WEG-Hausverwalter: “Nur 1 Angebot vorliegend”… angeblicher “Sachverständiger” ist keiner, braucht aber Geld

[Beitrag 8125] – “Sachverständiger” für neue Haustüren, Fenster, Balkontüren
Analyse Satz für Satz, des TOPs des WEG-Hausverwalters.
Unnötige und überteuerte Maßnahme – OHNE Alternativ-Angebot!

1. Auszug aus der Einladung zur WEG-Versammlung:
“TOP 05 – Diskussion / Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise hinsichtlich der
a) Erneuerung der Haustüranlagen
b) Erneuerung der Balkontüren samt der dazugehörigen Fensterelemente auf der Hausrückseite
(siehe beigefügten Mailverkehr mit Herrn St… H…. aus Juni 20xx
Angebote anderer Sachverständiger waren trotz intensiver Bemühung nicht zu erhalten”

Info: es handelt sich um einen Tagessordnungspunkt, den der Verwalter eingesetzt hat.
Niemand im Haus braucht eine neue Haustür oder neue Balkontüren.
Scheinbar ist der einzige, der diesen Großauftrag für die 24 Wohnungen dieser WEG braucht, der Verwalter. Es ist viel Geld im Spiel. Die Wohnungseigentümer waren so dumm, auf Empfehlung des Verwalters ein hohes Bankguthaben aufgebaut zu haben.

Ein hoher WEG-Bankbestand weckt Begehrlichkeiten. 
Vor allem beim Verwalter: im letzten Jahr wurde der vorherige Beschluss für eine (unnötige!) Erneuerung der Haustür und der Fenster erfolgreich gekippt.
Es zeigte sich, dass die “Fachfirma” keine “Fachfirma” war sondern eine Einzelperson, die per Internet Fenster liefern ließ, die irgendwer dann einbaute.

Es stellte sich weiter heraus, dass nicht die “Fachfirma” das vorgelegte Angebot erstellt hatte, sondern der Architekt, der vom Verwalter (ohne Beschluss) hinzugezogen war.
Natürlich alles zu deutlich überhöhten Preisen!
Scheinbar wollten Verwalter und Architekt sich die Beute, d.h. die Differenz zu den wirklichen Kosten, teilen.
Der Architekt wurde bei der Architektenkammer angezeigt,
Der Verwalter agiert weiter wie bisher, da die naiven Wohnungseigentümer alles mit sich machen lassen…  Aber all dies an anderer Stelle….

2. Anlage zu diesem TOP 5: Email-Verkehr mit dem “Sachverständigen” St. H.

ANALYSE:

1. Der TOP geht vom Verwalter aus – und nicht von den  Miteigentümern, die neue Haustüren oder Fenster benötigt.
2. Grundsätzlich muss Gemeinschaftseigentum so lange repariert werden, bis es nicht mehr möglich ist. Dies müssen Fensterbauer schriftlich bestätigen. Erst dann kann auf Kosten der Gemeinschaft eine Erneuerung stattfinden.

Frage: besteht Handlungsbedarf bezüglich neuer Haustüren oder Fenster?
Ist die Haustür defekt? – Nein. Defekte Balkontüren? – Nein.
Eben. Und deshalb möchte der Verwalter über den Umweg des “eingestielten Sachverständigen” (sozusagen als Ersatz für die Stellungnahmen von Fensterbauern) den Miteigentümern erklären, wie notwendig eine Erneuerung ist.

Warum ein “eingestielter Sachverständiger”?
– weil ein seriöser Sachverständiger, z.B. ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, wie er bei den Handwerkskammern zu finden ist… nicht im Sinne des Verwalters beurteilen würde.

Es handelt sich um versuchten Betrug: den Eigentümern soll ein Sanierungsbedarf vorgegaukelt werden, der nicht besteht und dies soll von einem unqualifizierten “Sachverständigen” unterstützt werden.
Auch handelt es sich bei dem Verwalter um einen krankhaften Lügner. Dies sollte man wissen.

Diese Situation hatten wir in der Vergangenheit mehrfach: immer wieder handelte es sich um Kumpel des Verwalters, die denkbar unqualifiziert waren, nichts leisteten, aber mit Tausenden € fürstlich entlohnt wurden.
Schauen wir mal, ob dies heute wieder der Fall ist.

Satz für Satz: Tagesordnungspunkt
1. Im ersten Satz nur das Thema bekanntgegeben: neue Haustüren und Balkontüren. Zu der technischen Notwendigkeit einer Erneuerung wird nichts mitgeteilt:
“Diskussion / Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise hinsichtlich a) Erneuerung der Haustüranlagen
b) Erneuerung der Balkontüren samt der dazugehörigen Fensterelemente auf der Hausrückseite.
(siehe beigefügter Mailverkehr mit Herrn St. H. vom Juli 20xx)”


Laut Text scheint es hier um die Erneuerung von Haustüren und Balkontüren zu gehen.
Grundsätzlich muss Gemeinschaftseigentum immer repariert werden, bis es nicht mehr geht.
Danach müssen verschiedene Handwerker bestätigen, dass eine Reparatur unmöglich oder nicht wirtschaftlich ist. Erst dann kann, nach einem Beschluss der Eigentümergemeinschaft, eine Erneuerung. z.B. einer Haustür oder eines Fensters vorgenommen werden.

