Eine Hausverwaltung bitter NEVER EVER entlasten!

Unter das Thema “Scheiße, wenn man doof ist” fällt dieser Fall.
Bereits Monate zuvor waren die Eigentümer über eine verlorene Beschlussanfechtung unterrichtet worden. Der Grund: die Hausverwaltung hatte einen Beschluss u.a. mit der falsche Abstimmungsmodalität (“einfach mehrheitlich” statt einer “doppelt qualifizierten Mehrheit”) .
Ein Fehler, der keiner seriösen Hausverwaltung versehentlich unterlaufen sollte.
Gehen wir mal davon aus, dass dies kein Versehen war.
Denn der Beschluss bezog sich auf den Einbau einer kostspieligen Contracting-Heizungsanlage, deren Rentabilität nicht ansatzweise von der Verwaltung ermittelt worden war.
Gehen wir auch hier mal davon aus, dass dies kein Versehen war.

Der Beschluss wurde also vom Gericht aufgehoben. Gerichtskosten, Rechtsanwälte und alles waren nun von der Eigentümergemeinschaft zu zahlen, die leider der Hausverwaltung geglaubt hatte, da dieser Beschluss von der Verwaltung an die Miteigentümer herangetragen worden war.
Da es sich um eine prof.  Hausverwaltung handelte, hatte viele Miteigentümer dieser Verwaltung naiv vertraut.
Ende der Geschichte: 10.000 € waren zu zahlen.

Wohl wissend, dass diese Kosten von der Verwaltung verursacht worden waren, denn das Gericht attestierte eine “nicht ordnungsgemäße Verwaltertätigkeit” – stimmten die Miteigentümer auf der nächsten Versammlung allen Ernstes für die Entlastung dieser Versager-Verwaltung!
Nochmals: auch bei Weisungen / Vollmachten…. das dicke Kreuz ist bei NEIN zu setzen!

Es kam, wie es kommen musste: die Entlastung der Hausverwaltung wurde – erfolgreich – angefochten!
Nun kommen noch die Kosten für die zweite Beschlussanfechtung hinzu.

Bald steht in dieser WEG eine neue Eigentümerversammlung an. Sich wird die Verwaltung auch dieses Jahr wieder ihre Entlastung für ihre hervorragende Leistung erbeten.
Und sicher wir die Mehrzahl der Eigentümer wieder so deppert sein und erneut die Entlastung der Verwaltung erteilen.
Also auf in die dritte Runde vor Gericht?