagen.
Dies durfte nicht sein, da dies die Erfolgschancen des selbsternannten “Verwalter Diplom Betriebswirts” schmälerten.

Angesprochen, wie es sein kann, dass er behauptet habe, der Mitbewerber hätte sich “kurzfristig” zurückgezogen – wenn dies doch 5 Wochen her war – antwortete der Beiratsvorsitzenden ausweichend, es habe sich alles “überschnitten”.
Wieder eine weitere Lüge in diesem Lügengerüst… in dem der Beiratsvorsitzenden, dessen Aufgabe es ist, sich für die  Belange der Miteigentümer einzusetzen, eine sehr unrühmliche Rolle spielt…

Vorteil: von 3 bleiben nur noch 2 Bewerber. dh. es bleibt nur ein Mitbewerber, den Verwalter H. ausstechen muss. Dies schafft er mit Unterstützung des Beiratsvorsitzenden und seinen anscheinbar unschlagbar preiswerten Honorarvorstellungen.

Epilog:
Der Verwalter kündigte, als er merkte, dass sich einige Miteigentümerinnen nicht alles gefallen liessen. Der neue Beirat bestand aus drei Frauen, die nicht gewillt waren, das Spiel ihres Vorgängers weiterzuführen.
Entsprechend seinem Charakter handelte dieser Verwalter, so dass es nach seinem Abgang zu einer Schadensersatz-Klage gegen ihn kam. In diesem Zusammenhang wurde auch festgestellt, dass er Rechnungen zweimal erstellte, die er einerseits gegenüber einzelnen Miteigentümern abrechnete, anderseits gegenüber der WEG als ganzes.
An der Klage gegen diesen Verwalter beteiligten sich alle Miteigentümer, mit Ausnahme des o.g. ehemalige Beiratsvorsitzende, der an der Verwalterwahl unter Vortäuschung falscher Tatsachen aktiv beteiligt war.

Heute ist dieser ehem. Beiratsvorsitzender erneut Beirat. Er verdankt dies einem neuen, eider noch unseriöseren Verwalter, der in ihm einen willkommenen Unterstützer gefunden hat….

Das Ausmaß der Unregelmäßigkeiten des neuen Verwalters stellt die Vergehen des o.g. Verwalters mehrfach in den Schatten….

 

 

Waiblinger Kreiszeitung: Hausverwalterpleite – Verteidiger rüffelt Beiräte

Die Waiblinger Kreiszeitung schreibt:


Waiblingen/Stuttgart. Drei Jahre und zehn Monate Gefängnis hat die Staatsanwältin für den angeklagten Ex- Hausverwalter Thomas Schreiber gefordert. Mit ungläubigem Lachen und Zwischenrufen haben Zuschauer das Plädoyer des Verteidigers quittiert. Dieser attestierte Schreiber, der die Wohnungseigentümergemeinschaften letztlich um 900 000 Euro gebracht hat, ein Helfersyndrom. Den Beiräten warf er „gewaltige Unterlassungen“ und Versäumnisse vor.

 
Drei Jahre und zehn Monate Gefängnis für den 66-jährigen früheren Geschäftsführer der Haus und Grund Verwaltungs GmbH, der Gelder von 73 Wohnungseigentümergemeinschaften veruntreute sowie Kontoauszüge und Schecks fälschte, hat die Staatsanwältin am Mittwoch vor dem Landgericht gefordert. Schreiber habe sich der Untreue und der Urkundenfälschung strafbar gemacht und einen riesigen Schaden angerichtet. Mit gravierenden Folgen für die Geschädigten: Die WEGs hätten nicht nur Gelder nachschießen müssen. Betroffene hätten auch von gesundheitlichen Problemen und Existenzängsten berichtet. Für den mitangeklagten Sohn hielt die Staatsanwältin wegen Beihilfe zur Untreue eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten für angemessen. Dieser habe Bescheid gewusst und das Vergehen geduldet. „Er handelte vorsätzlich und er hat bewusst die Augen verschlossen.“

