[Beitrag 8216] Es gibt noch erfreulich Ausnahmen: WEG-Hausverwalter, die ihre Kunden, die Wohnungseigentümer, in die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums miteinbeziehen!
Hierzu stellt dieser Verwalter auf seiner Webseite Formulare für die Einreichung von Tagesordnungspunkten zu Verfügung.