Vom WEG-Verwalter schlecht vorbereiteter TOP: Balkonnetze zur Taubenabwehr

[Beitrag 6291] – Der Hausverwalter als Initiator eines überteuerten und unnötigen Beschlusses

Praxisfall:
in einer größeren Eigentümergemeinschaft haben einige Balkone Taubennetze. Andere nicht.
Dies nimmt der Verwalter zum Anlass, ohne vorherige Prüfung der Umstände, der Notwendigkeit und ob es sich ggf. um Sondereigentum handelt, folgenden TOP auf die Tagesordnung zu setzten.

TOP Taubenabwehrnetze
1. Erneuerung aller bisher angebrachten Taubennetze, sowie Anbringung von Taubenabwehrnetzen an Balkonen, an denen noch keine Netze angebracht wurden durch die Fa. A  auf mit Kosten in Höhe von 550,00 € brutto pro Balkon.
Gesamtkosten in Höhe von ca. 39.600 € brutto. Finanzierung der Maßnahme.
Das Angebot finden Sie in unserem Online Kundenportal Casavi.

2. Alternative zu 1.: Vorsorgebeschluss zum Austausch einzelner defekter Taubenabwehrnetze oder zur Neuanbringung durch die Fa. A mit Kosten in Höhe von ca. 700 € brutto pro Balkon. Finanzierung der Maßnahme.
Das Angebot finden Sie in unserem Online Kundenportal Casavi.
Kritik:
– wieder befinden sich die Angebote nur im Online-Portal. Die Angebote wurden nicht mit der Einladung zugesendet. Dies schließt viele Miteigentümer von der Information aus.

– wieder einmal gibt es nur ein einziges Angebot, obwohl das Angebot hohe Kosten beinhaltet.
Hohe Kosten und Vergleichsangebote sind diesem Verwalter egal. Die Eigentümergemeinschaft zahlt ja. Und der Dienstleister wird sich bei ihm pers. bedanken.

– wenn konkrete Angebote vorliegen, sollten in den Beschlüssen exakt diese Beträge genannt werden und auf das konkrete Angebot Bezug genommen werden.
Es gibt keinen Grund mit “ca.-Angaben” die Beträge nach oben hin aufzurunden.
Dies führt nur zur Mißbrauch.

– es kann davon ausgegangen werden, dass das einzige Angebot überteuert ist.
So wurde das Taubennetz an einem Balkon in Eigenregie entfernt und später durch ein neues Netz, das bei dem örtlichen Spezialgeschäft gekauft wurde, erneuert.
Materialkosten: unter 50 €, ca. 5 Std. Arbeit. – Weit entfernt von den 550-700 €, die der Verwalter veranschlagte.

– eine Prüfung, ob es sich um Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum handelt und wer die Kosten zu tragen hat, scheint dieser Verwalter nicht vorgenommen zu haben. Es scheint ihm egal zu sein. Hauptsache der Auftrag geht an den Dienstleister raus….