Was ist ein “Sachverständiger” – was ist ein “Gutachter”? Wo ist der Unterschied?

Sachverständiger und Gutachter werden meist synonym verwendet.

Der Begriff Sachverständiger wird von Behörden verwendet, da diese sich auf einen Gesetzeswortlaut berufen. Dagegen hat sich im Volksmund die Bezeichnung Gutachter durchgesetzt. Daher haben Sachverständige und Gutachter dieselben Aufgaben, sie werden lediglich unterschiedlich bezeichnet.
Da keine der beiden Bezeichnungen rechtlich geschützt ist steht jedem offen sich als dieser auszugeben.
Es hängt also von der Berufserfahrung und der persönlichen Qualifikation ab, wie gut ein Sachverständiger ist.

“Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger”

Bestellt jedoch eine öffentliche Instanz oder Kammer einen Sachverständigen, steht dieser unter der Aufsicht der bestellenden Institution.

Somit ist der Titel: „Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ ein Qualitätssiegel für Sachverständige.
Das widerrechtliche führen des Titels- öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger- wird hart bestraft.

Handwerkskammer: vereidigte Sachverständig im Handwerk

Aufgaben von Sachverständigen: Sachverständige übernehmen bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Kunden und Handwerkern die Rolle eines “Helfers der Richter”. Sie können auch außerhalb eines Gerichtsverfahrens als Privatgutachter tätig werden.

 

 

 

 

 

 

 

Weiter Infos:

Auszug aus der Zuordnungsliste: