Angeblicher “Notfall” – WEG-Verwalter zockt Eigentümer mit überteuerter Handwerkerrechnung ab

[Beitrag 8029]
Zur Erinnerung: der WEG-Hausverwalter darf in Notfällen auch ohne Beschluss der Eigentümergemeinschaft tätig werden, um Schlimmeres zu vermeiden. Er darf auch Handwerkeraufträge vergeben. Wenn es sich denn um einen Notfall handelt.

Als Notfall wird angesehen:
Brand, Bruch oder Verstopfung eines Wasserrohrs, Bruch einer Gasleitung mit austretendem Gas. Überschwemmung, Ausfall der Heizungsanlage im Winter bei Minustemperaturen. Abbruch einer Mauer wegen akuter Einsturzgefahr.

Praxisfall: Abplatzungen von der Fassade, Putzabplatzungen

Auszug aus der Tagesordnung. Wir analysieren jeden Satz.

“TOP 8 – Beschlussfassung über die nachträgliche (!) Finanzierung aus der Erhaltungsrücklage
“Mitte April 2023 wurden der Hausverwaltung diverse Abplatzungen von der Fassade mit Schwerpunkt Gesimsband gemeldet.”
Anmerkung:  WO genau? Die WEG umfasst 3 Gebäude mit vielen Fassadenflächen.

“Aus Sicherheitsgründen wurden zwei Bereiche im Innenhof vom Haustechniker zunächst abgesperrt. “
Anmerkung: Es gibt keinen “Haustechniker”. Nur Mitarbeiter der Hausverwaltung deren Leistung den Wohnungseigentümern regelmäßig zu überhöhten Kosten in Rechnung gestellt wird. Welche Kompetenz in Sachen Baumaßnahmen hat denn dieser “Haushandwerker?

“Die Verwaltung hat sich umgehend um Fachfirmen bemüht, die die Mängel zeitnah beheben konnten und die über die entsprechende technische Ausrüstung in Form einer benötigten Hebebühne verfügten.”
Anmerkung 1 zur Hebebühne: Die von der Verwaltung beauftragte Firma war die “Hxxx.Bau.Dienst UG”, die als UG ganz sicher KEINE Hebebühne hatte. Hebebühnen und anderes lässt sich ganz einfach mieten. Dies ist für Handwerksfirmen gängige Praxis.
Anmerkung 2 zur typischen “Verwaltersprache”: sehr gerne wird von “Fachfirmen” gesprochen. Wenn Sie dies lesen, sollten alle Alarmglocken läuten, denn dieser Ausdruck wird genutzt um etwas zu verstecken: das Gegenteil von “Fachfirma” ist der Fall, wie auch ier wo ein einfache UG beauftragt wurde. Jeder kann eine UG gründen und sich als Fachmann ausgeben.

“Die Fa. Hxxx Bau konnte schließlich für die Durchführung der Arbeiten gewonnen werden.”
Anmerkung zur typischen Verwaltersprache: … “konnte gewonnen werden”….
Schleimiger gehts kaum.

“Nach Rücksprache mit dem Verwaltungsbeirat wurden unter Ausnutzung der vorhandenen Hebebühne gleich kleine Arbeiten im Bereich der Balkonanbauten (Putzabplatzungen) mitgemacht. “
Anmerkung zum Beirat: Der Beirat hat KEINE Entscheidungskompetenz!
Er hat nichts zu entscheiden! Auch nicht bei angeblichen Notmaßnahmen.
Der Beiratsvorsitzende dieser WEG ist sogar Jurist, scheint jedoch keine Ahnung von WEG-Recht  zu haben. Immer wieder läßt er sich gerne und in vorauseilendem Gehorsam von dieser grund-unseriösen Hausverwaltung einspannen, nicht ohne nachweislich selber den einen oderandern Vorteil davon zu haben…..[Früh übt sich. Und vielleicht möchte er ja mal Polikter werden…]
So verteidigt er brav die Sichtweise der Verwaltung gegenüber den übrigen Miteigentümern.

“Im Wesentlichen handelte es sich allerdings um eine sicherheitsrelevante Notmaßnahme.”
Anmerkung: Wo ist die drohende Gefahr? Befinden wir uns im Gaza-Streifen und das Haus wurde beschossen und bricht gleich ein? – Eine völlige Fehleinschätzung der Verwaltung!

“Es gilt nun nachträglich über die Bezahlung der Kosten in Höhe von 11.850,02 € brutto aus der Erhaltungsrücklage zu beschließen.”
Anmerkung: mit der Zusendung der Einladung wurde die Rechnung der Fa. Hxxx.Bau.Dienst UG nicht beigefügt. Wie also soll sich der unbedarfte Miteigentümer eine Einschätzung über die Rechtmässigkeit dieser Handwerkerrechnung machen?

“Vorgeschlagene Beschlussfassung:
Die Eigentümergemeinschaft beschließt, die Kosten für die Notmaßnahme Putzabplatzungen am Gesimsband und an einigen Balkonen i. H. v. 11.850,02 € brutto aus der Erhaltungsrücklage zu zahlen.
Anmerkung:
Es lag offensichtlich KEINE Notsituation vor.

Nach Erhalt der Rechnung der Fa. Hxxx.Bau.Dienst UG wird festgestellt, dass u. a. 6 Tage Hebebühne und 118 Arbeitsstunden berechnet wurden.
Nach Auskunft der Bewohner waren nur wenige Tage Arbeiter da, die kaum tätig waren. Vielleicht 2-3 Stunden pro Tag.
Auch war zuvor von verschiedener Seite mitgeteilt worden, dass die Arbeiten eher “optischer Natur” waren und die abgebrochene Putz an der Fassade keine dringlichen Arbeiten erforderten.

Die Verwaltung stellte nach Aufforderung folgendes 2 Photos for die “Notmassnahme” zur Verfügung:
Da kein Zollstock daneben liegt wird die Größe auf 5-10 cm geschätzt.

**************

Rechnung für diese Notmaßnahme “Putzabplatzungen” “Abplatzungen an der Fassade”, beauftragt von der Verwaltung BXXX & Partner GmbH + CO KG:
Es fällt auf, dass die Ausführungstermine, die auf jeder Rechnung zu finden sind, hier ungenau mit “Juni-Juli” bezeichnet werden.
Weiter:
6 Tage Miete Hebebühne-LKW
118 Std. Arbeitszeit
Zahlreiche Pauschalpositionen, wie “Pauschal 240 € netto Lieferung von BigPacks für Baustoffreste und Entsorgungskosten”-
Nun wenn ein Bigbag für eine Tragkraft von 1500 kg nur etwas über 6 € kostet… wieviel Schutt wurde da denn entsorgt?…???