Antrag zur Tagesordnung (TOP): Erklärung der Verwaltung warum Eigentümer nicht zu Prozessen informiert werden

[Beitrg 8077]

Praxisfall:
Eine WEG-Hausverwaltung sorgt nicht nur fleißig für neue Prozesse, die alle samt auf ihren Fehlern beruhen, – sie vermeidet es auch, die Wohnungseigentümer über die Prozesse zu informieren: weder werden Gerichtsunterlagen wie Klage, Urteil, Kostenfestsetzungsbeschluss übersendet, noch werden die Prozesse im “Bericht des Verwalters” thematisiert.

Hier möchten wir Abhilfe schaffen und stellen folgenden Antrag zur Tagesordnung (TOP) der nächsten Eigentümerversammlung, wann immer sie auch stattfinden mag:

An die Hauverwaltung  XX,  Straße, PLZ Ort, Zu Hd. der Geschäftsführung
– per Einschreiben, vorab per Email –

Datum
Betr: WEG XXX – Antrag zur kommenden Eigentümerversammlung
TOP Verwaltung BORGER erklärt, warum die Wohnungseigentümergemeinschaft nicht über die letzten Beschlussanfechtungen informiert wurde

Sehr geehrte Frau XX,
untenstehend mein Antrag zur Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung,
den ich Sie bitte, so aufzunehmen:
“TOP Verwaltung XX erklärt, warum die Wohnungseigentümergemeinschaft nicht über die letzten Beschlussanfechtungen informiert wurde

Das Wohnungseigentumsgesetz schreibt in § 44 Abs. 2 Satz 2 vor, dass der Verwalter
„die Erhebung einer Klage unverzüglich bekannt zu machen“ hat.
Warum ignoriert die Verwaltung XX geltendes Recht?

Bitte um Protokollierung der Stellungnahme der Verwaltung BORGER in schriftlicher Form, damit Miteigentümer, die aus beruflichen oder privaten Gründen nicht an der Eigentümerversammlung teilnehmen können, ebenfalls informiert werden.”

Mit freundlichen Grüßen, …