Als Grund für die Veruntreuung hatte der geständige Angeklagte bereits am ersten Verhandlungstag finanzielle Probleme mit seiner zweiten Firma angegeben. Die Firma, die zu dem Zeitpunkt von seinem mitangeklagten Sohn geleitet wurde, war schwer angeschlagen. Was letztlich mit den Geldern geschehen ist, sei aber nicht erwiesen, so nun die Staatsanwältin. Nach Angaben einer Zeugin habe Schreiber nicht im Luxus gelebt. Seine Frau sei eine „schwäbische Hausfrau und kein Luxusweib“. Und ob das Sportboot des Sohnes von diesem Geld bezahlt wurde, könne nicht erwiesen werden. Strafmildernd wertete die Anklägerin die Geständnisse von Vater und Sohn. Zudem seien beide nicht vorbestraft.

„Was war mit den Beiräten, die zur Kontrolle berufen waren?“

Auf die umfassenden Geständnisse verwies auch Schreibers Verteidiger. In Fällen wie diesem habe es das Gericht häufig mit schweigenden Angeklagten zu tun. Sein Mandant habe aber alles auf seine Kappe genommen und sogar Dinge eingeräumt, die gar keine Straftaten waren. „Das entspricht der Persönlichkeit meines Mandanten.“ Schreiber, der sich auch für Rettungshundevereine engagiere, habe ein Helfersyndrom. Wenn er keine krummen Touren mache, sei er ein geeigneter Hausverwalter gewesen, aber kein guter Unternehmer und Flachdachsanierer, so der Anwalt mit Blick auf Schreibers zweite Firma, die auf wackeligen Beinen gestanden habe. Angesichts der Straftaten, die sich wie ein Ei dem anderen gleichten, müsse man sich fragen, wie das so lange gutgehen konnte. Am Ende sei die Geschichte wie ein Kartenhaus zusammengefallen. „Was war mit den zahlreichen Beiräten, die zur Kontrolle berufen waren?“, fragte der Verteidiger. Betroffen seien zig WEGs, deren Beiräte allesamt den Auftrag hätten, dem Verwalter auf die Finger zu gucken und die Belege zu prüfen. Das scheine nicht in einer einzigen WEG der Fall gewesen zu sein. „Wer so blöd rangeht, braucht sich nicht zu wundern“, sagte der Anwalt. „Hier sind gewaltige Unterlassungen und Versäumnisse passiert.“

Schreiber sei ein gescheiterter Unternehmer und Vater, der von ein paar Hundert Euro Rente leben müsse und eine kranke Frau habe. „Man steht vor einem Scherbenhaufen. Da sind drei Jahre und zehn Monate nicht richtig“, befand der Anwalt. Sein Vorschlag: zwei Jahre und neun Monate. Acht Monate davon wollte er als bereits vollstreckt erklären lassen, was unter Umständen möglich ist, wenn eine „rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung“ vorliegt – das Verfahren also schneller hätte abgewickelt werden müssen. Ob das Gericht dieser Einschätzung folgt, bleibt abzuwarten.

Der Anwalt des Sohnes verzichtete auf einen Antrag, er folgte der Einschätzung der Anklage. Das Schlusswort blieb Thomas Schreiber. Es tue ihm außerordentlich leid, sagte er. „Wirtschaftlich war ich nie der Begünstigte. Ich entschuldige mich in vollem Umfang.“

Appell des Richters

„Reißen Sie sich zusammen“, appellierte der Richter an die Zuschauer angesichts zahlreicher Bemerkungen und Gelächters. Eine ganze Anzahl Betroffener war zur Verlesung der Plädoyers der Staatsanwältin und der beiden Verteidiger gekommen und hatte zum Teil sichtlich Mühe, sich zurückzuhalten. „Es ist die Aufgabe des Verteidigers, für seinen Angeklagten das Beste rauszuholen. Das würden Sie sich auch wünschen, wenn Sie hier stehen würden“, so der Richter. „Also halten Sie sich zurück.“

Das Urteil wird am 18. Oktober 2016 verkündet.

 

Text von Jutta Pöschko-Kopp, Waiblinger Kreiszeitung, 13.10.2016

Bonner Rundschau: Sparbücher manipuliert – Verdacht der Untreue gegen Hausverwalter

Die Bonner Rundschau schreibt:


Bonn/Rhein-Sieg-Kreis –
Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) aus Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis erheben schwere Vorwürfe gegen ihren Hausverwalter. Das im Rhein-Sieg-Kreis ansässige Immobilienunternehmen soll Sparbücher manipuliert haben, auf denen Rücklagengelder angelegt waren.

Das Siegburger Amtsgericht hat einer WEG aus Sankt Augustin nun in einem Urteil recht gegeben. Sie konnte laut Gerichtssprecher Philipp Prietze beweisen, dass der Hausverwalter ihr Sparbuch, das einen Betrag von 163 000 Euro aufweisen sollte, auch einer anderen WEG als Rücklagenkonto präsentiert hatte. Bis das Geld bei Gericht hinterlegt sei, pfände das Gericht sämtliche Vermögenswerte des Mannes, dazu zählten auch alle bekannten privaten Girokonten, die auf seinen Namen laufen.

Wie ein Eigentümer aus Bonn der Rundschau sagte, habe seine Wohnungseigentümergemeinschaft schon im November die Offenlage ihrer Rücklagen gefordert, weil sie ihr bestehendes Treuhandkonto in ein sogenanntes offenes Fremdgeldkonto umwandeln wollte; eine solche Umwandlung empfiehlt beispielsweise der Verein „Wohnen im Eigentum“, damit Gesellschafter auf Wunsch jeder Zeit den Kontostand einsehen können. Vier Sparbücher in Kopie habe der Unternehmer daraufhin vorgelegt, „aber ich habe sofort gesehen, dass sie gefälscht waren“, erklärte der Eigentümer.

Mittlerweile hat er als Privatmann Anzeige wegen Veruntreuung bei der Staatsanwaltschaft erstattet. Fred Apostel, Sprecher der Staatsanwaltschaft, bestätigte der Rundschau, dass gegen den Hausverwalter „mehrere Anzeigen wegen Veruntreuung erstattet wurden, die nun geprüft werden“.

Der Vorwurf des Bonner Wohnungseigentümers: Auf dem Sparbuch der 86 Eigentümer seiner Gesellschaft müssten fast 150 000 Euro liegen, tatsächlich habe es aber seit März 2012 keine Einzahlungen mehr gegeben, außerdem sei es offensichtlich so, dass die im Sparbuch vermerkte Adresse des verwalteten Gebäudekomplexes einfach überklebt wurde. „Das gleiche Konto mit der gleichen Nummer wurde auch anderen als Rücklagengeld präsentiert.“

Die Bonner Eigentümergemeinschaft hat am Donnerstagabend den Hausverwalter in einer außerordentlichen Versammlung abberufen und einen neuen Verwalter bestimmt, der zum 1. Januar 2014 dort die Geschäfte führen wird. Dieses Vorgehen wird mit einem Vertrauensbruch durch den jetzigen Hausverwalter begründet.

„Wohnen im Eigentum“ hatte in der vergangenen Woche betroffene Eigentümer zu einer Informationsveranstaltung eingeladen (siehe Kasten). Nach Auskunft des Pressesprechers Thomas Münster hätten rund 60 Teilnehmer den Weg in den Universitätsclub gefunden. „Es spricht einiges dafür, dass hier etwas faul ist“, sagte er gegenüber der Rundschau.

