Grundsätzliches
Rechnungen von Dienstleistern (Handwerker usw.), die – entgegen ihrer üblichen Praxis – nicht detaillierte Rechnungen mit Ausweis von Arbeitszeit, Stundenlohn, Material- und Anfahrtskosten ausweisen, sind ungewöhnlich.
Hier lohnt es immer genauer hinzuschauen!
Die Handwerkskammer teilte, dass Rechnungen mit Pauschalpositionen nur dann zu akzeptieren sind, wenn sie zuvor genau so in Auftrag gegeben wurde.
Für eine Eigentümergemeinschaft heißt dies aufpassen: tauschen bei der Belegeinsicht Rechnungen mit Pauschalpositionen auf -> sofort die schriftliche Beauftragung einsehen.
Wenn diese vorhanden ist -> den Verwalter zur Rede stellen, warum er von einer üblichen Beauftragung mit Ausweis von Arbeitsstunden, Stundensatz und Materialkosten abgewichen ist.
Denn die Kosten sind für die Eigentümer nicht prüfbar und nachvollziehbar.
Die Erfahrung zeigt, dass diese Rechnungen mit Pauschalpositionen zu ca. 50% überteuert sind.
Unklare Darstellungen, wie als Pauschalpositionen / Pauschalbeträge, sollen immer etwas kaschieren oder verstecken. Was möchte der Verwalter, der doch als Dienstleister die Interessen der Eigentümer zu vertreten hat, verstecken? Vor wem? Vor den Eigentümern? Was möchte er verstecken? Dass er ggf. “gemeinsame Sache” mit dem Dienstleister macht und sich den Gewinn der überhöhten Rechnung mit ihm teilt?
Nein, ein Schelm der Böses hierbei denkt.
Doch in der Tat halten unseriöse Hausverwaltungen die Eigentümer eher für naiv und dumm und die Beiräte werden von ihnen mit einigen “Leckerchen” und “Bauchpinselei” ruhig und zufrieden gestellt.
Nochmals: ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers werden es Handwerker kaum wagen, Pauschalrechnungen zu erstellen, da diese von der Handwerkskammer gerügt werden würden.
Empfehlung:
Bei vorliegenden Rechnungen (Belegeinsicht, Jahresabrechnung):
wenn Rechnungen mit Pauschalbeträgen auftauchen: eine Kopie der Auftragsbestätigung einholen. Wenn diese nicht vorhanden ist oder “telefonisch bestätigt wurde”: hier gibt es ein Problem!
-> Gehen Sie davon aus, dass die Beträge auf Pauschal-Rechnungen zu ca. 50% überhöht sein könnten.
-> der Verwalter sollte hierzu Stellung beziehen und das Thema sollte bei der nächsten WEG-Versammlung besprochen werden und der finanzielle Schaden für die WEG mittels Schätzung von Vergleichsangeboten festgestellt werden.
-> Außerdem empfiehlt sich ein TOP mit Beschlussfassung, dass der Hausverwaltung untersagt, weitere Pauschalbetrag-Arbeiten zu beauftragen.
Bei vorliegenden Kostenvoranschlägen, zu denen ein Beschluss gefällt werden soll:
Fordern Sie detaillierte, nachvollziehbare, vergleichbare Angebote ein.
-> Gehen Sie davon aus, dass die Beträge auf Pauschal-Angeboten zu ca. 50% überhöht sein könnten.
Sind diese nicht gegeben kann der entsprechende Beschluss, der auf Pauschalangeboten beruht, mit sehr guten Chancen angefochten.
Prüfen Sie die finanzielle Situation der Dienstleister, die diese Rechnungen /Kostenvoranschläge erstellt haben. Bei eingetragenen Unternehmen, wie GmbH usw., gibt die Bilanz manchen Hinweis. Infos finden sich unter z.B. unter www.unternehmensregister.de
Bei Privatpersonen gibt eine Bonitätsprüfung zusätzliche Auskünfte. Die Auskünfte sind in der Regel für unter 10 € zu erhalten. z.B. www.bonitaetspruefung.com
Sehr oft handelt es sich um Dienstleister mit finanziellen Problemen (z. B. schlechte Bonität oder fehlendes Eigenkapital), die sich speziell in dieser Situation an die Hausverwaltung gewendet haben, um einen Auftrag zu erhalten.
Der “Gewinn” aus der überteuerten Rechnung wird mit der Hausverwaltung geteilt, die so für ihr Bemühen honoriert wird, die Wohnungseigentümer wissentlich falsch beraten und wissentlich finanziellen Schaden zugefügt zu haben.
Hausverwaltungen, in deren Abrechnungsunterlagen immer wieder Pauschal-Beträge und Pauschal-Leistungen auftauchen erscheinen unseriös.
Gleiches trifft auf Dienstleister zu, die überteuerte, nicht nachvollziehbare Pauschl-Rechnungen und Pauschal-Angebote erstellen.
Trennen Sie sich von Hausverwaltungen und Dienstleistern, da sie offensichtlich nicht wirklich die Interessen der Eigentümer vertreten.