WEG-Gebäudeversicherung: was ist ein “Rahmenvertrag”?

[Beitrag 8172]:
Es gehört zu den Aufgaben der Haus­verwaltung, dafür zu sorgen, dass die verwalteten Objekte optimal gegen Gefahren geschützt sind.
Damit fällt auch die Überwachung eines ausreichenden Versicherungsschutzes in ihre Verantwortung.

Ein “Rahmenvertrag” kann sich beziehen auf:
a) viele Gebäude für die gleiche Versicherungsart, z-B. Gebäudeversicherung
Es werden z.B. alle Kunden des Verwalters, also alle Gebäude der betreuten Wohnungseigentümergemeinschaften durch eine einzige Versicherung versichert
oder
b) mehrere Versicherungen pro Gebäude:
es werden alle Versicherungen einer WEG, z.B. Gebäude, Haftpflicht, Glas usw… über eine bestimmte Versicherung  versichert.
Der Rahmenvertrag regelt dann einheitlich die Bedingungen, die für sämtliche inkludierten Versicherungen gelten.  Viele Versicherer bieten bei der Versicherung für die Haus­verwaltung einen solchen Rahmenvertrag an.

Sinn und Zweck eines Rahmenvertrags: „Bei einem Rahmenvertrag werden in der Regel günstigere Konditionen vereinbart. Haus­verwaltungen bekommen somit entweder einen günstigeren Versicherungsbeitrag, zusätzliche Vertragsoptionen oder – falls notwendig – verbesserte Annahmerichtlinien.“
Menge: typisch sind hier 80 bis 100 verwaltete Wohneinheiten.
Die Deckungssummen werden den Gegebenheiten der verwalteten Objekte entsprechend festgelegt.

Vorteil des Rahmenvertrags: vereinfachte Schadensregulierung
Der Abschluss eines Rahmenvertrags bietet zunächst den praktischen Vorteil, dass alle relevanten Versicherungen im Zusammenhang mit der Verwaltung des betreffenden Objektes „in einer Hand liegen“. Das erleichtert im Schadensfall die Abwicklung und Schadenregulierung, weil Ansprechpartner immer das gleiche Versicherungs­unternehmen ist.

Nachteil des Rahmenvertrags: weniger Flexibilität
Auf der anderen Seite bedeutet der Rahmenvertrag zwangsläufig die Bindung an einen bestimmten Anbieter. Es ist dann nicht ohne weiteres möglich, kurzfristig attraktivere Angebote am Markt für einzelne Versicherungen zu nutzen. Diese Inflexibilität kann ein Nachteil sein.

WICHTIG: Treu und Glauben
Es ist nicht zulässig, dass ein Hausverwalter für den Abschluss eines Rahmenvertrags bei einem bestimmten Anbieter Provisionen annimmt.
Das bedeutet einen Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben und steht nicht im Einklang mit einer ordnungsgemäßen Haus­verwaltung.
-> dies bleibt also genau zu überprüfen!