Der Hausverwalter selbst sieht hinter den Vorwürfen eine Kampagne, „die mein Leben zerstören soll“. Er wolle aber weiterhin kämpfen, sagte er. Wegen Rufmord hätten seine Anwälte Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen unbekannt erstattet. Sämtliche Sparbücher aller von ihm verwalteten Wohnungen seien ordnungsgemäß bei der Sparkasse Köln/Bonn hinterlegt. „Ich habe den Prozess in Siegburg nur verloren, weil meine Bank mir die Sparbücher nicht aushändigt.“

Eine Sprecherin der Sparkasse Köln/Bonn verwies auf die Verschwiegenheitspflicht und sagte, dass die Sparkasse keine Fragen zum konkreten Fall beantworten werde. „Wir verstehen aber die Verunsicherung, die bei Wohnungseigentümergemeinschaften eingetreten ist, die ihr Wohnungseigentum von einer Bonner Hausverwaltung betreuen lassen.“ Die Sparkasse kooperiere mit den ermittelnden Behörden.

Laut einiger Eigentümer habe das Geldinstitut ihnen mitgeteilt, dass die Sparkasse die auf den Namen des Hausverwalters laufenden Sparbücher mittlerweile eingefroren habe. Der Verwalter selbst sagte, er habe auf die Konten keinen Zugriff mehr und er habe Schwierigkeiten, Angestellte und Mitarbeiter zu bezahlen, aber die Sparkasse habe ihm weder schriftlich gekündigt noch sich sonst in irgendeiner Weise schriftlich geäußert.

Unklar ist, wie viel Geld auf welchen Konten gelagert ist. Ein anderer Verwalter, der von der unzufriedenen Bonner WEG mit der Prüfung ihrer Unterlagen beauftragt worden war, sagte der Rundschau: „Das steht in den Sternen“. Er gehe davon aus, dass der beschuldigte Hausverwalter etwa 2500 bis 3000 Wohnungen in Bonn, Rhein-Sieg-Kreis und dem Umland betreue, die bei einer möglichen Insolvenz nur schwer aufzufangen wären.

 

Text von Bonner Rundschau, Philipp Königs, 20.12.2013
– Quelle: https//www.rundschau-online.de/2727132 ©2017

Hausverwalter-Geschäftsführer prellt Kunden um Millionen

Die Märkische Allgemeine schreibt:


In Michendorf sorgt ein mutmaßlicher Fall von Untreue für Wirbel. Der 2. Geschäftsführer der SRS Hausverwaltungs GmbH soll Kunden der Gesellschaft um einen Millionenbetrag geprellt haben. Er soll von Rücklagekonten der Wohnungseigentümer, deren Quartiere die SRS verwaltet, Geld abgehoben und für eigene Zwecke verwendet haben.

Die SRS Hausverwaltungs GmbH hatte auch mehr als 70 Wohnungen der Gemeinde Michendorf verwaltet. Die Kommune hat den Vertrag inzwischen gekündigt.

Der 2. Geschäftsführer der SRS Hausverwaltungs GmbH soll Kunden der Gesellschaft um einen Millionenbetrag geprellt haben, indem er über Jahre Geld von Rücklagekonten der Wohnungseigentümer abhob und für sich verwendete. Laut Anwalt Markus Thewes geht die Firma von einer Schadenssumme in siebenstelliger Höhe aus. Der Betrag könne aber noch nicht genau beziffert werden, sagte Thewes, der die SRS vertritt, die gegen den Geschäftsführer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft einreichte. Bei der Polizei sind weitere Anzeigen von Eigentümern eingegangen. Betroffen sind etwa . Die SRS verwaltet 300 bis 400 Wohnungen vorwiegend in Michendorf.

Geplündert wurden Konten, auf denen Eigentümer Rücklagen für die Werterhaltung der Gebäude gebildet haben. Das Geld war für Instandsetzungen – etwa für Dachreparaturen – gedacht. Auch von Girokonten, über die Betriebskosten abgerechnet werden, soll Geld abgezweigt worden sein. Der Beschuldigte hatte Zugriff auf Konten und soll auch die Buchführung der Firma gemacht haben. Andeutungen im Ort, wonach er spielsüchtig sein soll, ließen sich am Dienstag nicht bestätigen.


Insolvenzantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit

Die mutmaßliche Veruntreuung von Kundengeld bringt auch die SRS in Schwierigkeiten. Sie stellte gestern Insolvenzantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit. Geschehen sei das vor dem Hintergrund, dass Eigentümer ihre Zahlungen für die Verwaltung ihrer Wohnungen eingestellt haben. Betroffene waren zuvor von der SRS in einem Brief über den Untreue-Verdacht informiert worden. „Wir sind bestrebt, die Geschäfte der SRS-Hausverwaltungs GmbH fortzuführen und Ihr Vertrauen zurückzugewinnen. In diesem Zusammenhang möchten wir Ihnen mitteilen, dass auch wir über die Ereignisse extrem bestürzt sind“, heißt es darin.

Im Brief ist auch die Rede davon, dass der Beschuldigte große Teile der Kontoauszüge und sonstige Unterlagen im Original an sich genommen und damit die Aufklärung erschwert habe. Er soll die Unterlagen aber inzwischen ausgehändigt haben. Seine Abberufung als Geschäftsführer scheiterte bisher, weil weder er noch sein Anwalt zur dafür einberufenen Gesellschafterversammlung erschienen. Nun ist ein zweiter Termin diese Woche anberaumt, bei dem er auch in Abwesenheit abberufen werden kann.

 
Gemeinde Michendorf gehört zu Geschädigten

Zu den Geschädigten gehört die Gemeinde Michendorf, die mehr als 70 Wohnungen von der SRS verwalten ließ. „Wir haben den Vertrag außerordentlich gekündigt und neu ausgeschrieben“, sagte Bürgermeister Reinhard Mirbach (CDU). Die Kommune stellte Strafanzeige und schrieb alle Mieter an, die Miete auf ein Gemeindekonto zu überweisen. Die Kämmerin sichtet mit einem Anwalt derzeit von der SRS angeforderte Unterlagen, um den Schaden zu ermitteln.

Von Jens Steglich, Märkische  Allgemeine, 02.08.2016

Veruntreuung durch WEG-Verwalter? Warnzeichen erkennen, gezielt handeln, Schäden minimieren

Ein Beitrag des Verbraucherschutzvereins Wohnen im Eigentum e. V. für Wohnungseigentümerlogo-wohnen-im-eigentum

Veruntreuung der Gelder einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) durch ihre Verwaltung kommt vor, tatsächlich selten, aber immer wieder. Weil niemand damit rechnet und damit rechnen will, bemerken die Eigentümer den Ernstfall in der Regel zu spät und reagieren zu langsam. Das vergrößert den Schaden unnötig.
Dieses Infoblatt hilft, eine Veruntreuung frühzeitig zu erkennen und dann rasch und gezielt zu handeln.

Drei allgemeine Hinweise vorab:
Beratung: Die kostenlose telefonische Rechtsberatung steht Mitgliedern von wohnen im eigentum zur Verfügung.
Rechtsanwalt: Oft wird anwaltliche Unterstützung sinnvoll sein.
Falls einzelne Eigentümer oder Beiräte die Initiative zur Anwaltsbeauftragung ergreifen, darauf achten, dass möglichst ein formeller Eigentümerbeschluss die Übernahme der Kosten durch die Wohnungseigentümergemeinschaft sicherstellt.
Notbehelf bei akutem Handlungsbedarf: Mehrere Eigentümer vereinbaren die gemeinsame Kostentragung, falls die WEG die Kosten nicht nachträglich
übernimmt.
Formulierungen: Sachlich bleiben! Es geht hier um schwere Vorwürfe, auch um Straftaten.
Deshalb muss mit massiver, auch juristischer Gegenwehr gerechnet werden. Davon sollte niemand sich abschrecken lassen, jeder Eigentümer hat das Recht, sein Eigentum zu schützen.
Aber bei den Formulierungen empfiehlt sich eine gewisse Zurückhaltung: Vermutungen sollten nicht als Tatsachen hingestellt, auch bei begründetem Verdacht der Verwalter nicht als Straftäter bezeichnet werden.
Also Formulierungen wählen wie: „Es spricht viel dafür, dass …“, „nach den bekannten Informationen muss befürchtet werden, dass …“, „es könnte sein, dass …“

