Muster-Antrag zur Tagesordnung (TOP): Erstattung bezahlte Rechnung von anderer WEG

[Beitrag 7897]  Es kommt gar nicht so selten vor, dass bei WEG-Hausverwaltungen die Rechnungen einer WEG vom Konto einer anderen WEG bezahlt werden. Fehler kann jeder machen, das ist kein Thema, aber sobald es auffällt muss der Fehler umgehend korrigiert werden. Dies wird von den meisten Hausverwaltungen so gehandhabt.
Eine Ausnahme ist diese Hausverwaltung, die von einer chronisch lügenden Geschäftsführin geführt wird.

Praxisfall: Bei der Belegeinsicht fiel auf, dass im Ordner unserer WEG eine Rechnung über Elektriker-Arbeiten an der Hausklingel lag und bezahlt worden war, die sich auf ein anderes Gebäude bezog. Es handelte sich um die WEG Neue Hochstrasse, der Betrag war gering, nur 166 €.
Da auch unsere Dienste dieses Elektrikers ab und zu in Anspruch nahm, kam es wahrscheinlich zu dieser Fehlbehandlung bei der Hausvewaltung.
Um den Fehler zu beheben wurde die Verwaltung noch vor der anstehenden WEG-Eigentümervesammlung informiert und um Korrektur gebeten.
Doch die Verwaltung reagierte nicht.
Auch in der Versammlung selber wollte die Geschäftsführerin von der Fehlbuchung nichts wissen. Nein, und diese WEG Neue Hochstrasse würde sie überhaupt nicht kennen…!

Nun… 🙂 …das ist das Problem mit chronischen Lügnern.
Auf diese Denkweise muss man sich erst mal einstellen!

In der Versammlung wurde die Verwaltung und ihre Fehlbuchung auch noch entlastet.
Eine Beschlussanfechtung führte dazu, dass diese Entlastung vom Amtsgericht aufgehoben wurde.
Nur: das Geld war immer noch nicht zurück auf unserem Konto!


Also blieb nichts, als ein weiterer Antrag zur Tagesordnung der nächsten Versammlung:

TOP Erstattung € 166,24 € durch Verwaltung X + Partner GmbH & Co. KG
Hier handelt es sich um eine von der Verwaltung Xr falsch verbuchte Rechnung der Fa. R  +  S, Rg. Nr. 624/20xx vom 08.11.20xx in Höhe von 166,24 €.
Die Leistungen wurden in der Wohnungseigentümergemeinschaft Neue Hochstraße …..in ……… erbracht, die ebenfalls von der Hausverwaltung X + Partner GmbH & Co. KG betreut wird.
Dieser Fehler wurde noch vor unserer letzten WEG-Versammlung entdeckt und der Verwaltung X + Partner GmbH & Co. KG  zur Kenntnis gegeben, mit Bitte um Korrektur.
Es folgte: keine Reaktion!
Da diese falsch verbuchte Rechnung von unserer WEG zu Unrecht bezahlt wurde steht eine Erstattung an. 

Beschlussvorschlag:
„Aufgrund der offensichtlichen Fehlbuchung und der Entlastungs-Aufhebung durch das Urteil des Amtsberichts XXXXX (Az 19 C 27/XX WEG) beschließt die Eigentümergemeinschaft die Erstattung des Schadens in Höhe von 166,24 € gegenüber der Verwaltung X + Partner GmbH & Co. KG geltend zu machen.
Frist für den Zahlungseingang: 6 Wochen nach Beschlussfassung.
Nach Verstreichen der Frist wird heute schon die Rechtsanwaltskanzlei X, Strasse, PLZ, Stadt, mit dem Mahnverfahren sowie den weiteren rechtlichen Maßnahmen zu Einholung des Betrags beauftragt.“