Eine gute Chance in Würde abzutreten bietet sich all denjenigen WEG-Verwaltungsbeiräten, die ihre Tätigkeit bisher eher n i c h t in der Kontrolle des Hausverwalters sahen.
Denn seit der Reform des WEG-Gesetzes vom 01.12.2020 müssen die Beiräte von Gesetz her genau das tun, was eigentlich ihre Aufgabe ist: den Verwalter zu unterstützen und zu kontrollieren. Außerdem muss der Beirat nun eine Stellungnahme zu Abrechnung und Wirtschaftsplan abgeben.
Und da reicht es nicht, “alles fein, alles gut” zu bescheinigen.
§ 29 WEG Verwaltungsbeirat
“Der Verwaltungsbeirat unterstützt und ÜBERWACHT den Verwalter bei der Durchführung seiner Aufgaben.”
“Der Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung sollen, bevor die Beschlüsse …. gefasst werden, vom Verwaltungsbeirat geprüft und mit dessen STELLUNGNAHME versehen werden.”
Dies ist kein Problem für gewissenhafte Beiräte und seriöse Hausverwalter.
Für alle anderen wird es nun Zeit, das sinkende Schiff zu verlassen.
Wer bisher “mehr oder weniger” die Abrechnung geprüft hat oder es gewohnt war, mit dem unseriösen WEG-Hausverwalter “gemeinsame Sache” zu Lasten übrigen Miteigentümer zu machen, sollte sich umorientieren.