Muster-Antrag zur Tagesordnung (TOP): Klarstellung: nein, der Verwaltungsbeirat hat KEINE Entscheidungskompetenz!

[Beitrag 7853]  Etwas zu sehr von sich selbst eingenommen oder von der WEG-Hausverwaltung manipuliert und vereinnahmt: viele Verwaltungsbeiräte schießen über das Ziel hinaus und setzen sich nicht für die Interessen der Gemeinschaft ein. Dem muss Einhalte geboten werden.

Im vorliegenden Praxisfall beschloß der Mitarbeiter der Verwaltung zusammen mit den Beiräten eine überteuerte Sanierungsmaßnahme in Auftrag zu geben.
Vorangegangen war eine geschickte Manipulation der Eigentümer auf der Eigentümerversammlung und eine geschickte Protokollierung, die alle Entscheidungsgewalt dem Beirat und der Verwaltung übertrug.
Abgesehen von Schadensersatzansprüchen sollte dieser vorgeschlagene Tagesordnungspunkt den wunden Punkt beleuchten und dafür sorgen, dass so etwas nie nie wieder vorkommt!

TOP Klarstellung: der Verwaltungsbeirat hat KEINE Entscheidungskompetenz

“Das Gesetz sieht vor, dass alle wichtigen Entscheidungen, wie die Vergabe von Sanierungsaufträgen, von der Gemeinschaft der Eigentümer gemeinsam zu fällen sind.
Hierzu findet eine jährliche Eigentümerversammlung statt, auf der Kostenvoranschläge zu Sanierungsmaßnahmen vorgestellt und gemeinschaftlich beschlossen werden.
Weder die Hausverwaltung noch der Beirat haben allein zu entscheiden.

Beispiel: Neuanstrich zentrales Treppenhaus In der letzten Versammlung vom xx.xx.xx wurde der Beschluss zu TOP 7 (Neuanstrich zentrales Treppenhaus) in missverständlicher Weise formuliert: die Verwaltung und der Beirat erhielten eine „Freifahrkarte“ zum Beauftragen von Handwerkern in Höhe von 50.000 €.
Auszug aus dem Protokoll der letzten Versammlung:
„Die Gemeinschaft beschließt für die Sanierung des Treppenhauses (ohne Etagenflure) einen Betrag in Höhe von 50.000 € bereitzustellen.“ „Die Auftragsvergabe erfolgt nach Rücksprache mit dem Verwaltungsbeirat.“
Es wurde im April 20xx ein Auftrag an die Malerfirma X in Höhe von 41.248 € vergeben, obwohl der gleiche Handwerker zuvor ein Angebot für weniger als die Hälfte des Betrags abgegeben hatte. Auch dieses Angebot lag der Verwaltung X vor.

Durch den „Freifahrtschein“ zugunsten der Verwaltung und des Beirats, wurde so das Vorstellen aller eingeholter Angebote auf der kommenden Versammlung vermieden und die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft wurden ausgehebelt.
Es entstanden m. E. unnötig hohen Kosten in Höhe von ca. 20.000 €. Dies ist untragbar und künftig zu vermeiden.

Beschlussantrag: Nach dem Wohnungseigentumsgesetz obliegt die Entscheidung zu Sanierungsmaßnahmen einzig der Gemeinschaft der Eigentümer. Weder die Hausverwaltung noch der Beirat haben eine Entscheidungskompetenz. Die Hausverwaltung wird gebeten dies künftig zu respektieren.”