Warnzeichen:
Unregelmäßigkeiten können auf Schwierigkeiten der Verwaltung zu einem geordneten Geschäftsablauf hinweisen, aber auch auf Verschleierungsversuche: beides sind Gründe für höchste Vorsicht. Anzeichen dafür:

· Die jährliche Eigentümerversammlung findet erst sehr spät im Jahr oder gar nicht statt, eine Versammlung pro Jahr ist Minimum (§ 24 Abs. 1 Wohnungseigentumsgesetz).

· Die Verwaltung beruft eine Eigentümerversammlung nicht ein, obwohl das mehr als ein Viertel der Eigentümer verlangt hat (§ 24 Abs. 2 Wohnungseigentumsgesetz).

· Fragen auf der Versammlung werden nur ausweichend beantwortet, die Frager abgefertigt.

· Die vorgelegte Jahresabrechnung ist unübersichtlich oder unklar.
Allerdings beweist selbst eine ordentliche Abrechnung – das hat die Erfahrung gezeigt – nicht immer, dass sie
inhaltlich richtig ist und dass in der Abrechnung angegebene Bankkontenstände mit der Wirklichkeit übereinstimmen. So ist es schon vorgekommen, dass in der Jahresabrechnung unterschiedliche Zinserträge – das ist steuerlich relevant – ausgewiesen wurden im
Vergleich zu den Kontoauszügen der Bank.

· Die von der Verwaltung vorgelegte Jahresabrechnung, die Gesamtabrechnung, die Einzelabrechnungen und die weiteren Aufstellungen sind erkennbar nicht aus einem Guss von einem EDV-Verwaltungsprogramm erstellt worden. Moderne professionelle Buchungssysteme für Verwalter lassen an der Gestaltung der Abrechnungen etc. erkennen, mit welchem Programm sie erstellt wurden.
Das zeigt zum Beispiel die Kopf oder Fußzeile. Lässt sich kein einheitliches „Layout“ oder keine einheitliche Gliederung oder Struktur bei einer Abrechnung oder Aufstellung erkennen, spricht vieles dafür, dass die Abrechnung nicht direkt oder nicht vollständig dem Verwalter-Abrechnungsprogramm entstammt. Dies ist ein möglicher Hinweis auf Manipulationen, die durch solche Programme zumindest erschwert werden.

· Die Jahresabrechnung ist unvollständig, es fehlen etwa Kontostände von WEG-Sparbüchern oder den Bankkonten.

· Intransparenz von Zahlungsvorgängen. Beispielsweise werden Handwerkerrechnungen nicht direkt von den WEG-Konten überwiesen, sondern laufen über andere Konten. Ein Problem kann hier die Intransparenz von Online-Sammelüberweisungen (oder
-lastschriften) sein. Hier werden mehrere Überweisungen zusammen ausgeführt, weil günstiger und einfacher.
Auf dem Kontoauszug ist dann nur die Gesamtsumme vermerkt, die Zahl der Posten und die Bezeichnung „Sammelüberweisung“.
Wohin die einzelnen Beträge überwiesen werden, ist dem Kontoauszug nicht zu entnehmen, nur der Kontrolliste des Online-Banking-Programms. Diese muss im Ordner der Verwaltung dem Original-Bankenauszug angehängt werden.

