Muster-Antrag zur Tagesordnung (TOP): Erstattung von fiktiven Hausmeisterkosten

[Beitrag 7891]  Ja, auch das gibt es: eine WEG-Hausverwaltung bedient sich des WEG-Kontos um fiktive Hausmeisterkosten .. wie soll man sagen… zu begleichen..?? .
Selbstbedienung mit Unterstützung des Verwaltungsbeirats, der von der Verwaltung auf andere Weise “bedacht” wird.  Alles auf Kosten der Eigentümergemeinschaft.

Da dies schon seit Jahren so geht, bot sich der folgende Antrag zur Tagesordnung an:

TOP Erstattung der fiktiven Handwerkerkosten
Vom Gemeinschaftskonto entnommen durch die Verwaltung X: in den Jahren 2019 – 2021 insgesamt 13.237,86 €. In 2022 wurden monatlich 404.60 € entnommen und im Jahr 2023 monatlich 452,20 €.

Beschlussvorschlag:
„Aufgrund der unrechtmäßigen Entnahme dieser Beträge durch die Verwaltung X  beschließt die Eigentümergemeinschaft die Erstattung des Schadens in Höhe von 13.237,86 € nebst Zinsen gegenüber der Verwaltung X + Partner GmbH & Co. KG geltend zu machen.
Weiter werden die im Jahr 2022 und 2023 entnommenen Beträge geltend gemacht.

Frist für den Zahlungseingang: 6 Wochen nach Beschlussfassung.
Nach Verstreichen der Frist wird heute schon die Rechtsanwaltskanzlei X, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort………mit dem Mahnverfahren sowie den weiteren rechtlichen Maßnahmen zu Einholung des Betrags beauftragt.“