WEG-Versicherungsfälle: Dienstleister mit “Pauschal-Rechnung”

[Beitrag 6611] – Auch bei Versicherungsfällen überteuerte Abrechnung mit “Pauschal-Positionen”

Da Arbeiten, die im Zusammenhang mit Versicherungsfällen stehen, von der Versicherung erstattet werden (z.B. Gebäudeversicherung im Fall von Wasserschäden) und die Eigentümer somit weniger betreffen, beauftragen unseriösen Hausverwaltungen gerne nahestehende Dienstleister, die dann überteuert abrechnen. Die Versicherungen zahlen, werden aber später ggf. ihre Versicherungsprämien erhöhen – zum finanziellen Nachteil der Eigentümer.

Das Mittel zum Zweck sind “Pauschalrechnungen”.

Praxisbeispiel:
Die Firma “Facility Management……” wird von der Hausverwaltung beauftragt nach einem Wasserschaden die Wohnung eines Wohnungseigentümers zu trocknen.
In den WEG-Abrechnungsunterlagen findet sich folgende Rechnung:

Die erbrachte Leistung wurde sehr vage als “Sanierungsarbeiten” bezeichnet, das erwähnte Leistungsverzeichnis liegt der Rechnung bei, es wurden hiernach “Trocknungsarbeiten” nach einem Wasserschaden vorgenommen.

Die “Pauschal-Rechnung” weist weder Arbeitsstunden, noch Stundensatzes, noch evtl. Materialkosten aus.
“Rechnungssumme netto : 490 €”
Dieser Pauschalbetrag ist n i c h t  nachvollziehbar.
Wo sind Angebot und Angebotsbestätigung? – Auch diese fehlen.
Und doch wurden diese Arbeiten von der Hausverwaltung in Auftrag gegeben.

Frage an die Hausverwaltung: Warum wurde gerade diese Firma… beauftragt?
Antwort: “Die Firma ….. kennen wir als Trocknungsfirma aus anderen Versicherungsfällen”

D.h. man kennt sich. Aus anderen Versicherungsfällen.
Dies weist bereits die Rechnung aus, die Felder wie “Schadenort”, “Versicherungsschein” und “Schadennummer” ausweist.
Es handelt sich also um einen Dienstleister
– der auf Versicherungsfälle spezialisiert ist (siehe Rechnungsformular und Aussage Hausverwalter)
– der scheinbar regelmäßig nur “pauschal” abrechnet
– der speziell mit Hausverwaltungen zusammenarbeitet (keine Einzelperson würde diese Rechnungen akzeptieren)

Die Kosten der Leistung sind nicht nachvollziehbar, nicht vergleichbar und überteuert.
Denn bei Trocknungsarbeiten wird einfach ein Heißluft-Trockner aufgestellt, der läuft, bis der Schadensort trocken ist. Wie sind also die berechneten 490 € zu verstehen?

Werden überteuerte Aufträge von der Hausverwaltung in Auftrag gegeben und von den unwissenden Miteigentümern bezahlt bedankt sich der Dienstleister “auf eine Weise, die in Worte allein nicht auszudrücken ist.”
Hausverwaltung und Dienstleister sind beide als unseriös zu bezeichnen.

Wie in allen Fällen von überhöhten, nicht nachvollziehbaren Pauschalrechnungen lohnt sich ein Blick auf das Unternehmen, siehe www.unternehmensregister.de einzusehen ist.

Info:  der Dienstleister ging noch im gleichen Jahr insolvent und wurde aufgelöst.
“Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.”