Neue Fenster für Miteigentümer – auf Kosten der WEG?

[Beitrag 7121] – WEG zahlt in der Regel erste, wenn vorhandene Fenster nicht mehr zu reparieren sind. Also, erst reparieren, dann erneuern!

Die Teilungserklärung gibt Auskunft darüber, wie die Kostenverteilung in Bezug auf die Wohnungsfenster in einer Eigentümergemeinschaft geregelt ist.
In der Regel sind die Fenster Gemeinschaftseigentum. D.h. eventuelle Reparaturen muss die WEG zahlen. Nur in den seltenen Fällen, dass ein Fenster überhaupt nicht mehr zu halten ist, muss die Gemeinschaft die Kosten für ein neues Fenster übernehmen.

Eine unseriöse Hausverwaltung, die sich mit einem Miteigentümer sehr gut versteht oder die einen nahestehenden Handwerker mit neuen Aufträgen versorgen möchte wird darauf drängen möglichst viele Kompletterneuerungen von Fenstern vorzunehmen.

Dabei läßt sie gerne außer Acht, dass zunächst geboten ist, die betroffenen Fenster zu reparieren. Hierzu ist eine Stellungnahme von einem oder mehreren Fachbetrieben erforderlich, mit genauer Angabe, aus welchem Grund das betroffene Fenster nicht mehr zu reparieren ist.
Doch damit geben sich unseriöse Hausverwaltung nicht gerne ab:

Praxisfall:
Auszug aus der Einladung zur WEG-Versammlung:

“TOP  Beschlussfassung über die Erneuerung der Fenster und Finanzierung der Maßnahme
Der Eigentümer der Wohneinheit 36, Frau und Herr….., haben sich bei der Verwaltung gemeldet und mitgeteilt, dass sie Instandhaltungsbedarf an den Fenstern haben. Die Dichtungen sind beschädigt, die Fenster verzogen und undicht und durch die Rahmen dringt Feuchtigkeit ein.

Die Verwaltung hat daraufhin mehrere Firmen gebeten, vor Ort zu prüfen, ob man die Fenster noch richten oder reparieren kann. Dies ist nicht der Fall. Daraufhin wurden mehrere Angebote angefragt. Bisher haben nur 2 Firmen ein Angebot für die Erneuerung der Fenster abgegeben.
1) Angebot vom 16.07. der Bau- und Möbeltischlerei XY über 27.052,36 € brutto sowie
2) Angebote vom 24.08. der Firma ABC über 19.300,50 € brutto.
(auffallend der große Preisunterschied!)

Vorgeschlagene Beschlussfassung:
Die Eigentümergemeinschaft beschließt die Verwaltung zu ermächtigen, eine Fachfirma mit der Erneuerung der Fenster zu maximalen Kosten i. H. v. insgesamt 20.500 € brutto zu beauftragen. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus der Instandhaltungsrücklage.
Die Abnahme erfolgt durch eine Sichtkontrolle und beispielhafter Funktionskontrolle ohne Haftung durch die Verwaltung.”

Frage 1: welchen Schaden gibt es genau wo?
– > Um welche Art Fenster handelt es sich? – aus Alu, Kunsstoff oder aus Holz?
-> Welche Schäden an den Fenstern liegen vor? 
_> Gibt es Photos der schadhaften Stellen? 
-> Genaue Beschreibung der Probleme der einzelnen (!) Fenster?
-> Wieviele Fenster sind betroffen? Wann genau wurde der Schaden festgestellt?
-> Ist es nicht eigentümlich dass alle 13 Fenster der Wohnung auf einmal reparaturbedürftig sind und dann in dem Maße, dass sie nur noch komplett ersetzt werden können?
-> Wie ist der Name der Fachfirmen die vor Ort waren und sich die Fenster anschauten?
-> Wo sind die schriftlichen Stellungnahmen dieser Fachfirmen?
-> Von wann stammen die Angebote – und wann soll dieser Beschluss gefaßt werden? – die Angebote stammen aus dem Juli und August, die Versammlung findet im November statt. Es liegen viele Monate dazwischen. Die Situation kann also nicht sooo bedrohlich sein und sooo viel Feuchtigkeit wird durch die defekten Gummierungen nicht in die Wohnung dringen..

-> Die reine Aussage der Verwaltung “Die Verwaltung hat daraufhin mehrere Firmen gebeten, vor Ort zu prüfen, ob man die Fenster noch richten oder reparieren kann. Dies ist nicht der Fall”
– reicht nicht!
Erst recht nicht, wenn bekannt ist, dass der Verwalter sehr oft lügt und Dinge behauptet, die unwahr sind.

Frage 2: warum liegen nur 2 Angebote vor? Sind nicht üblicherweise 3 gefordert?

Frage 3: Wie kann der große Preisunterschied der beiden Angebote erklärt werden?
“1) Angebot vom 16.07. der Bau- und Möbeltischlerei XY über 27.052,36 € brutto
2) Angebote vom 24.08. der Firma ABC über 19.300,50 € brutto.”

Schauen wir uns die Kostenvoranschläge und die Angaben der Dienstleister genauer an.
Bei der ersten Firma, einer GmbH, handelt es sich um eine alteingesessene Möbeltischlerei. Weitere Infos gibts im Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de)
Bei der zweiten Firma handelt es ich um eine Privatperson, deren Bonität unter www.bonitaetspruefung.com überprüft werden kann.

Das Anschreiben der Fachfirma weist die Berufsbezeichnung “Tischlermeister”, sowie Telefonnummer, Fax, Email-Adresse und Homepage auf und wirkt seriös.

Das Anschreiben des anderen Dienstleisters: statt einer Berufsbezeichnung finden wir nur “Keller bis Dach”.  Dies lässt vermuten, dass es sich um einen “ich-kann-alles-Firma” handelt.

Da auf dem Anschreiben keine Internetseite zu finden ist, geben wir Namen und Adresse bei Google ein und treffen doch auf einen Internetseite mit dem Namen “Die Superhandwerker”.
Hier ist man alles auf einmal: Tischler, Schreiner, Fensterbauer, Maler + Lackierer, Dachdecker, Fliesenleger usw.:

Nun erklärt sich der Preisunterschied der beiden Angebote. Die Fenstererneuerung durch den von der Hausverwaltung favorisierten “Ich-kann-alles-Handwerker”: sein Angebot ist 30% preiswerter!
Davon abgerechnet werden muss noch die “Provision” des Hausverwalters. Klar, dass man zu diesem Tarif nicht ganz so viel erwarten darf, was Qualität der Ausführung und Garantie angeht! 🙂

Dass dies ein heikles Thema ist, gibt die Verwaltung im Beschluss mit folgenden Zusatz zu:
“Die Abnahme erfolgt durch eine Sichtkontrolle und beispielhafter Funktionskontrolle ohne Haftung durch die Verwaltung.”
Ein “Ich-kann-alles-Handwerker” kann morgen schon sein “Geschäft” zugemacht haben und Garantieansprüche bleiben ohne Ansprechpartner.
All dies nimmt der Hausverwalter gerne in Kauf.

Empfehlung:
1. Immer prüfen, Fenster nicht repariert werden können und entsprechende Unterlagen zu den Schäden und deren Behebungsmöglichkeiten einfordern. Der Verwaltung nichts ungeprüft glauben!
2. Kostenvoranschläge genau prüfen: Art des Dienstleisters? Qualifikation? Bonität/finanzielle Situation? Wie lassen sich große Preisunterschiede erklären? Garantien?