· Verschiebebahnhof Umbuchungen: Geld wird zwischen mehreren WEG-Konten hin und hergebucht.
Hintergrund: Zur Vertuschung fehlender, unterschlagener Gelder schieben veruntreuende Verwalter Geldbeträge zwischen den Konten mehrerer von ihnen verwalteter WEGs oder zwischen ihren eigenen Geschäfts- und Privatkonten und einer WEG hin und her.
So erreichen sie, dass die Konten zu bestimmten Stichtagen einen korrekten Kontostand ausweisen, obwohl das Geld tatsächlich nicht mehr da war.

· Anfragen werden schleppend, mit abstrusen Aussagen oder gar nicht beantwortet oder bearbeitet.

· der Verwalter verweigert die Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen oder legt sie nur unvollständig und/oder nicht im Original vor. Die Einsicht in den Räumen der Verwaltung kann jeder Eigentümer verlangen, · der Verwalter gibt die Eigentümerliste mit Adressen nicht heraus, die jedem Eigentümer zusteht.

· der Verwalter ist ständig unerreichbar oder lässt sich verleugnen.

· alle unklaren Vorgänge, die die Verwaltung nicht zufriedenstellend erklären kann.

 

270.000 € aus Rücklage der Wohnungseigentümer verschwunden

Nachdem vor einem Jahr in München Eigentümer um über eine Millionen € durch eine Hausverwalterin geschädigt wurden, kam es jetzt zu einer neuen Ausplünderung um rund 270.000 € bei einer anderen Wohngemeinschaft durch eine bisher unbescholtene andere Hausverwaltung.
Auch in diesem Falle ist das Geld weg und wird selbst dann, wenn die dafür verantwortliche Person wegen Untreue verurteilt sein wird, den Eigentümern vermutlich nicht ersetzt werden.
Immer wenn diese Fälle publik werden, ist das Gezetere der Eigentümer für wenige Wochen groß.
Nach wenigen Wochen sind die Presseberichte in Vergessenheit geraten und die Laxheit bei der Hausverwalter-Kontrolle geht wie gewohnt weiter.

Man kann sich nur an dem Kopf fassen, wenn man wie Hausgeld-Vergleich e.V. fast täglich mitbekommt, dass die Masse der Eigentümer vollkommen desinteressiert am Verbleib ihres Geldes und an der Art der Verwendung sind.
Man legt keinen Wert auf die Ausweisung aller Kontostände der WEG-Konten in der Jahresabrechnung.
Der Mehrheit der Eigentümer ist unbekannt, dass die Rechtssprechung aus guten Grunde die Angabe der Kontobestände per 1.1. und 31.12. verlangt, da nur dann eine Schlüssigkeitsprüfung der Jahresabrechnung möglich ist.

Für die Verfügung des Verwalters auf die WEG-Konten werden keine Beschränkungen gesetzt, wie z.B. zweite Unterschrift des Beirats oder eines anderen sachkundigen Eigentümers bei Ausgaben ab einer bestimmten Größenordnung.
Beiräte oder Eigentümer prüfen häufig nur „Kopien?“ der Originale und lassen sich damit von der Hausverwaltung abspeisen.

Auf zwischenzeitliche Kontrollrechte der Kontostände direkt bei der Bank verzichtet man.
Bei den Energiebetrieben oder Handwerkerfirmen wird nie nachgefragt wird, ob die erforderlichen Zahlungen von der Hausverwaltung pünktlich eingehen.
Auf gelegentliche Zwischenprüfungen unabhängig von der Jahresabrechnung wird verzichtet.
Gegenkontrollen zu Angeboten gibt es nicht.

