Muss man bringen: Zusendung des Protokolls nach über 3 Monaten

[Beitrag 7197] – Strategie des Verwalters zur Vermeidung von Beschlussanfechtungen

Muss man erst mal bringen: das Protokoll der Wohnungseigentümerversammlung vom 29. Mai wurde den Eigentümern nach mehr drei Monaten,  am 09. September und nur als Entwurf (!!) zugesendet. Sozusagen “vorab” und ohne Unterschrift. Das unterschriebene Protokoll kam noch später….

Auszug aus dem Protokoll:
“Protokoll der Eigentümerversammlung WEG…
Am 29.05.  trafen sich die Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft WEG… in … zur Eigentümerversammlung…..

Am 09. September erhielten die Eigentümer folgende Email der Hausverwaltung:

“Sehr geehrte Eigentümerinnen und Eigentümer,
im Anhang übersenden wir Ihnen das diesjährige Versammlungsprotokoll der WEG im Entwurf. Sobald das Protokoll vollständig unterzeichnet ist, werden wir dieses allen Eigentümerinnen und Eigentümern zur Verfügung stellen.
Mit freundlichen Grüßen,
B…..& Partner GmbH & Co KG”

Zur Erinnerung:
Das Protokoll der Eigentümerversammlung sollte noch vor Ende der Beschlussanfechtungsfrist allen Eigentümern vorliegen. Diese ist 1 Monate nach Versammlungstermin – NICHT nach Protokoll-Empfang!
Wenn es nach der Anfechtungsfrist oder ganz kurz vorher ankommt, dann ist es zu spät!

Empfehlung:
Sollte das Protokoll nach 2 Wochen noch nicht da sein – fordern Sie einen Auszug aus der Beschluss-Sammlung an! Dies ist die Sammlung aller Beschlüsse und gibt ähnliche Auskünfte wie ein Protokoll.
Ob ein Protokoll unterschrieben ist oder nicht, ist im Zweifel zweitrangig.
Die Beschlüsse, die gefaßt wurden, sollten alle geprüft werde.
Falls gewichtige Fehler festgestellt werden bleibt nur einen Beschlußanfechtung.

Ein Zusenden des Protokolls erst Monate nach der Versammlung ist strategisch beabsichtigt.
Im Prinzip kann hier stehen was will. Wenn zuvor nicht die Richtigkeit der Beschlüsse in der Beschluß-Sammlung geprüft wurden….
Die Beschlussanfechtungsfrist ist nämlich schon vorbei…

Eine solche Hausverwaltung sollte bei nächster Gelegenheit verabschiedet werden.
Auch der Beirat sollte ausgetauscht weden.