[Beitrag 7864] Von der Hausverwaltung gedeckt und geschützt versagt der Putzdienst seit Jahren und das Haus versifft stetig. Immer wieder wurde die Schützende Hand über den Putzdienst gehalten und selbst Arbeitsnachweise (dass überhaupt geputzt wurde!) seine unzumutbar und wurden auf Initiative der Hausverwaltung wieder abgehängt.
Um dem ein Ende zu machen bleibt nur ein Antrag zur Tagesordnung der nächsten Versammlung:
“TOP Antrag Kostenerstattung für nicht ausgeführte Treppenhausreinigung für die Jahre 20xx + 20xx
Das Haus versifft zusehends.
Da die Reinigung nachweislich monatelang nicht funktioniert, möchte ich den
Reinigungsdienst nicht weiter fürs Nichtstun unterstützen.
Ich bitte hiermit um anteilige Kostenerstattung, in Höhe von ¾ (75%) der Gesamtkosten
(inkl. angeblich benötigtes Putzmaterial).
Die Forderung erstreckt sich auf die Jahre 20xx und 20xx.
Alternativ kann dieser Betrag auch von der Hausverwaltung X erstattet werden, die
diese Situation seit Anfang 20xx nicht nur billigt, sondern auch unterstützt: die im
Frühjahr 20xx auf meine Initiative hin von der Verwaltung ausgehängten Putznachweise
wurden von dem Mitarbeiter Herrn X (HV X) wieder abgehängt: das Ausfüllen wäre für den
Putzdienst unzumutbar.
Beschlussantrag:
Die Eigentümergemeinschaft beschließt die anteilige Rückerstattung für berechnete aber
nicht ausgeführte Treppenhaus- und Flur-Reinigung zugunsten der sich hierfür
interessierenden Miteigentümer in Höhe von 75% der Kosten (inkl. Reinigungsmittel) für
die Jahre 20xx und 20xx.
Die Kosten der Rückerstattung gehen zu Lasten des Putzdienstes bzw. der
Hausverwaltung X der die bekannte Untätigkeit des Putzdienstes bekannt war.”