2. Im zweiten Satz wird Herr St. H. indirekt als Sachverständiger bezeichnet und der Verwalter macht bekannt dass er a) nur 1 einziges Angebot hat  und b) er sich sehr bemüht hat, andere zu erhalten.

” Angebote anderer Sachverständiger waren trotz intensiver Bemühung nicht zu erhalten”
-> dieses fruchtlose, intensive Bemühen sollte der Verwalter belegen, denn er ist verpflichtet, mehrere Angebote von SV vorzulegen.
Aber dies ist hier nicht gewünscht.  Auch ist es unwahrscheinlich, dass vereidigte Sachverständig der Handwerkskammer überhaupt nicht auf seine Anfragen geantwortet hätten…

Satz für Satz: Anlage
3. Nun zur Anlage. Dem “Angebot” des “Sachverständigen.

a) Thema der Email: “Erbetene Kostenschätzung”: es handelt sich auch hier wieder um typische Verwaltersprache, d.h. man versucht sich bewusst gewählt auszudrücken. So wie es andere, richtige Sachverständige vielleicht auch machen. Weiss man natürlich nicht, man ist ja kein SV, man spielt ihn hier nur.
Frage: Wofür wird denn die Kostenschätzung “erbeten”?
Welche Leistung soll denn erbracht werden? – Keine Ahnung! !!

b) Die Email-Adresse des SV,   …. @i-gutacher.de. 
Was sagt eigentlich die Homepage unseres Sachverständigen, die heißen müsste “i-gutachter.de”?

“Seite wurde nicht gefunden. Die Verbindung mit dem Server…..schlug fehl.”
Schade. Also unser Sachverständiger hat noch nicht einmal eine Homepage.

4. Leistung und Kosten des “Sachverständigen”: Besichtigung von Fenstern etc.

“Sehr geehrter Herr XX (Verwalter), nach meiner Schätzung werden für Terminierung (meist aufwendig), Fahrzeit, Besichtigung/Untersuchung der Fenster + Haustüren, Photos/Protokollierung, Schriftliche Ausarbeitung zusammen etwa 30 Stunden anfallen.
Dieser Wert kann unter- aber auch überschritten werden, je nach Aufwand und “Mitarbeit” der Bewohner.
Die Kosten würden bei 30 Std. somit ca. 4.300 € inkl. MwSt betragen.
Beste Grüsse, St. H.
Sachverständigenbüro St. H. “

-> Entgegen der Bezeichnung des Tagesordnungspunkts (“Erneuerung…) soll hier zunächst eine Besichtigung der Haustüren und Fenster stattfinden.
Frage: widerspricht dies der Bezeichnung des TOPS? –  Wahrscheinlich, da dort nicht von der Beauftragung eines SV die Rede ist.

-> Kosten: 4.300 € / 30 Std. = 143.33 € brutto = 120,45 € netto /Std. für unseren Sachverständigen
Frage: wie kommt er auf diese Stundenschätzung? Es gibt 2 Gebäude mit je 1 Haustür und je 12 Balkontüren, Insgesamt: 2 Haustüren + 24 Balkontüren, maximal 26 Elemente. Und da sind 30 Std. nötig?
Wenn ein Fensterbauer ähnlich lange bräuchte, dann kann er seinen Laden zumachen.
Und dabei sollte ein “Sachverständiger” doch mehr Erfahrung haben und die Sachlage schneller beurteilen können, als ein “einfacher” Handwerker. 🙂

Wie wird das hohe Honorar von 120 € netto gerechtfertigt? Welchen Sachverstand hat der Sachverständige? Ist er ein vereidigter SV?

Zusammenfassung
Nein, dieser Mann ist KEIN Sachverständiger, er gibt es noch vor.
Es handelt sich um einen ehemaligen Makler, der finanziell in den Miesen steckt und seinen Bekannten, Hausverwalter X angesprochen hat, ober er ihm nicht einen Job besorgen kann.
Das von der Eigentümergemeinschaft abgezockte Geld kann man sich dann teilen. So profitiert auch der Verwalter, der in der Vergangenheit ähnlich handelte und damit immer durchkam.

Belege hierfür:
Internetseite: nicht vorhanden. Sollte man als Sachverständiger vielleicht
Email: lässt sich schnell einrichten, und auch die Bezeichnung “Sachverständigenbüro St. H.” ist schnell eingegeben.
Es liegt kein Angebot vor, nur eine komische email mit einem Stundensatz. Ein Leistungsverzeichnis fehlt.
Bei Recherchen zu “Sachverständigen” der Handwerkskammer und der Gelben Seiten wurde Herr H. nicht gefunden. Er ist also kein “öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger”, sondern nur jemand, der meint, dass er sich so nennen darf.
Die Internetrecherche unter Namen und Ort weist einen Immobilien-Makler aus, der z.Z. aber scheinbar nur 1 Objekt verkauft. Also eher… arbeitslos.
Ein Makler mag auch Fachwissen habe, aber als Spezialisten für Haustüren und Fenster würde man ihn nicht bezeichnen.
Sein Name ist im Telefonbuch nicht zu finden. Ungewöhnlich für einen SV.,
Die Bonitätsprüfung, die aufgrund von Namen und Adresse durchgeführt wurde, verwies auf massive Probleme! Schuldner bekommen von Herrn H. keine Geld mehr, die Schuldnerbefriedigung ist ausgeschossen.