Zügiges Zusenden des WEG-Versammlungsprotokolls einfordern!

Der Protokolltext der gefassten Beschlüsse ist entscheidend!
Jede verzögerte Zusendung schadet den Eigentümern.

Zur Erinnerung:
die Anfechtungsfrist für Beschlüsse beträgt 1 Monat ab Versammlungstag!
Es kommt somit unseriösen Verwaltern entgegen, da Protokoll möglichst nach diesem Zeitpunkt zuzusenden. Dies sollten auch die Beiräte wissen. Wenn nicht, sollten sie gehen.

Liegt das Protokoll nicht spätestens 2-3 Wochen nach der Versammlung vor, lassen Sie sich einen Auszug aus der Beschluss-Sammlung zusenden oder holen Sie diesen beim Verwalter ab.
Die Beschluss-Sammlung enthält alle Beschlüsse.
Die Beschluss-Sammlung muss 1 Woche nach Versammlung aktualisiert vorliegen.

Verlassen Sie sich nicht darauf, dass der Verwalter den Text korrekt wiedergeben wird.
Verlassen Sie sich auch nicht darauf, dass die Beiräte, die das Protokoll unterschrieben haben, die Beschusstexte genau geprüft haben. Oft es ihnen egal, viele suchen vor allem ein gutes Einverständnis mit dem Verwalter, sind kritikscheu, dumm oder nativ.

Praxisfall:
Wie auch in diesem Fall, wo das Protokoll die Eigentümer fast 3 Monate nach der Versammlung erreichte! Einzelne Miteigentümer wurden wach – “Wo ist denn eigentlich das Protokoll?” – doch die Beiräte selber schliefen weiter….und tief.

Endlich kam das Protokoll der Versammlung vom 10.12.
Mit einem Anschreiben vom 04.03. des Folgejahrs!