Penetrante + wiederholte Beschlussanträge (TOPs) initiiert von der Hausverwaltung

Man bemerkt oft, dass die Verwaltung auf einer Eigentümerversammlung abgelehnte Tagesordnungspunkte – auf nächsten Eigentümerversammlung erneut einbringt.
Und zwar nachdem der TOP von den Eigentümern mehrheitlich mit NEIN beschlossen wurde.

Dieses NEIN eines von ihr eingebrachten TOPs interpretieren viele Verwalter als persönliche Niederlage. Deshalb möchten sie ein “NEIN” nicht gelten lassen und protokollieren geschickt ein “OHNE BESCHLUSS”. Oft wird in der Versammlung, während der Diskussionsphase, wenn sich die drohende Niederlage abzeichnet, vom Verwalter vorgeschlagen “Dann belassen wir diesen Tagesordnungspunkt doch “ohne Beschluss”.

In 90% der Fälle wird ein sich abzeichnendes NEIN auf einen vom Verwalter vorgeschlagenen Beschluss in “OHNE BESCHLUSS” umgewandelt.

Oft wird dieser, vom Verwalter initiierte Beschluss, bei der nächsten WEG-Versammlung erneut vom Verwalter präsentiert.
Besonders auffällig wird es, wenn sich der TOP inhaltlich n i c h t  geändert hat. Wenn also der gleiche alte Kaffee wieder serviert wird.
Spätestens hier sollte jedem klar werden, wer welche Interessen hat: der Verwalter möchten einen Beschluss durchsetzen und wiederholt seinen zuvor abgelehnten Antrag penetrant.

Warum? Es gibt meist nur einen Grund: der Dank des beauftragten Dienstleisters gegenüber dem Verwalter ist so groß, dass er sich in Worte allein nicht ausdrücken lässt.

Hier der im Vorjahr abgelehnte Beschluss:
“TOP 11: Beschluss über Ersatzpflanzungen für vier gefällte Birken (Kosten zu Lasten der Rücklage pro Baumpflanzung ca. EUR 1.500,00”

Und der neue Beschlussantrag des Verwalters, dieses Jahr:
“TOP 9 Beschluss über Neupflanzungen (Bäume/Sträucher) als Ausgleich für vier gefällte Birken”

Anmerkung: achten Sie auch auf die genauen €-Angaben. Im ersten Beschluss wurde ein Betrag von “ca. Euro 1,500” genannt (?brutto/netto??) – im zweiten wurde genauer von “Euro 1,500 brutto” gesprochen.
Was aber auch nichts heißen soll – denn dass dieser Betrag eingeholten und nicht überteuert abgerechnet wird, dies erkennt man nur im Rahmen einer Abrechnungsprüfung!

Man könnte hier natürlich auch die Pauschal-Ansatz bemängeln, da es unwahrscheinlich ist, dass verschiedene Pflanzen “Baume/Sträucher” gleichviel kosten.
Schon dies lässt eine überteuerte Rechnungstellung vermuten. Weiter fehlen die nötigen Alternativangebote!

Empfehlung:
-> Lassen Sie ein NEIN protokollieren, wenn die Gemeinschaft sich für ein NEIN entscheidet.  Lassen Sie kein “OHNE BESCHUSS” protokollieren, wenn es nicht den Tatsachen entspricht.
Auch wenn der Beschlussantrag vom Verwalter eingebracht wurde.

-> Klare Angabe der Beträge: lassen Sie die Beträge vorzugsweise in BRUTTO ausrücken. Dies kommt den wirklichen Kosten am nächsten. NETTO-Angaben sind Augenwischerei

-> Es sollten immer 3 vergleichbare Angebote vorliegen. Mindestens aber 2. Ist dies der Fall?
In diesem Fall liegt überhaupt kein Angebot vor. Es kann nur vermutet werden, wer der Anbieter ist. Also: diesen anschreiben, mit Bitte um Übersendung seines Angebots.

-> Angebote mit Pauschalpreisen hegen den Verdacht, dass überteuert abgerechnet wird. Dies kommt vielen Hausverwaltern entgegen, da bekanntlich der Dank des beauftragten Dienstleisters so groß ist, dass er mit Worten allein nicht ausgedrückt werden kann.