Gewissenhafte und vorsorgliche Eigentümer, die derartiges z.B. über Beschlussfassungen fordern, werden statt dessen von der Mehrheit wie Lesewesen aus einer unbekannten Welt beäugt, häufig verspottet, der Lächerlichkeit preisgegeben und schließlich „platt gemacht“.
Wie dumm muss man eigentlich sein, um nicht zu begreifen, dass bewährte  Kontrolleinrichtungen der Wirtschaft auch im Wohngemeinschaften Einzug finden sollten.
Selbstverständlich wird man dadurch nicht die absolute Sicherheit erreichen. „Das bisherige System der verbreiteten Arglosigkeit begünstigt die Selbstbedienung einer Hausverwaltung“, wie ein Staatsanwalt zutreffend den Zustand bei
der Wohnungseigentumsverwaltung beurteilte.

Wer weder Zeit und noch Intelligenz zur Prüfung der Verwendung seines Geldes investieren will und sogar noch die wenigen kritischen und engagierten Miteigentümer behindert, der sollte sich nicht wundern, wenn ihm irgendwann auch Geld fehlt.

Mietverwaltung: je später die Mietzahlung – desto geringer die Nebenkosten?

Verwalter verbucht ausstehende Kaltmiete – statt auf das Konto der Kaltmiete – auf das Konto der Nebenkostenvorauszahlung und schädigt durch diese fehlerhafte Zuordnung den Vermieter.

Praxisbeispiel:

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oder anders dargestellt:

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D.h. statt einer Soll-Vorauszahlung von 1.657 € wurden nur 1.487,05 € gezahlt.
Dieser Betrag wird später der zu erstellenden Nebenkosten-Abrechnung zugrundegelegt.
Es ist zwar zu bemängeln, dass nicht der vereinbarte Betrag von insges. 1.657 € gezahlt wurde – doch noch ist dem Vermieter kein Schaden entstanden.

Ein Schaden entsteht nur, wenn Beträge aufgeführt werden, die nicht in dieses Konto “Nebenkostenvorauszahlung” gehören, dort aber gutgeschrieben werden.
Wie z.Z. die Nachzahlung einer säumigen Kaltmiete aus dem Vorjahr.

mietschulden-vorjahr

Dieser Zahlungseingang in Höhe von 205,35 € hat im Konto Nebenkosten-Vorauszahlung nichts zu tun und wird dem Mieter zu Unrecht gutgeschrieben.
Als Nebenkostenvorauszahlung wurden später 1.692,40 € angesetzt – statt 1.487,05 €
Den Schaden trägt der Vermieter.

Empfohlene Maßnahmen:
Auch bei einer beauftragten Mietverwaltung, die den Vermieter eigentlich entlasten soll, soviel wie möglich prüfen.

Aktuell: zweigte Hausverwalter 85.000 € vom WEG-Vermögen ab?

general anzeiger bonn

02.09.2016 Siebengebirge. Ein Hausverwalter aus Bonn soll von Konten einer Bad Honnefer Wohnungseigentümergemeinschaft 85.900 Euro auf sein eigenes Konto abgezweigt haben. Dieser ist aber nur bereit, 75.000 Euro zurückzuzahlen.

Während er einräumt, 75.000 Euro zu Unrecht von den Konten der Gemeinschaft abgebucht zu haben, will er die übrigen 10.900 Euro nicht zurückzahlen. Hierbei handle es sich um Versicherungsprämien, die der Verwalter gegenrechnen und in Abzug von der Gesamtschuld bringen will. Warum er das Geld abzweigte, sagte der Mann nicht.

Letztendlich setzte sich der Anwalt der Wohnungseigentümer mit seinem Antrag auf ein Teilanerkenntnisurteil durch, wonach der Hausverwalter 75.000 Euro plus Zinsen zahlen muss. Am 23. September wird weiterverhandelt.

Ob womöglich weitere WEG betroffen sind, ist noch unklar. Fest steht, dass der Staatsanwaltschaft mehrere Anzeigen gegen den Bonner vorliegen. (Author: Axel Vogel, General Anzeiger Bonn)