Muster-Antrag zur Tagesordnung (TOP) einreichen: Stand der Dinge? – Geschätzte Heizkosten in Vorjahresabrg.

[Beitrag 7831]  Manchen Hausverwaltungen kommen schwer in die Gänge. Umso wichtiger ist es, nachzuhalten.

Praixisbeispiel:
Im Rahmen der Belegeeinsicht konnte festgestellt werden, dass bei einigen Miteigentümern der Verbrauch der Heizkosten von der Heizkosten-Ablese-Firma (Techem, Brunata, Ista usw)  geschätzt worden war.
Grund hierfür war, dass Vorarbeiten ausgeführt werden müssen: so mussten entweder die Wärmemesser an den Heizkörpern erneuert werden – oder die Wasser-Absperrventile der einzelnen Wohnungen.
Ohne diese Arbeiten, keine korrekt Ablesung, deshalb Schätzung der Heiz- und Wasserkosten.

Auf diesen Handlungsbedarf wurde die Hausverwaltung im letzten Herbst, noch vor der Eigentümerversammlung aufmerksam gemacht.
Ziel war es noch im gleichen Jahr die Arbeiten ausführen zu lassen, um dann “sauber” (d.h. ohne Schätzungen) ins neue Jahr starten zu können.
Es stellte sich heraus, dass die Hausverwaltung untätig geblieben war.

Was tun? Wie wäre es mit einem netten Antrag zur Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung, um nach dem Stand der Dinge zu fragen.

Musterantrag zur nächsten Tagesordnung (TOP):

“TOP Stand der geschätzten Heiz- und Wasserkosten BRUNATA?
Wie aus der Heizkostenabrechnung des Jahres 20xx hervorgeht, wurden von
der Firma BRUNATA bei mehreren Miteigentümern Schätzung der Heizkosten bzw. Wasserkosten vorgenommen.
Ich hatte dies bei meiner Akteneinsicht im Herbst 20xx aufgedeckt und die Verwaltung XXX entsprechend informiert.
Ziel war es, diesen Zustand noch im Jahr 2022 zu bereinigen, damit es im beginnenden Jahr nicht mehr zu Schätzungen kommt.

Frage: ist die Hausverwaltung XXX meiner Bitte nachgegangen und diesbezüglich bis Ende 20xx tätig geworden? Sind die Probleme behoben worden und gibt es für 20xx [Folgejahr] keine Schätzungen mehr?

Ich bitte um schriftliches Festhalten der Antwort im Protokoll, damit auch Miteigentümer, die aus beruflichen oder privaten Gründen nicht an der Versammlung teilnehmen können, ebenfalls informiert werden.”

Anmerkung: der letzte Satz ist besonders wichtig, da es sich um einen Tagesordnungspunkt (TOP)  o h n e  Beschluss und Abstimmung handelt. Wenn es nicht vorab eingefordert wird, wird die Auskunft der Verwaltung nicht zwingend protokolliert, was zum Nachteil derjenigen ist, die verhindert sind.