Die Hausverwaltung gibt Ihre Anträge zur Tagesordnung (TOPs) “verkrüppelt” wieder? Was tun?

[Beitrag 8184]  Unseriöse WEG-Hausverwaltungen reagieren immer wieder ungehalten auf Tagesordnungspunkte, die von engagierten Miteigentümern eingebracht werden.
Sollten deshalb die Anträge “verkrüppelt” oder verfälscht in der Tagesordnung wiedergegeben werden, so dass sie nun unverständlich wirken… empfiehlt sich der Versand der Original-Anträge an die Miteigentümer.
Hierzu benötigen Sie eine Eigentümerliste, die sich am besten jährlich vom Verwalter freundlich anfordern. So sind Sie immer auf dem neuesten Stand.
Nach dem Erhalt der Original-Anträge zur Tagesordnung kann kein Miteigentümer behaupten, er hätte zuvor keine oder unverständliche Infos erhalten.

Der WEG-Verwalter ist dagegen verpflichtet alle rechtzeitig eingegangen Anträge zur Tagesordnung aufzuführen und zwar in der Art und Weise, dass sie den Inhalt korrekt wiedergeben. Bei Zuwiderhandlung: holen Sie sich Rechtsauskünfte ein.
Auch folgender Antrag zur Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung ist denkbar:  “TOP Stellungnahme des Verwalters zu seiner unkorrekten Wiedergabe von eingereichten TOPs.” Ggf. auch “TOP Kündigung des Verwalters aus wichtigem Grund.”

Bemühen Sie sich um einen gut formulierten Antrag zur Tagesordnung (TOP).
Dies hilft nicht nur Ihnen, sondern auch der Hausverwaltung.

Ein TOP kann das ganze Jahr über eingereicht werden. Es reicht der Hinweis “zur nächsten Eigentümerversammlung”. Zu spät ist es jedoch, wenn die Einladungen schon versendet wurden.
Oft genug erhalten Hausverwaltungen auch gutgemeinte, aber unverständliche Anträge, bei denen zudem der Beschlussantrag. Das sollte vermieden werden.

Ein gut durchdachter Antrag zur Tagesordnung sieht wie folgt aus:

Brief/Einschreiben/ Email an die Hausverwaltung mit folgendem Wortlaut:

“Betr: Antrag zur Tagesordnung (TOP) der nächsten Versammlung der WEG XY in Musterstadt
Sehr geehrte Damen und Herrn, 
untenstehend mein Antrag zur Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung,
den ich Sie bitte, wie folgt aufzunehmen:

1. Überschrift: das Thema wird genannt

z.B.: “Verteilung der Wasserkosten nach Verbrauch und Einbau von einheitlichen Wasserzählern mit Fernablesung (siehe Angebot Fa. X beiliegend)

2. Erklärungstext: warum geht es?
z.B.: “Die Aufteilung der Frisch- und Abwasserkosten wurde von der Gemeinschaft schon vor Jahren mehrfach beschlossen und sämtliche Eigentümer hatten sich um die hierfür notwendigen Einbauvorrichtungen für die Wasserzähler gekümmert.
Daraufhin blieb die Verwaltung X mehrere Jahre leider untätig und die übermittelten Wasserstandsverbräuche wurden nicht in die Hausgeldabrechnungen eingearbeitet. Stattdessen wurde wieder nach Personenanzahl abgerechnet, was zu Ungenauigkeiten und Fehlern führte.
Es liegt nun ein Angebot der Firma X vor, die in allen Wohnungen einheitliche Wasserzähler einbaut, die jährliche Ablesung per Funk vornehmen würde.”

3.  Beschlussantrag: genaue Formulierung des Beschlusstextes
Beschlussantrag:
Die Wohnungseigentümergemeinschaft beschließt den Einbau von einheitlichen Wasserzählern mit Funkablesung, gemäß dem beigefügten Angebot der Fa. X.
Die Firma X ist kurzfristig nach der Versammlung zu beauftragen.
Die Abrechnung nach individuellem Verbrauch beginnt mit dem Einbau der Wasserzähler und ersetzt die Abrechnung nach Personenanzahl der Bewohner.”