Darstellung der WEG-Instandhaltungsrücklage unzureichend

Zwingend notwendig: Ausweis von Anfangs- und Endbestand der Rücklagen der Wohnungseigentümergemeinschaft

Eine Darstellung auf der Jahresabrechnung ausgewiesene Instandhaltungsrücklage sollte das Vermögen der Eigentümergemeinschaft verständlich und nachvollziehbar ausweisen.
Dies ist in der unten stehenden Darstellung n i c h t  der Fall.

Auszug aus der Hausgeldabrechnung eines Eigentümers eine WEG:
– die jährliche Zuführung zur Rücklage beträgt in dieser WEG 25.000  €.
– darunter werden die Ausgaben für die Instandhaltung und weitere Kleinbeträge ausgewiesen.
– der Endbestand der Rücklage beträgt 143.852,06 €.

Doch es fehlt der Anfangsbestand.
Wie hoch er ist bleibt in dieser Darstellung vollkommen ungeklärt!
Was hindert den Verwalter diesen Anfangsbestand auszuweisen?

instand2_kl

In dieser Wohnungseigentümergemeinschaft konnte der Anfangsbestand nachträglich geprüft werden.
In den Verwaltungsunterlagen waren folgende Unterlage zu finden:

ruecklage kl

Es empfiehlt sich eine rechnerische Überprüfung:
berechnung_rücklage

In diesem Fall sind also Anfangsbestand und Endbestand der Rücklage stimmig.
Dies muss nicht der Fall sein.

Empfohlene Maßnahme
Prüfen Sie, ob auf der Hausgeldabrechnung Anfangs- und Endbestand der Instandhaltungsrücklage ausgewiesen sind. Falls nicht, fordern Sie diesen Ausweis gegenüber dem Hausverwalter ein.

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