Verwalter verweigert Belegeinsicht v o r Versammlung

Die verweigerte Belegeinsicht ist typisch für unseriöse WEG-Hausverwalter.
Untenstehender email-Austausch ist exemplarisch für das Verhalten eines solchen Verwalters.

Typische Merkmale eines unseriösen Verwalters:

– Verwalter ignoriert Anfragen: oft muss mehrfach oder monatelang gemahnt werden.

– Verwalter fühlt sich im Recht:
nein, er würde die Belegeinsicht nicht verweigern, nur halt “vor” der Versammlung ginge es nicht. Es ist aber eine Selbstverständlichkeit, dass die Einsicht gerade v o r  der Versammlung stattfinden sollte.

– Verwalter setzt verwaltertreue Beiräte in Kopie der Schreiben:
Die Initiativ geht fast immer vom Verwalter aus, selten vom Antragsteller. Es handelt sich immer um verwaltertreue Beiräte, also Beiräte, auf deren Unterstützung der Verwalter zählen kann. Dass sie als Beiräte und Interessenvertreter der Gemeinschaft die Hausverwaltung kritisch sehen sollten, scheint diesen seit langem einfallen.. …

– Verwalter versucht den Miteigentümer in seinen Rechten zu beschneiden;
“Die Abrechnung einschließlich der Belege war durch den Verwaltungsbeirat zu prüfen, welcher dieser Aufgabe auch nachgekommen ist. Die Tatsache, daß Sie kein Mitglied des Verwaltungsbeirates sind, ist Ihnen offensichtlich entfallen.”
Es ist völlig irrelevant, ob die Belege bereits geprüft wurden und wer sie prüfte!
Jeder Miteigentümer hat ein Recht auf Belegeinsicht.

Im Fall dieser Abrechnung vergingen 1 1/2 Jahre bis zur Belegeinsicht, die Erstaunliches zu Tage brachte und mit dem Abgang des Verwalters endete.

Von: Miteigentümer K.
Gesendet: 08.01. 20:00:21
An: Verwalter H.
Betreff: Einsicht Belege Abrechnung [des Vor-Vorjahres] der WEG Musterstraße
Sehr geehrter Herr H.,
wann kann ich bitte die Belege der Abrechnung der WEG einsehen?
MfG K.
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Von: Miteigentümer K.
An: Verwalter H.
Datum: 12.01. 14:19:17
Betreff: FW: Einsicht Belege Abrechnung
Darf ich Ihr bekanntes Schweigen als Auskunftsverweigerung bzw als Beleg-Einsichtsverweigerung deuten?
MfG K.
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Von: Verwalter H.
Gesendet: 14.01. 11:54:56
An: Miteigentümer K.
Betreff: Re: FW: Einsicht Belege Abrechnung
Sehr geehrter Herr K.,
die Belege können von Ihnen zur Versammlung bzw. in den Tagen nach der Versammlung in der Ihnen bekannten RA-Kanzlei Dr. S & Partner eingesehen werden.
Mit freundlichen Grüßen,
V. H.
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Von: Miteigentümer K.
An: Verwalter H.
Kopie: Beirat P. [sehr verwaltertreu]
Datum: 22.01. 11:39:40
Betreff: Re: FW: Einsicht Belege Abrechnung
Sehr geehrter Herr H.,
eine Prüfung der Belege kann nur vor der Versammlung sinnvoll sein.
Darf ich aus Ihrer Antwort schliessen, dass Sie mir den Einblick in die Belege verweigern?
Mit freundlichen Grüßen,

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Von: Verwalter H.
Gesendet: 22.01. 17:44:34
An: Miteigentümer K.
CC: Beirat P. [sehr verwaltertreuer Beirat]
Betreff: Re: FW: Einsicht Belege Abrechnung
Sehr geehrter Herr K.,
bitten nehmen Sie zur Kenntnis, daß ich Ihnen die Belegeinsicht nicht verweigere.
Wenn Sie die Ihnen am 14. Januar zugesandte Email nochmals durchlesen werden Sie sich dies sogar selber bestätigen können und feststellen, wo und wann Sie die Belegeinsicht durchführen können.
Die Abrechnung einschließlich der Belege war durch den Verwaltungsbeirat zu prüfen, welcher dieser Aufgabe auch nachgekommen ist.
Die Tatsache, daß Sie kein Mitglied des Verwaltungsbeirates sind, ist Ihnen offensichtlich entfallen.
Mit freundlichen Grüßen

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Von: Miteigentümer K.
An: Verwalter H.
Kopie: Beirat P. [sehr verwaltertreu]
Datum: 24.01. 09:41:10
Betreff: Einsicht Belege Abrechnung
Sehr geehrter Herr H.,
ich nehme hiermit Ihre erneute Verweigerung in die Einsicht der Abrechnungsbelege zur Kenntnis. Dies ist umso interessanter, da Sie sehr wohl wissen, dass die Abrechnung – mal wieder – fehlerhaft und unkorrekt ist.
Mit freundlichen Grüßen,