Zwingend notwendig: Ausweis von Anfangs- und Endbestand der Rücklagen der Wohnungseigentümergemeinschaft
Eine Darstellung auf der Jahresabrechnung ausgewiesene Instandhaltungsrücklage sollte das Vermögen der Eigentümergemeinschaft verständlich und nachvollziehbar ausweisen.
Dies ist in der unten stehenden Darstellung n i c h t der Fall.
Auszug aus der Hausgeldabrechnung eines Eigentümers eine WEG:
– die jährliche Zuführung zur Rücklage beträgt in dieser WEG 25.000 €.
– darunter werden die Ausgaben für die Instandhaltung und weitere Kleinbeträge ausgewiesen.
– der Endbestand der Rücklage beträgt 143.852,06 €.
Doch es fehlt der Anfangsbestand.
Wie hoch er ist bleibt in dieser Darstellung vollkommen ungeklärt!
Was hindert den Verwalter diesen Anfangsbestand auszuweisen?
In dieser Wohnungseigentümergemeinschaft konnte der Anfangsbestand nachträglich geprüft werden.
In den Verwaltungsunterlagen waren folgende Unterlage zu finden:
Es empfiehlt sich eine rechnerische Überprüfung:
In diesem Fall sind also Anfangsbestand und Endbestand der Rücklage stimmig.
Dies muss nicht der Fall sein.
Empfohlene Maßnahme
Prüfen Sie, ob auf der Hausgeldabrechnung Anfangs- und Endbestand der Instandhaltungsrücklage ausgewiesen sind. Falls nicht, fordern Sie diesen Ausweis gegenüber dem Hausverwalter ein.