WEG-Sanierungskosten 40.000 € – obwohl der gleiche Anbieter die gleichen Arbeiten auch für 20.000 € anbietet!

“Geld ist niemals weg- es ist nur woanders.”

Nach diesem Motto beauftragte der MItarbeiter einer größeren Hausverwaltung seinen Lieblings-Maler. Für den Neu-Anstrich des in die Jahre gekommene Treppenhaus hatte Malermeister S. zuvor ein Angebot über 20.000 € abgegeben.
Dies lies zu wenig “Spielraum für diverses”, so dass der Mitarbeiter auf der letzten Eigentümerversammlung von den Eigentümern ein Budget von 50.000 € erbat, um Angebote einholen zu können.
Dem ist nichts zu entgegen, lag doch das solide Angebot über 20.000 € der Hausverwaltung bereits vor.
Vor Beschlussfassung übermittelte der Mitarbeiter der Hausverwaltung den Eindruck, es würden nun Angebote eingeholt werden, die auf der nächsten Versammlung der Eigentümergemeinschaft präsentiert würden. Entscheidung für ein spezielles Angebot und Abstimmung auch auf der nächsten Versammlung.

Tatsächlich drehte er die letzten Sätze seines Vortrags und der folgenden Beschlussfassung aber derart, dass nun ein Budget von 50.000 € freigesetzt würde, über das er und der Beirat (Marionetten der Verwaltung) frei verfügen könnten.

Denn welch Überraschung. 4 Monate später schon waren Handwerker im Treppenhaus aktiv.
Sie sprachen kein Deutsch und kamen vom Malermeister X, der sie scheinbar speziell für diese Tätigkeit engagiert und in weiße Overalls mit seinem Firmenlogo gesteckt hatte.
Es handelt sich um den Lieblingsmalermeister des Mitarbeiters der Hausverwaltung.
Nun, nichts gegen diese Arbeiten, das Angebot über 20.000 € war ja auch korrekt.

Wie so oft: eine Belegeinsicht lohnt sich immer 🙂
Höchst erstaunt konnte man den Akten entnehmen, dass ein Angebot für diese Arbeiten vorlag: über 40.000 € und dass Teile des Betrags schon als Anzahlung geleistet worden waren.
Nanu?

Gleiche Arbeiten – gleichen Angebot – gleiche Leistung – und 20.000 € Differenz?
Nun sind wir in der glücklichen Situation, dass uns beide Angebote des Malermeisters vorliegen: das über 40.000 € und das über 20.000 €.
Zur Erinnerung: die beiden Angebote wurden praktisch zeitgleich erstellt und beziehen sich auf das gleiche Treppenhaus.
Wo liegt der Unterschied? – Das Erstellen einer Excel-Tabelle hilft.

Untenstehend die zusätzlichen Positionen, die im Angebot über 40.000 € die Kosten aufbliesen:
1.  “Vorarbeiten an Decken und Wänden”: Oberfläche anrauen sowie entfernen der Korner durch Schleifen -> 4839,73 € “
2.  “Spachtelarbeiten: Wände und Decken verspachteln und schleifen -> 12.346,23 €”
3.  “Grundreinigung: Reinigen, polieren usw.” -> 2.65,80
Gesamtsumme: 19.351,79 €

Diese Kosten waren in den Erstangebot über 20.000 € nicht enthalten.
Aus einfachem Grunde: sie sind nicht nötig und teilweise unsinnig.
Es sind typische Positionen, auf die man durchaus verzichten kann, Da sich ein Laie (z.B. Wohnungseigentümer) sich selten zutraut das zu beurteilen und die Hausverwaltung dies dringend empfiehlt, werden solche Arbeiten beauftragt – jedoch in diesem Umfang selten oder nie ausgeführt.
D.h. hier handelt es ich um typische  Abzocke-Positionen, für den Nicht-Fachmann schwer erkennlich.

Konsequenz dieser überteuerten Beauftragung? – Es gibt 2 Parteien, die sich freuen! Wie gesagt:

“Geld ist niemals weg- es ist nur woanders.”

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