Schlecht vorbereitet: Verwalter muss sich auf Versammlung von anwesenden Miteigentümer zur aktuelle Gesetzgebung belehren lassen

Denkbar schlecht vorbereitet war der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft.
Obwohl der Tagesordnungspunkt klar ausgewiesen war, fehlten ihm – und den übrigen 4 Hausverwaltungsmitarbeitern, die ebenfalls bei der Jahresversammlung anwesend waren  – jegliches Fachwissen.

Als Tagesordnungspunkt Nr. 8 war – auf Antrag eines Miteigentümers – aufgeführt:

TOP 8 – Mieterhöhung der Hauswartdienstwohnung

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Für die Verwaltung die die WEG-Versammlung bereits Wochen zuvor vorbereitete, kam dieser TOP nicht überraschend.
Überrascht waren jedoch die Miteigentümer, dieser 75-Einheiten umfassenden Wohnanlage, als sich in der Diskussion herausstellte, dass der Verwalter und seine Mitarbeiter, keine Ahnung von der aktuellen Gesetzgebung hatten.
Er war nicht nur uninformiert und hatte sich auch denkbar schlecht auf die Eigentümerversammlung vorbereitet..

Die Miteigentümer hatten die neue Gesetzgebung über die Medien verfolgt und waren als Laien somit kundiger als der Verwalter.
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Schließlich gab der Verwalter dankend nach, korrigierte seinen Beschlussentwurf in dem er die maximal mögliche Mieterhöhung der Hausmeisterwohnung von 20%, wie von ihm vorgeschlagen, auf 15%, wie gesetzlich vorgegeben, reduzierte.

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Empfohlene Gegenmaßnahmen
Verlassen Sie sich nicht auf den Verwalter und informieren Sie sich im Vorfeld zu allen Punkten der Tagesordnung.

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