Schadenersatz gegenüber der Hausverwaltung

Wann kann gegenüber einer Hausverwaltung ein Antrag auf Prozesskostenerstattung gestellt werden?

Voraussetzungen:
1. Der vom Gericht aufgehobenen Beschluß muß von der Hausverwaltung in die Tagesordnung eingebracht worden sein. Die Verwaltung war also Initiator des Beschlusses.

2. Es muß sich um eine prof. Hausverwaltung handeln, Die Miteigentümer müssen in den Glauben gewesen sein, daß der von der Verwaltung eingebrachte (und später vom Gericht aufgehobenen Beschluß) seine Richtigkeit hätte.

3. Die Hausverwaltung darf nicht entlastet worden sein.
Ansonsten: fristgerecht bei Gericht  den Beschluß ‘Entlastung des Verwalters’ aufheben lassen.

4. Der Antrag auf Schadensersatz-Erstattung muß fristgerecht vor der nächsten Versammlung eingebracht werden. Fristgerecht heißt: so zeitig, dass der Antrag noch in die Tagesordnung aufgenommen werden kann. Zur Erinnerung: die Einladungsfrist beträgt 3 Wochen. Die Einladungen mit der Tagesordnung werden also ca 3-4 Wochen vor der Versammlung von der Hausverwaltung versendet.

5. Frist für den Zahlungseingang von Seiten der Hausverwaltung. Danach Mahnverfahren usw.

6. Was tun wenn Verwaltung nicht zahlt? Nun schon Beauftragung einer Rechtsanwalts-Kanzlei zur Durchsetzung der Interessen der Eigentümergemeinschaft beschließen.

Vorschlag MUSTER TOP Kostenerstattung Prozess:

“TOP Kostenerstattung Prozess
Amtsgericht Musterstadt, Urteil vom ………., Aktenzeichen …………..
Beschlüsse zu TOP 6 und TOP 12 der Eigentümerversammlung vom ……
Die angefochtenen Beschlüsse wurden vom Gericht aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens (Gerichtskosten, Rechtsanwälte) gehen zu Lasten der Eigentümergemeinschaft.
Grund für den Erstattungsforderung:
1. Die Verwaltung XY war Initiator der Beschlussanträge
Die angefochtenen Beschlüsse waren zuvor von der Hausverwaltung, der Verwaltung. XY, Musterstadt, Musterstrasse, in die Tagesordnung der Versammlung von ….. eingebracht worden.

2. Prof. Hausverwaltung

Da es sich bei der Fa. XY um eine prof. Verwaltung handelt, glaubten und vertrauten die Miteigentümer der Verwaltung XY fälschlicherweise.
Sie konnten nicht wissen, dass die Beschlüsse “ordnungsgemäßer Verwaltung” widersprechen (Zitat Urteil).

3. Erfolgreich angefochtene Beschlüsse:
a. TOP 6 :
“Die Gemeinschaft beschließt die Zahlung einer jährlichen Aufwandsentschädigung an den Verwaltungsbeirat rückwirkend ab 01.01.2021 (Frau XY EUR 1.000 €).”

Stellungnahme des Amtsgerichts:
„Der Beschluss zu TOP 6 ist rechtwidrig.“
„Wird eine Verwaltungsbeirat, wie hier, grundsätzlich unentgeltlich tätig, so kann er gemäß § 670 BGB nur Ersatz ihm tatsächlich entstandener Aufwendungen verlangen…. Nicht jedoch darf ihm ein nicht zweckgebundener freier Betrag zugewandt werden.“
„Da der hier bewilligte Betrag allein der Anerkennung des Engagements der Beirätin dienen soll, ist er schon deshalb rechtswidrig. „
„Beschlüsse mit denen ohne Gegenleistung über Gemeinschaftsvermögen verfügt wird, widersprechen regelmäßig ordnungsgemäßer Verwaltung“

b. TOP 12:
“Die Gemeinschaft beschließt die Abänderung der Regelungen § 3 (4) des Verwaltervertrags. Neue Regelung: Der Verwalter ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat berechtigt, Wartungs-, Lieferanten-, Versicherungs-, Versorgungs-, und Dienstleistungsverträge im Namen der Eigentümergemeinschaft zu kündigen, zu ändern, zu erweitern und neu abzuschließen.”

Stellungnahme des Amtsgerichts: „Auch der Beschluß zu TOP 12 ist rechtswidrig.“
„Er gibt dem Verwalter zu weitgehende Kompetenzen.“
Zu dem Passus „der Verwalter ist nach vorhergehender Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat berechtigt ….“…. antwortet das Gericht:
„Die nicht näher definierte „Abstimmung“ mit dem Beirat (offenbar nicht zwingend seine Zustimmung) vermag daran nichts zu ändern. § 18 Abs. 1 WEG gibt dem Verwaltungsbeirat keine besonderen Reichte.“
„Ein Beschluß, der den Verwalter zum Herrn der Gemeinschaft macht und die Eigentümer zu Knechten, die seinen Willen auszuführen haben, ist jedenfalls rechtswidrig und auf rechtzeitige Anfechtung hin für ungültig zu erklären.“

!Tagesordnungspunkt mit Beschlussantrag!
„Aufgrund der von der Hausverwaltung XY initiierten, rechtswidrigen Beschlüsse zu TOP 6 und 12 beschließt die Eigentümergemeinschaft, die ihr so entstandenen Prozeßkosten von der Verwaltung XY, Musterstraße, Musterstadt, ….einzufordern.
Frist für den Zahlungseingang: 6 Wochen nach Beschlußfassung.
Ein Beleg ist dem Miteigentümer AA zu übermitteln.

Nach Verstreichen der Frist wird heute schon die Rechtsanwaltskanzlei XX, Musterstraße, Musterstadt, ….mit dem nötigen Mahnverfahren sowie den weiteren rechtlichen Maßnahmen zur Einholung des Betrags beauftragt. „